Landtagswahl MV

Das steht im Wahlprogramm der SPD in Mecklenburg-Vorpommern

DEMO Redaktion23. September 2021
Manuela Schwesig, SPD, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, auf einer Wahlkampfkundgebung in Schwerin. Im Wahlprogramm sind viele kommunal relevante Themen aufgelistet.
40 Prozent laut Umfrage – die SPD in Mecklenburg-Vorpommern steuert auf einen Wahlsieg zu. Sie hat in ihrem Wahlprogramm viele kommunal relevante Themen aufgelistet. Wir dokumentieren Auszüge aus dem Programm.

„Die Frau für MV“ – Manuela Schwesig ist das Gesicht der SPD im Landtagswahlkampf. Nach der aktuelle ARD-Vorwahlumfrage von Infratest dimap könnte die Partei 40 Prozent der Wähler*innenstimmen erringen. In ihrem Wahlprogramm will die SPD die Kommune als „Wiege der Demokratie stabilisieren“: Für uns Sozialdemokrat*innen gilt gestern wie heute: die Kommune – jedes Dorf, jede Stadt – ist die Keimzelle der Gesellschaft und ein wichtiger öffentlicher Raum, wo Menschen mit Politik in Berührung kommen. In den gesamten Programm gibt es viele Themen, die Belange der Kommunen berühren. Die DEMO dokumentiert Auszüge aus dem Programm.

Öffentliche Daseinsvorsorge

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass es wichtig ist, einen starken, handlungsfähigen Staat zu haben, der öffentliche Investitionen tätigt und selbst zum Unternehmer wird. Dies gilt für Bund, Land und Kommunen gleichermaßen. Überall dort wo es um die öffentliche Daseinsvorsorge geht, vom öffentlichen Nahverkehr oder der Versorgung mit Wasser und Energie über das Gesundheitswesen bis hin zum Breitbandausbau ist der Staat als Unternehmer gefragt. Eine wichtige Rolle kommt dabei kommunalen Unternehmen zu. Sie zu unterstützen und ihre Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung zu erweitern ist ein wichtiges Anliegen der SPD. Die Rekommunalisierung geeigneter Betriebe ist kein Teufelszeug, sondern häufig der Beginn einer zukunftsorientierten Lösung. Politisch stehen wir geeigneten Initiativen zur Rekommunalisierung privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge positiv gegenüber. Es ist unser langfristiges Ziel, dass alle Bereiche der Daseinsvorsorge in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft organisiert werden. Auf Landesebene werden wir die Beteiligungsverwaltung professionalisieren und mit einer strategischen Ausrichtung versehen.

Verkehr

Mobilität ist in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar. Darum arbeiten wir daran, die Verkehrsbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichermaßen zu verbessern – egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad, mit Bus und Bahn oder dem eigenen PKW. …
Die Mobilitätsbedürfnisse der Regionen in MV sind jedoch auf Grund wirtschaftlicher und demografischer Entwicklungen sehr unterschiedlich. Aus diesem Grunde benötigen wir unterschiedliche Herangehensweisen zur Mobilität in den wachsenden Städten, in den ländlichen Gebieten und in den touristischen Zentren unseres Landes. Ein gegenseitiges Ausspielen der unterschiedlichen Mobilitäts-Interessen lehnen wir ab. Wir sind davon überzeugt, dass gerade diese Unterschiedlichkeit der Lösungswege zu einer Chancengleichheit in der Mobilität führt. Vor allem in den Städten benötigen wir zum Beispiel innovative Angebote im Carsharing. Auf dem Lande sind moderne Rufbussysteme im Zulauf zu den zentralen ÖPNV-Achsen von wachsender Bedeutung. In den touristischen Gebieten wollen wir Busse und Bahnen in hoher Frequenz miteinander vernetzen, um den Individualverkehr nicht zu verstärken. …
Unser Ziel für 2030 lautet also: Wir wollen Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle machen. Hierfür müssen wir an verschiedenen Stellschrauben ansetzen. ...

