Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Stadt Nürnberg muss AfD-Veranstaltung hinnehmen

Carl-Friedrich Höck08. September 2017
Justizia
Justizia hat entschieden. (Aufnahme vom Römerberg in Frankfurt/Main)
Die AfD darf am Samstag eine Wahlkampfveranstaltung in der Nürnberger Meistersingerhalle wie geplant abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Die Stadt Nürnberg, die den Mietvertrag für die Halle zuvor widerrufen hatte, bedauert die Entscheidung.

Die Stadt Nürnberg ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Wahlkampfveranstaltung der AfD in der Meistersingerhalle zu unterbinden. Sie hatte den Mietvertrag gekündigt als Reaktion auf abfällige Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten Alexander Gauland über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz. Unter anderem hatte Gauland gesagt, er wolle Özoguz „in Anatolien entsorgen“.

Verwaltungsgericht kippt Entscheidung der Stadt Nürnberg

Die AfD hat gegen die Entscheidung der Stadt Rechtsmittel eingelegt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nun zugunsten der rechtspopulistischen Partei entschieden. Der Widerruf der Zulassung der Partei für die Halle sei nicht rechtens.

Die Stadt hatte sich auf die allgemeinen Mietvertragsbedingungen berufen. Demnach kann sie vom Vertrag zurücktreten kann, „wenn Tatsachen vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg durch die Veranstaltung befürchten lassen“. Die Aussagen Gaulands bei einer Wahlkampfveranstaltung im Eichsfeld im August seien „beleidigend, hetzerisch und verletzen Frau Özoguz zutiefst in ihrer Menschenwürde“, hatte die Stadt erklärt. Es sei davon auszugehen, dass Gauland sich in Nürnberg ähnlich äußern werde. Dennoch hatte die AfD an Gauland als Redner festgehalten. Das wertete die Stadt als Beleg, dass die Partei die Mietbedingungen nicht anerkenne.

Gericht: Gaulands Äußerungen können „als rassistisch empfunden werden”

Das Verwaltungsgericht folgte zwar Teilen der Argumentation der Stadt Nürnberg. So heißt es in dem Beschluss: Das Gericht verkenne nicht, dass die Äußerungen von Gauland „als grob unangemessen, schwer ehrverletzend, hetzerisch bzw. rassistisch empfunden werden können und in der Öffentlichkeit auch so empfunden worden sind“. Gauland selbst habe sich aber mittlerweile vom Wortlaut seiner Formulierung distanziert. Daher sei nicht davon auszugehen, dass er sie am Samstag in Nürnberg wiederhole.

Die Stadt teilte nach dem Urteil mit, sie bedaure die Entscheidung. „Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung vor allem vom Parteienprivileg leiten lassen, das sich aus dem Artikel 21 des Grundgesetzes ergibt. Gleichwohl sieht die Stadt in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ihre Haltung bestätigt, dass sie ihren Widerruf der Zulassung der AfD für die Nutzung der Meistersingerhalle keineswegs aus politischen Gründen erlassen hat.“

Maly: „Keine Frage der Meinungsfreiheit”

Oberbürgermeister Ulrich Maly begründete noch einmal die Haltung der Stadt: „Bei der Äußerung von Herrn Gauland handelt es sich nicht um eine Frage der Meinungsfreiheit. Das war eine sehr bewusste Provokation.“ Immer nur schweigend dulden sei auf Dauer keine Lösung, „weil dann die politische Kultur irgendwann am Ende ist.“

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