Mietvertrag gekündigt

Warum die Stadt Nürnberg eine AfD-Veranstaltung untersagt hat

Carl-Friedrich Höck06. September 2017
Alexander Gauland
Alexander Gauland
Die AfD wollte am Samstag eine Wahlkampfveranstaltung in der Nürnberger Meistersingerhalle abhalten. Die Stadt hat dies nun untersagt und den bereits abgeschlossenen Mietvertrag widerrufen. Begründet wird das mit einer Äußerung des Spitzenkandidaten Alexander Gauland.

Bereits im April hatte die Stadt Nürnberg mit dem AfD-Kreisverband Nürnberg-Nord einen Mietvertrag abgeschlossen. Die rechtspopulistische Partei wollte dort am 9. September eine Wahlkampfveranstaltung abhalten. Die bayerische Gemeindeordnung schreibt vor, dass es allen Gemeindeangehörigen – auch Parteien – zusteht, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Weiter heißt es in Artikel 21 Absatz 2: „Die Zulassung kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden.“

Gaulands Äußerungen „beleidigend und hetzerisch”

Auf diese Einschränkung beruft sich nun die Stadt Nürnberg. Sie hat den Mietvertrag gekündigt und die Zulassung zur Halle widerrufen. Auslöser war eine Äußerung des AfD-Spitzenkandidaten Alexander Gauland Ende August während einer Wahlkampfveranstaltung im thüringischen Eichsfeld. Dort hatte sich Gauland abfällig über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz geäußert, mit Sätzen wie: „Wir werden sie dann, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“

Diese Aussagen seien „beleidigend, hetzerisch und verletzen Frau Özoguz zutiefst in ihrer Menschenwürde“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Nürnberg. Es bestehe zudem der Verdacht, dass sich Gauland wegen Volksverhetzung strafbar gemacht haben könnte. Daraufhin hat die Stadt die AfD aufgefordert zu erklären, dass Gauland nicht auf der Wahlkampfveranstaltung sprechen werde. Das lehnte die AfD ab.

Stadt fürchtet um ihrer Ansehen und öffentliche Ordnung

Das wiederum wertet die Stadt als Beleg dafür, dass die AfD die bestehenden Vorschriften im Sinne der Gemeindeordnung nicht anerkennt und damit kein Nutzungsanspruch mehr besteht. Denn wenn Gauland auftrete, sei „wieder mit in jeder Hinsicht diskriminierenden Äußerungen“ zu rechnen. In den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen der Stadt ist festgelegt, dass sie vom Vertrag zurücktreten kann, „wenn Tatsachen vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg durch die Veranstaltung befürchten lassen“.

Als ehemalige „Stadt der Reichsparteitage“ und der Rassengesetze während der NS-Diktatur stehe Nürnberg in einer besonderen Verantwortung, betont die Stadt. In einem Beschluss habe der Stadtrat festgehalten, dass von der Stadt „niemals mehr andere Signale ausgehen dürfen als solche des Friedens, der Versöhnung, der Verständigung und der Achtung der Menschenrechte“. Vor diesem Hintergrund argumentiert die Stadt: Das öffentliche Interesse und die internationale Reputation der Stadt wögen schwerer als das Interesse der AfD, eine Veranstaltung konkret mit Alexander Gauland abzuhalten.

AfD will Rechtsmittel einlegen

Die AfD hat die Veranstaltung bisher nicht abgesagt und bewirbt die Veranstaltung weiterhin auf ihrer Facebookseite. Als Redner angekündigt werden neben Alexander Gauland und Bundessprecher Jörg Meuthen auch der ehemalige tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus. Auf die Aufforderung der Stadt hin, auf Gauland als Redner zu verzichten, hatte die AfD bereits angekündigt „den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen“.

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