Wir wollen den Radverkehr noch attraktiver machen und die Lücken im Landesradwegenetz weiter schließen, um so Fahrrad-Mobilität im ländlichen Raum weiter zu fördern, bspw. auch durch die Förderung von Ladepunkten für Elektro-Fahrräder und durch eine, an den Radverbindungen zwischen den Grund-, Mittel- und Oberzentren orientierten, Schließung der bestehenden Lücken im Radwegenetz. Wir wollen eine finanzielle Förderung für Kommunen einführen, die sich Lastenfahrräder für Verleihsysteme anschaffen. Den 2020 begonnenen Weg der Unterstützung der Kommunen bei der Unterhaltung ihrer Radwegeabschnitte an Radfernwegen werden wir konsequent fortsetzen. Wir werden die Zuständigkeiten für den Radwegebau so transparent organisieren, dass Ansprechpartner*innen sofort ersichtlich sind. In den Städten und Gemeinden benötigen wir mehr Priorität für Radfahrer und Fußgänger und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Barrierefreie Bordsteine müssen ebenso zum Standard werden wie baulich getrennte Radwege. Außerdem prüfen wir Bauvorschriften, um Erleichterungen und Komfortverbesserungen beim Bau von Radwegen zu schaffen. Hierbei werden wir auch die Ideen der Interessenvertretungen miteinbeziehen. Unser Ziel ist es nicht, Autofahrer zu diskriminieren, sondern für alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichermaßen, egal mit welchem Verkehrsmittel, ein optimales Mobilitätsangebot anbieten zu können.

Bauen und Wohnen

Es gibt nicht DAS Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern. In den ländlichen Räumen abseits der größeren Städte sieht der Wohnungsmarkt und sehen die Herausforderungen ganz anders aus als in den großen Städten und ihren direkten Einzugsbereichen. Und auch die touristischen Regionen, insbesondere an der Küste, haben ganz eigene Herausforderungen. Um auf diese Bedürfnisse angemessen zu reagieren, benötigen wir unterschiedliche Herangehensweisen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar: Wohnen muss bezahlbar bleiben. Überall im Land. Darum werden wir die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze in Rostock und Greifswald auch beibehalten, solange sich der Wohnungsmarkt dort nicht deutlich entspannt. …

Für die Tourismusregionen, in denen die Ferienwohnungsvermietung mit dem Wohnbedarf der Menschen vor Ort konkurriert, werden wir das Mittel des Zweckentfremdungsgesetzes, das wir 2021 einführen, konsequent umsetzen. Damit erhalten die Gemeinden endlich ein wirksames Instrument, um mit Zweckentfremdungssatzungen für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen, indem weitere Umwandlungen von Wohnraum in Ferienwohnungen von der Zustimmung der Gemeinden abhängig gemacht werden. …

Wir begreifen Wohnen als einen wichtigen Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wohnen kann und darf man nicht komplett dem freien Markt überlassen. Ein funktionierender Wohnungsmarkt braucht immer ein staatliches Korrektiv, sei es in Form von Obergrenzen für Mieten oder der Förderung von sozialem Wohnraum. Wir sehen hier vor allem die kommunalen Wohnungsgesellschaften, aber auch die Gemeinwohlorientierten Genossenschaften als einen Garanten für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. …

Zum Wohnen gehört nicht nur die Wohnung, sondern auch das Umfeld. Dies muss barrierearm, kinder- und senior*innenfreundlich sein, Freiräume bieten und ein gutes Mobilitätsangebot bereitstellen. Unsere Städte sollen ökologisch gesunde und insektenfreundliche Wohnquartiere werden und dürfen gerne grüner und bunter werden. bspw. durch Projekte wie die “Essbare Stadt”, bei denen verstärkt Obstbäume und -sträucher und Kräuter im Stadtgebiet gepflanzt werden. Eine wichtige Rolle im ländlichen Raum spielen die Grundzentren. Sie sind in vielen Gegenden gerade für die Bildung, aber auch für die Versorgung wie zum Beispiel bei Gütern des täglichen Bedarfs oder Ärzten unverzichtbar und stehen vor besonderen Herausforderungen. Starke Grundzentren stehen für gutes Wohnen und Leben auch auf dem Land. …

Die Städtebauförderung als Instrument der städtebaulichen Sanierung hat in den vergangenen Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag geleistet, Städte, Regionen und vor allem Stadtzentren schöner und lebenswerter zu gestalten. Daran wollen wir festhalten. Die Bundesmittel für den Stadtumbau werden wir auch in den kommenden Jahren weiterhin zielgerichtet einsetzen.

