Debatte um Feuerwerk

Städte wollen Silvester-Randale „genau analysieren“

Carl-Friedrich Höck03. Januar 2023
Spuren der Silvesternacht: Nicht alle Menschen gehen mit Feuerwerk verantwortungsvoll um.
In der Silvesternacht wurden selbst Rettungskräfte mit Feuerwerkskörpern angegriffen. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Dedy spricht von einer neuen Qualität der Randale. Die Städte würden nun Schlussfolgerungen ziehen – Silvester gehe auch ohne Feuerwerk.

Mit deutlichen Worten kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy die Vorfälle zum Jahreswechsel. „Zu Silvester haben wir in einigen Städten schlimme Szenen gesehen. Angriffe mit Feuerwerkskörpern auf Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei sind inakzeptabel“, erklärte Dedy in einem Statement. Die Randale erreiche eine neue Qualität.

Nun sei es wichtig, diejenigen, die gegen Gesetze verstoßen haben, schnell zu ermitteln und zu bestrafen, so Dedy weiter. Es gebe keine Entschuldigung für Tätlichkeiten gegenüber Menschen, „die anderen helfen und uns alle schützen wollen“.

2023 mehr Böller-Verbotszonen?

Dedy kündigte an, die Städte würden die Vorfälle der Silvesternacht nun sehr genau analysieren. Das könne dazu führen, dass beim nächsten Jahreswechsel die Böller-Verbotszonen ausgeweitet werden oder in Absprache mit den Sicherheitsbehörden die Polizeipräsenz erhöht werde. „Wir dürfen aber nicht vergessen: Die große Mehrheit der Menschen hält sich an die Regeln“, betonte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages.

Schon vor Corona hätten die Städte gute Erfahrungen mit Feuerwerks-Verbotszonen gemacht. Damit könnten Anwohnende vor Lärm, historische Gebäude vor Bränden und Menschen auf Feiermeilen vor Verletzungen geschützt werden. Viele Menschen verzichteten mittlerweile aus eigener Überzeugung auf das Abbrennen von Feuerwerk. „Das unterstützen die Städte“, sagte Dedy. Silvester gehe auch ohne Feuerwerk. „Die guten Gründe liegen auf der Hand: weniger Lärm und Feinstaub, mehr Ruhe für Tiere und Anwohner, weniger Unfälle und weniger Müll.“

Zwei Jahre Feuerwerks-Pause

In den vergangenen beiden Jahren hatte der Bund den Verkauf von Silvesterfeuerwerk an Privatpersonen per Verordnung untersagt. Damit sollten die Krankenhäuser und Notfallambulanzen entlastet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie bereits stark beansprucht waren.

Zum Jahreswechsel 2022/23 war der Verkauf von Böllern und Raketen wieder erlaubt. In mehreren Städten wie Berlin oder Hamburg kam es in der Silvesternacht zu Ausschreitungen: Passant*innen und Polizist*innen wurden gezielt mit Pyrotechnik beschossen, sogar Feuerwehr und Rettungskräfte wurden angegriffen. Wohnungen und Geschäfte brannten ab, nachdem sie teilweise vorsätzlich mit Feuerwerk beschossen worden waren.

Rechtsgrundlage für Pyro-Verbot

Viele Kommunen hatten für die Silvesternacht sogenannte Böllerverbotszonen ausgewiesen. Damit wurde das Abbrennen von Feuerwerk in ausgewiesenen Bereichen untersagt. Solche Verbotszonen gab es unter anderem in Teilen von Berlin, München, Hamburg, Stuttgart und Frankfurt, aber auch in kleineren Städten wie Göttingen und Halberstadt. Oft konzentriert sich das Feuerwerksverbot auf die Innenstadt, um die historische Bausubstanz vor Bränden zu schützen.

Rechtlich kann ein solches Verbot mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) begründet werden. Dort heißt es in § 24: Die zuständige Behörde kann anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 – darunter fallen Raketen, Batterien und Böller – auch am 31. Dezember und 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Dies gilt „in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind“. Darüber hinaus können Gegenstände „mit ausschließlicher Knallwirkung“, also Böller, auch „in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten“ untersagt werden.

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