Pflege in Deutschland

Tarifvertrag Pflege: So nimmt verdi Arbeitgeber in die Pflicht

Vera Rosigkeit 04. Februar 2019
Mindestens 16 Euro pro Stunde sollen Pflegefachkräfte verdienen. Die Gewerkschaft verdi kämpft für einen bundesweiten Tarifvertrag.
Viele Arbeitgeber, unerschiedliche Interessen – in der Altenpflege steht es mit den Arbeitsbedingungen nicht zum besten. Vor allem kommerzielle Pflegekonzerne verweigern Tarifverhandlungen. Warum es schwierig ist, einen bundesweiten Tarifvertrag durchzusetzen, erklärt verdi-Vorstand Sylvia Bühler im Interview.

16 Euro Stundenlohn, 30 Urlaubstage im Jahr und gleiche Bezahlung in Ost und West – das sind einige Forderungen von ver.di für einen Tarifvertrag in der Pflege. Ist das ein Fortschritt?

In kommunalen Pflegeeinrichtungen verdienen die Beschäftigten genauso viel wie in einem tarifgebunden kommunalen Krankenhaus. Viele Arbeitgeber, insbesondere kommerzielle Pflegekonzerne, verweigern jedoch Tarifverhandlungen. Eine Konsequenz: In vielen stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten bekommen Pflegehilfskräfte gerade mal den Pflegemindestlohn von derzeit 11,05 Euro im Westen und 10,55 Euro im Osten. Pflegefachkräfte werden oft mit 12 Euro pro Stunde abgespeist. Um jedoch in einer älter werdenden Gesellschaft genügend Arbeitskräfte für dieses relevante Arbeitsfeld zu gewinnen, braucht es neben mehr Personal flächendeckend eine bessere Bezahlung. Deshalb fordert die ver.di- Bundestarifkommission Altenpflege einen Tarifvertrag, der Mindestbedingungen regelt.

Welche Bedingungen sind Voraussetzung?

Mindestens 16 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte mit einer Steigerung der Vergütung bei Berufserfahrung, dies gilt ebenso für Pflegehilfskräfte, hier soll der Einstieg bei mindestens 12,84 Euro liegen. Es soll keine Unterscheidung zwischen Ost und West geben, 30 Tage Urlaub, Überstundenzuschläge und Urlaubsgeld. Es gibt auch Forderungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, wie die, dass niemand alleine in einer Schicht arbeiten darf. Der Tarifvertrag soll für alle Beschäftigten gelten, nicht ausschließlich für die Pflege. Eine Umsetzung unserer Forderungen wäre für viele Beschäftigte eine Steigerung von 30 Prozent und damit ein großer Fortschritt. Sobald der neue Arbeitgeberverband gegründet ist, kann es mit den Verhandlungen losgehen. Wir sind startklar. Unsere bestehenden besseren Tarifverträge bleiben natürlich weiterbestehen. 

Wie wird sich dieser neue Arbeitgeberverband zusammensetzen?

Vor allem wollen sich weltliche Wohlfahrtverbände zusammenschließen, aber auch andere Arbeitgeber sollen sich anschließen können. Das liegt aber alles ausschließlich in der Hand der Arbeitgeber.

Das klingt kompliziert. Warum ist es so schwierig, einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege durchzusetzen?

Es gibt nicht den einen Arbeitgeberverband, mit dem ver.di für die gesamte Altenpflege verhandeln könnte. Die Landschaft ist völlig zersplittert. Bei Haustarifverhandlungen müssen die Beschäftigten oft wochenlang streiken, damit der Arbeitgeber überhaupt an den Verhandlungstisch kommt. Mit Häuserkampf ist dieses gesellschaftlich so relevante Arbeitsfeld nicht zu ordnen. ver.di versucht deshalb seit Jahren, über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die Pflegemindestlohnkommission bessere Bedingungen einzuführen. Vor allem die privaten Arbeitgeber blockieren. Sie fürchten um ihre hohen Renditen. Deshalb ist der Ansatz nun, sie mit Hilfe des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu besseren Löhnen zu verpflichten. Unter anderem braucht es dazu ein öffentliches Interesse, das dürfte aber in der Altenpflege nicht strittig sein. Es ist der Grundstock, wir können dann noch umfassendere Tarifverträge draufsetzen.

Sind die kirchlichen Träger mit im Boot?

Da gibt es verbandsintern offensichtlich noch einiges an Diskussionsbedarf. Die Diakonie Württemberg hat sich gerade zu dem Projekt öffentlich kritisch geäußert, ohne jedoch zu sagen, mit welchen Mitteln sie den ruinösen Wettbewerb in der Altenpflege sonst beenden will. Die Wohlfahrtsverbände insgesamt und vor allem die großen Trägergruppen Caritas und Diakonie haben eine besondere Verantwortung für die Ausgestaltung des Sozialstaates. Wer es sich hier mit den kirchlichen Sonderrechten bequem macht und sagt, der Rest interessiert mich nicht, hat den Ernst der Lage nicht verstanden. Ich setzte darauf, dass die großen Wohlfahrtsverbände ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung gerecht werden. Wir suchen gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden nach einer Lösung, wie die kirchlichen Träger angemessen eingebunden werden können. Aus meiner Sicht haben wir den Schlüssel dazu schon in der Hand.

Wie stehen die Chancen, dass das klappt?

Alle Beteiligten wissen, dass es zeitnah eine Lösung braucht, wenn die Altenpflege flächendeckend ein attraktives Arbeitsfeld werden soll. Im Koalitionsvertrag steht, dass in der Altenpflege flächendeckend Tarifverträge zur Anwendung kommen sollen. Dafür will der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen. ver.di tut alles dafür, damit dieses wichtige Vorhaben umgesetzt werden kann. Gut, wenn begleitend die notwenige Reform der Pflegeversicherung angepackt wird. Höhere Löhne dürfen nicht zu einer höheren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen. ver.di fordert eine Pflegevollversicherung, ergänzt durch das Modell der Bürgerversicherung.

Der Artikel ist zuerst auf vorwärts.de erschienen und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des vorwärts.