Stadtplanung ist beim Thema Wohnen besonders wichtig. Soziale Durchmischung muss bereits bei der Stadtplanung beginnen. Wer nur Luxuswohnungen plant, wird dieses Ziel nicht erreichen. Im Idealfall macht ein Bebauungsplan bereits konkrete Vorgaben, in welchem Anteil Wohnungen für unterschiedliche Einkommensschichten in einem Stadtviertel vorhanden sein sollen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wollen wir bekannter machen, um den Gemeinden damit bessere Instrumente für ihre Arbeit an die Hand zu geben.

Wir setzen uns für mehr Barrierefreiheit im kommunalen Wohnungsbestand ein. Das entsprechende Förderprogramm des Landes soll langfristig fortgesetzt werden, um Barriere reduzierende Maßnahmen und die Modernisierung von Wohnraum auch außerhalb der großen Zentren weiterhin zu fördern, um ihn für alle Altersgruppen attraktiv zu gestalten. Die Menschen sollen so lange wie möglich in der eigenen vertrauten Häuslichkeit wohnen bleiben können. Das erfolgreiche Fahrstuhlprogramm des Landes werden wir fortsetzen.

Wesentlichen Einfluss auf die Höhe von Mieten hat auch der Preis für Grund und Boden. Hohe Bodenpreise werden direkt zu hohen Mietpreisen. Wir wollen daher einen gemeinwohlorientierten Umgang mit den Flächen des Landes etablieren und beim Verkauf dort, wo es sich anbietet, der Schaffung bezahlbaren Wohnraums den Vorzug geben. Erbpacht statt Kauf oder die Festschreibung eines Mindestanteils an sozialem Wohnen im Gegenzug für vergünstigte Grundstücke sind ebenfalls denkbare Optionen, die in Wien bereits gut erprobt sind. Kommunen müssen bei der Option des Vorkaufsrechts gestärkt werden und dieses aktiver für die Entwicklung des Wohnraums nutzen. Dies muss auch für Kommunen in Haushaltskonsolidierung möglich sein. Wir wollen die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Land und Kommunen mit eigenen Grundstücksfonds hierfür die Möglichkeit zu geben.

Umwelt und Nachhaltigkeit

Mecklenburg-Vorpommern ist mit fast 50 % unter Schutz gestellten Naturräumen gekennzeichnet von seinen intakten und weiträumigen Landschaften. Hauptmagnet für den sanften Tourismus sind neben unserer Küste unsere Wälder, Moorlandschaften, Flüsse und Seen. Unser Ziel ist es, die Schutzgebiete (3 Nationalparke, 3 Biosphärenreservate, 7 Naturparke, 2 Weltnaturerbestätten und das Nationale Monument) durch Rad-, Wasser- und Wanderwegrouten gut zu vernetzen und damit als Erholungsraum weiter aufzuwerten.

Wir werden mit der Ausgestaltung des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze zu einem Nationalen Monument einen weiteren Beitrag zum Verständnis und Erlebnis unserer einzigartigen Naturlandschaft erbringen. Darüber hinaus wollen wir eine Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Ufer und der in Landeseigentum befindlichen Seen erreichen. Wir werden deshalb, insbesondere im Zusammenspiel mit den jeweiligen Kommunen, deren Flächen prüfen, ob und wie vorhandene potenzielle Möglichkeiten genutzt werden können, damit alle Menschen profitieren können. Gleiches gilt für den Zugang zu allen anderen Gewässern.

