Verkehr

Städtetag kritisiert STVO-Novelle

Karin Billanitsch16. August 2019
Bundesverkehrsminister Scheuer will E-Scootern und Fahrzeugen mit mindestens drei Insassen die Busspur öffnen. Das provoziert Widerspruch.
Der Deutsche Städtetag hat die Pläne von Bundesverkehrsminister Scheuer zur geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) als „lebensfremd“ kritisiert. Es sei kein Platz auf der Busspur für zusätzliche PkW.

Der Deutsche Städtetag hat die Pläne von Bundesverkehrsminister Scheuer zur geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) kritisiert. „Die Vorschläge zur Nutzung von Busspuren für Pkws mit drei und mehr Insassen sind lebensfremd. Das lehnen wir ab“, stellte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages klar.  Der Städtetag befürchtet, die Busspuren würden zukünftig nicht nur von mehr Bussen benutzt werden, sondern auch von einer „deutlich zunehmenden Zahl an Minibussen, die genehmigt Personenbeförderung übernehmen“. Auf den Busspuren sei kein Platz für zusätzliche PKW.

Das geplante Sinnbild für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Grafik: BMVI

Problem: Polizei muss Zahl der Insassen prüfen

Die vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorgelegte Novelle der Straßenverkehrsordnung will „Fahrgemeinschaften besser stellen für klimafreundlichere Mobilität“, hat Bundesminister Scheuer. Die Freigabe von Bussonderfahrstreifen soll auch für Krafträder mit Beiwagen gelten, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Dazu soll auch ein neues Verkehrszeichen geschaffen werden, „mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können“, heißt es aus dem Ministerium. Das geplante Sinnbild zeigt drei nebeneinander sitzende Figuren in einem PKW.

Um eine solche Vorschrift in die Praxis umzusetzen, müßte die Zahl der Insassen auch überprüft werden. Wie Helmut Dedy anmerkt „dürfte die dafür notwendige Prüfung der Anzahl der Insassen durch die Polizei der Länder ein ziemlich fruchtloses Unterfangen werden." Dedy machte auch darauf aufmerksam, dass Busspuren häufig gesonderte Ampeln aufwiesen, die nur für den Öffentlichen Personennahverkehr gelten.

Höhere Bußgelder geplant

Die jetzt geplanten höheren Bußgelder zum unerlaubten Halten und Parken auf Gehwegen, Radstreifen und in zweiter Reihe lobte Dedy jedoch: „Auch die Städte wollen Fußgänger und Fahrradfahrer besser vor den Gefahren des Auto- und Lkw-Verkehrs schützen.“ Es sei ärgerlich, wenn Autos die Rad- oder Fußwege zuparken und damit andere Verkehrsteilnehmer ausbremsen, setzte der Hauptgeschäftsführer hinzu.

Freigabe auch für E-Scooter

Ferner soll die Busspur auch für so genannte Elektrokleinstfahrzeuge durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden zugelassen werden können, so das BVI. Darunter fallen auch die E-Tretroller, die seit dem 15. Juni in Deutschland zugelassen sind. Wie sich in den vergangenen Monaten gezeigt hat, sind Fahrer häufig unerlaubterweise auf Gehwegen unterwegs.

Widerspruch erntet Scheuer auch von den privaten Busunternehmen in Deutschland. Der Bundesverband lehnt eine Freigabe der Busspuren für Pkw und Elektrokleinstfahrzeuge ab, teilt er mit. „Eine solcher Schritt würde den öffentlichen Personenverkehr als Rückgrat der Verkehrswende deutlich schwächen“, heißt es in einer Mitteilung. Der Vorschlag stünde „im absoluten Gegensatz zur eigentlichen Intention der Gesetzesinitiative“ und sabotiere den Ausbau des Klimaschutzes.

STVO-Novelle: Neues Carsharing-Zeichen

Die geplante STVO-Novelle sieht unter anderem auch vor, ein neues Zeichen einzuführen, dass das Carsharing-Nutzern bevorrechtigtes Parken ermöglicht.  Darauf hatten Kommunen und Car-Sharing-Anbieter schon seit Jahren gewartet. Allerdings sorgte der Entwurf auch für Spott.

Das geplante Sinnbild für Carsharing. Grafik. BVI

Die Novelle soll nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums in der kommenden Woche am 19. August in die Ressortabstimmung gehen innerhalb der Bundesregierung zustimmen, bevor Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen.

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