Datennutzung

Städtetag gegen Handel mit kommunalen Daten

Karin Billanitsch09. April 2018
In der Debatte um Datenhandel ist eine Diskussion entstanden, ob Städte, Kreise oder Gemeinden Daten gewinnbringend veräußern sollten.
Der Deutsche Städtetag sieht es kritisch, kommunale Daten gewinnbringend an Dritte zu verkaufen. Zuvor hatte Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen, mit solchen Datensätzen Geld zu verdienen.

Der Deutsche Städtetag sieht es kritisch, kommunale Daten gewinnbringend an Dritte zu verkaufen. „Die Städte betreiben keinen Handel mit Daten“, sagte der Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy in einer aktuellen Pressemitteilung des kommunalen Spitzenverbandes.

Gerd Landsberg: „wichtige Einnahmequelle“

Zuvor hatte der Städte- und Gemeindebund in der Debatte um Datenhandel für einen zielgerichteten Wahlkampf den Kommunen empfohlen, mit ihren Daten ebenfalls Geld zu verdienen. „Auch die Städte und Gemeinden müssen sich noch mehr klar machen, dass Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind und sich damit wichtige Einnahmen erzielen lassen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Rheinischen Post“. Unternehmen sollen sie anonymisiert kaufen können. Der Vorschlag kommt zu einer Zeit, als der Facebook-Datenskandal um millionenfache Nutzung von Daten von Facebook-Usern die Gemüter erregt.

Städte erheben heute zahlreiche Daten und bieten Informationen: Sie stellen beispielsweise Geo-Daten über Open-Data-Portale immer häufiger kostenfrei zur Verfügung. Diese Daten können dann von Privatpersonen oder Unternehmen genutzt und aufbereitet werden. So entstehen beispielsweise 3-D-Bilder, visualisierte Entwürfe von Architekten oder Simulationen über Verkehrsflüsse und die Navigation wird verbessert. Solche Anwendungen böten für die Städte und ihre Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert, zeigt sich Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags.

Helmut Dedy: Open Data stärkt Wirtschaftskraft der Kommunen

Natürlich verursachen Open Data-Angebote Aufwand und Kosten für die Kommunen, so Dedy. Aber „sie stärken auch die Wirtschaftskraft von Unternehmen und sind Ausdruck für eine bürgernahe, partizipative und wirtschaftsfreundliche Kommune“, ist Dedy überzeugt.

Er äußerte auch datenschutzrechtliche Bedenken und darauf hin, dass für die deutschen Städte der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger „ein kostbares Gut“ sei. „Bei personenbezogenen Melde-Daten gelten strenge Vorschriften. Die kommunalen Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Die Kommunen erheben für die Auskünfte aufwandsabhängige Gebühren und erzielen dadurch keine weiteren Einnahmen. Nahezu allen Formen der Übermittlung von Daten können die Bürger allgemein oder im Einzelfall widersprechen.“

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