Wald und Jagd

Neben der klassischen Landwirtschaft prägt die Forstwirtschaft unseren Naturraum. Der Wald ist Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum. Angesichts der zunehmenden klimatischen Herausforderungen für den Wald (Trockenheit, Schädlingsbefall etc.) zeigt sich, dass ein Umsteuern zu artenreichen, klimastabilen Laub- und Mischwäldern notwendig ist. Um den schrittweisen Waldumbau voranzutreiben und wirtschaftlich attraktiv zu machen, werden wir ökologische Systemleistungen, die die Waldbesitzer erbringen, besonders honorieren. Dafür fordern wir vom Bund, dass Teile der CO2-Steuern genutzt werden. Für den weiteren Umbau des Landeswaldes haben wir ein 20 Mio. Euro-Programm aufgelegt.
Das Bundesprogramm zur Waldschadensminimierung werden wir als Land vollständig kofinanzieren.

Familie stärken!

Wir werden stetig und konsequent die Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln und an den Bedürfnissen der Kinder und Familien ausrichten. Zum Familienland MV gehört der Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur für Kinder und Familien. Dazu zählen Freizeiteinrichtungen und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, ebenso wie Angebote der Familienfreizeit, Familienerholung, Familienbildung nach dem SGB VIII und die Mehrgenerationenhäuser. Wir setzen uns dafür ein, dass die finanziellen Mittel nur an solche Träger ausgereicht werden, die sich an den jeweiligen tariflichen Bedingungen orientieren. …

Kinder und Jugend

Jungen Menschen wollen wir die Möglichkeit geben, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Wir setzen uns daher für die Absenkung des Wahlalters auf Bundes- und Landesebene sowie die Absenkung des passiven Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre ein. Ebenso wollen wir Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen an Entscheidungen in den Kommunen durch eine Änderung unserer Kommunalverfassung festschreiben. …
Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger und kontinuierlicher Bestandteil der Jugendhilfe. Mit dem aktuellen ESF-Förderprogramm und dem Programm „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ bekennen wir uns klar zur Schulsozialarbeit in MV. Wir werden auch weiterhin unserer finanziellen Verantwortung gerecht werden und die Schulsozialarbeit in den nächsten Jahren kontinuierlich fördern und ausbauen. …

Damit die jungen Menschen an der Schule, in der Ausbildung und am Erwerbsleben teilhaben können und bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten erhalten, werden wir auch weiterhin sozialraumnahe, vernetzte und sozialpädagogische Angebote unterstützen. Zugleich werden wir die Angebote der Jugendsozialarbeit insbesondere im Hinblick auf besondere Bedarfe von Jugendlichen in Stadtteilen mit besonderen Entwicklungsbedarfen gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickeln. …

In der kommenden Wahlperiode wollen wir weitere Schritte zur Verbesserung der Bildung und Betreuung von Kindern bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gehen. Die Gewinnung neuer Erzieher*innen sowie die Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen stehen dabei für uns an erster Stelle. Gemeinsam mit den Trägern und Kommunen werden wir einen landesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel in den Kitas unseres Landes schaffen und schrittweise erhöhen. Hierfür werden wir einen Stufenplan vorlegen. …

Soziales

Soziale Gerechtigkeit ist DAS Herzensthema der SPD. Es ist unser Antrieb, gleiche Lebens- und Teilhabechancen für alle Menschen zu schaffen - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Wohnort oder ethnischen Wurzeln. Wir möchten den Menschen Perspektiven aufzeigen und allen die Möglichkeit eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Damit das gelingt, brauchen wir ein dichtes Netz an niedrigschwelligen und wohnortnahen Angeboten für alle Lebensbereiche und Lebenslagen. Deshalb werden wir den begonnenen Weg der Kommunalisierung der Beratungslandschaft konsequent fortsetzen und die Kommunen beim Ausbau der Angebote der Beratungsleistungen unterstützen. …

Senior*innen

Wir setzen uns dafür ein, dass Senior*innen ein selbstbestimmtes Leben führen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dafür werden wir die vorhandenen Wohn- und Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht ausbauen. Wir werden die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum im Land vorantreiben und bei der Gestaltung des Wohnumfeldes die Bedürfnisse der älteren Menschen mehr in den Blick nehmen. Hierfür zählt für uns zum Beispiel auch die Schaffung von Generationen-Aktivplätzen. Weiterhin werden wir die Ausbildung zu Seniorentrainer*innen fördern und unterstützen. …
Wir unterstützen die Kommunen aktiv bei der Entwicklung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte, mit denen der Lebensraum für ältere Menschen gemeinsam mit ihnen und nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gestaltet werden kann.

Integration

Mit den in den letzten Jahren aufgebauten Unterstützungsangeboten für Zugewanderte ist bereits viel erreicht worden. Dazu zählen z.B. die Etablierung einer Migrations- und Flüchtlingsberatung, die Arbeit von psychosozialen Zentren, die Gründung weiterer Organisationen der Migrant*innen, der Ausbau von Sprachangeboten in Kitas und Schulen, die Fortführung des Amtes der Integrationsbeauftragten und des Integrationsfonds für Mecklenburg-Vorpommern. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Strukturen dauerhaft erhalten und weiterentwickelt werden. Bei Projekten aus dem Integrationsfonds machen wir uns für eine mehrjährige Förderung stark.

Verständigung ist Voraussetzung für Integration. Dem Erwerb der deutschen Sprache kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Der Bund hat die Angebote im Gesamtprogramm Sprache in den vergangenen Jahren sukzessive ausgebaut. Wir werden uns auf Bundesebene für die Erweiterung von Zugangsmöglichkeiten zu diesen Angeboten einsetzen. Zur Realisierung hinreichender Verständigung in allen Lebensbereichen stärkt des Land gemeinsam mit den Kommunen das Sprachmittlungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommerns. Wir wollen Institutionen, Einrichtungen und Organisationen im Land für die Nutzung von Sprachmittlung weiter sensibilisieren und dieses wirksame Instrument zur Schaffung sprachlicher und kultureller Klarheit etablieren und in aller Vielfalt nutzen. Für Kitas und Schulen sollen ein Budget für Sprachmittlung bereitgestellt werden.

Die Integration Zugewanderter geschieht in den Kommunen vor Ort. Das gute und zügige Zusammenwirken der lokalen und regionalen Akteur*innen und Maßnahmen bedarf dabei einer zielgerichteten Koordinierung. Wir wollen die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Realisierung von kommunalen Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe als erste kommunale Anlaufstellen in Integrationsfragen unterstützen. …

Gleichstellung

Sprache kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, tradierte Rollenbilder und Geschlechterdiskriminierung abzubauen, deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass auch die Verwaltung des Landes und der Kommunen in Zukunft in allen Veröffentlichungen gendert. …

Gesundheit

In der Corona-Pandemie hat sich erneut die Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gezeigt. Von der Erinnerung an Impfungen bei Kindern und Jugendlichen, über die Einschulungsuntersuchungen bis zum Gesundheitsschutz durch Nachverfolgung und Quarantäne. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss weiter gestärkt werden. Wir werden die Kommunen im Land beim weiteren Ausbau des ÖGD unterstützen. Dazu gehört die vollständige technische und personelle Umsetzung des Bund-Länder-Paktes für den ÖGD. …

Als SPD stehen wir auch in Zukunft fest für den Erhalt der 37 Krankenhausstandorte als medizinische Versorgungsanker in allen Regionen unseres Landes. Auch zukünftig muss es ein Netz der stationären Grund-, Regel- und Maximalversorgung geben, in dem im Interesse der Patient*innen eng zusammengearbeitet wird. Klar ist: An den gegenwärtigen Krankenhausstandorten muss ambulante und stationäre Versorgung stärker sektorenübergreifend vernetzt und telemedizinisch ermöglicht werden, damit Versorgung umfassend gesichert bleibt.

Schule

Mit dem Breitbandausbau des Landes und dem DigitalPakt Schule investieren wir gemeinsam mit den Kommunen erheblich in die digitale Infrastruktur aller Schulen. Wir werden den Weg, im ersten Schritt Kinder aus einkommensschwachen Familien mit digitalen Endgeräten auszustatten, gemeinsam mit den Schulträgern weitergehen und verstärken. …

Kultur

Die Kunst- und Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist reich und vielfältig. Sie gilt es zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten. Die kulturpolitischen Leitlinien, die sich Mecklenburg-Vorpommern in einem bundesweit beispiellosen Beteiligungsprozess mit den kulturellen Akteur*innen des Landes gegeben hat, werden dabei Grundlage unseres kulturpolitischen Handelns sein. …

Dabei liegt die Förderung von Kunst und Kultur in gemeinsamer Verantwortung von Land, Landkreisen, Kommunen und der Bürger*innengesellschaft. Der Austausch und die bessere Vernetzung aller Akteur*innen sind uns ein zentrales Anliegen. Anknüpfend an die Digitalisierungsstrategie des Landes werden wir gemeinsam mit allen Akteur*innen eine Agenda zur Digitalisierung für den Kulturbereich entwickeln.

MV: Weltoffen, demokratisch und stabil gegen Rassismus, Hass und Gewalt!

Für eine offene, lebendige Zivilgesellschaft braucht es in erster Linie viele mutige Demokrat*innen, die selbstbewusst, streitbar und trotzdem verbindend gemeinsame Werte leben und die mit wachem Geist die Bedrohungen und Gefahren für unser friedliches und freiheitliches Zusammenleben erkennen, benennen und bekämpfen. Politische Bildung „von Anfang an“ ist daher eine fortwährende Aufgabe der Demokratie. Kindergärten, Schulen, berufliche Schulen und Hochschulen – sie alle müssen wir als Orte der politischen Bildung verstehen. Wir werden hierfür den notwendigen Raum sowie die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Politische Bildung begleitet Menschen lebenslang. Deshalb brauchen wir altersgerechte Angebote zur politischen Bildung bereits ab dem Kindergarten und durchgängig bis zur Berufsschule und Erwachsenenbildung. Hierzu bedarf es weiterhin einer bunten und starken und leistungsfähigen Träger- und Gedenkstättenlandschaft rund um die Landeszentrale. …

Kommunales

Mit der Reform des Finanzausgleichsgesetzes ist es uns 2020 gelungen, in einem fairen Ausgleich die Finanzen der Gemeinden, Städte und Landkreise dauerhaft zu stärken und zu sichern. Diese Reform ist solidarisch im Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen erfolgt. Sie schafft verlässlich eine Perspektive für Entschuldung und Investitionen, und sie ist gerecht in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Den Gemeinden, Städten und Landkreisen stehen jetzt jährlich über 350 Millionen Euro mehr zur Verfügung als vor der Reform und damit so viel Geld wie noch nie in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns.

Mit der neuen Infrastrukturpauschale können alle Gemeinden, Städte und Landkreise besser über Investitionen entscheiden – auch dann, wenn sie sich in der Haushaltssicherung befinden. Wir werden die Wirkungen der Infrastrukturpauschale auf die Investitionsfähigkeit der Kommunen und die Wirkungen auf die regionale Wirtschaft in unserem Land 2022 gemeinsam mit der kommunalen Familie auswerten und sodann prüfen, ob eine Fortsetzung der erhöhten Infrastrukturpauschale über das Jahr 2023 hinaus auf dem Niveau von 150 Millionen Euro angesichts der Haushaltslage des Landes nach den finanzpolitischen Corona-bedingten Verwerfungen möglich sein wird. Leistungen, die aufgrund von Landes- oder Bundesgesetzgebung erbracht werden müssen, dürfen nicht zu einer Schieflage kommunaler Haushalte führen. Wir halten am Konnexitätsprinzip fest. Landesregierung und Landtag müssen also dafür sorgen, dass gesetzliche und von ihr beauftragte Leistungen in vollem Umfang finanziert werden.

Wir sehen die kommunale Ebene als Partner*in auf Augenhöhe und stimmen uns mit den Bürgermeister*innen sowie Landrät*innen weiterhin in regelmäßigen Abständen zur Finanzsituation der Landkreise, Städte und Gemeinden ab. Diese Abstimmung zu koordinieren, liegt in der Verantwortung der Landesregierung.

Wichtige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge benötigen einen koordinierenden Rahmen, um Ressourcen zu bündeln und Anwendungen zu optimieren. Dies gilt insbesondere für einen Verkehrsverbund für MV und eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie aller Verwaltungsebenen sowie die Verzahnung von Verwaltungsdienstleistungen der unterschiedlichen Ebenen. Das Land muss hier eine erkennbare Koordinierungsfunktion wahrnehmen, Kostenstrukturen klären und mit flankierenden Programmen die Zusammenarbeit aller Ebenen fördern. …

In den vergangenen Jahren ist es uns durch verantwortungsvolle Finanzpolitik auf Landesebene gelungen, einen stabilen Haushaltsüberschuss zu erwirtschaften. Dies hat es uns jetzt in der Corona Krise ermöglicht, zahlreiche Hilfsprogramme für Unternehmen, Vereine und Verbände aufzulegen, um gut durch die Krise zu kommen und Wirtschaft und das sozio-kulturelle Leben aufrechterhalten. Auch die kommunale Ebene benötigt eine umfassende Unterstützung. Durch Bund und Land sind bereits mit deutlicher sozialdemokratischer Handschrift einige Weichen gestellt worden. Die Kompensation der Ausfälle der Haupteinnahmequelle der Gemeinden – die Gewerbesteuer - und die Entlastungen der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft werden ihre Wirkung entfalten. Gleichwohl steht zu befürchten, dass über das Jahr 2021 hinaus mit erheblichen Gewerbesteuerausfällen der Kommunen sowie bei den gemeindlichen Anteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer zu rechnen ist. Ein wichtiges Signal ist, dass das Land im Jahr 2021 deshalb Gewerbesteuerausfälle der Kommunen mit 67 Mio. Euro abfedert. Wir setzen uns dafür ein, dass auch der Bund gleiches tut und auch in den Folgejahren seinen Beitrag zum finanziellen Ausgleich bei Gewerbesteuerausfällen leistet. Das allein wird jedoch noch nicht ausreichen, um die kommunale Ebene stabil zu halten, damit das tägliche Leben unserer Bürger*innen nicht zusätzlich aus den Fugen gerät. Daher ist es notwendig, dass ähnlich wie bei der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008/2009 die anteiligen Mindereinnahmen der kommunalen Ebene abgefangen werden. Dafür kann der Ausgleichsfonds ein geeignetes Mittel sein.

Geringere Schulden steigern die Investitionsfähigkeit der Kommunen, deshalb werden wir den Abbau der Altschulden der Kommunen fortsetzen und weiterentwickeln.

Wir werden die Kommunalverfassung MV in folgenden Punkten modernisieren, um das Leben und die Teilhabe in der Kommune zu stärken: - Wir werden den Katalog kommunaler Pflichtaufgaben in der Weise erweitern, dass Unterstützung der Kulturarbeit und der Breitbandausbau auch in schwierigen Haushaltssituationen der Kommunen gesichert werden können. - Wir werden die Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Beiräten, beispielsweise Senior*innen-, Behinderten-, Kinder - und Jugendbeiräten sowie Migrant*innenräten, in der Kommunalverfassung ausbauen und den Kommunen hier weitergehende eigene Satzungsbefugnisse in der Hauptsatzung einräumen, um die Mitwirkung der Beiräte bei kommunalen Entscheidungsprozessen deutlich zu intensivieren. - Wir werden bei Ausschussbesetzungen das Verhältniswahlrecht konkretisieren. - Wir werden den Verbleib der in kommunalen Stadtwerken und anderen kommunalen Betrieben organisierten und ausgeübten kritischen Infrastrukturen, also von Stromnetzen, Gasnetzen, Wasser - und Abwassernetzen, Breitbandnetzen, sicherer ausgestalteten, um die Daseinsvorsorge in den Kommunen klar in der kommunalen Hand halten zu können. Dazu gehören für uns auch Regelungen, die Rekommunalisierungen solcher Einrichtungen zulassen. Dies gilt auch für ehemals kommunale Krankenhäuser. - Wir werden die zeitliche Begrenzung der Bestellung von leitenden Verwaltungsbeamt*innen in den Ämtern prüfen. - Wir werden die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten stärken. In Bezug auf das Landes- und Kommunalwahlgesetz werden wir die Abschaffung der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister*innen sowie für Landrät*innen prüfen. Das Aufstellungsverfahren von Kandidat*innen werden wir vereinfachen.

Hier kann das Programm heruntergeladen werden.