Corona-Pandemie

Teil-Lockdown wird verlängert: Das gilt bis Weihnachten

Kai Doering26. November 2020
Die Ministerpräsident*innen der Länder und die Bundesregierung verzichteten am Montag auf weitreichende Verschärfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.
Bund und Länder verlängern den bestehenden Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember. Einige Maßnahmen werden zudem verschärft. Lockerungen soll es zwischen Weihnachten und Silvester geben.

Eigentlich sollte es diesmal schneller gehen. Die Ministerpräsident*innen hatten ihr Treffen am Mittwoch deshalb „so gut und intensiv vorbereitet wie selten zuvor“ wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller im Anschluss betonte. Doch alle Papiere, die im Vorfeld erarbeitet worden waren, halfen nicht, die Sitzung zu verkürzen. Am Ende tagten die Länderchef*innen und die Bundeskanzlerin doch bis in den späten Abend.

Private Treffen nur noch mit fünf Personen erlaubt

Immerhin: Am Ende standen klare Beschlüsse, die von allen Ministerpräsident*innen und der Kanzlerin getragen werden. „Wir waren uns sehr einig“, hob Michael Müller hervor. Vieles war so bereits vor dem Treffen bekannt geworden. So bleiben die bisher geltenden Regelungen des Teil-Lockdowns bestehen, Restaurants, Kutlur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen werden zum 1.Dezember noch einmal verschärft: Statt wie bisher zehn sollen sich künftig nur noch maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten privat treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Eine neue Regelung gibt es auch für das Einkaufen in Geschäften. Ab einer Einkaufsfläche von 800 Quadratmetern müssen pro Kund*in 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, bei Läden mit weniger Verkaufsfläche müssen es mindestens zehn Quadratmeter sein. In der Praxis bedeutet das, dass Geschäfte eine Regelung finden müssen, mit der Kunden beim Betreten gezählt und ggf. zurückgehalten werden bis ein*e Kund*in das Geschäft verlässt.

Erweitert werden die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Maskenpflicht gilt künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.

Maskenpflicht auch im Unterricht ab Klasse sieben

Verschärfungen gibt es auch für die Schulen. Zwar bleibt es beim Ziel, diese möglichst regulär offenzuhalten, doch soll künftig ab der siebten Klasse eine Maskenflicht auch im Unterricht gelten. Wird in einer Region der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen überschritten, können Schulen auch angehalten werden, einen Hybrid- oder Wechselunterricht anzubieten. Dabei werden die Klassen geteilt und wechseln sich mit Präsenzunterricht in der Schule und Homeschooling ab. Universitäten und Hochschulen sollen komplett auf digitale Lehre umgestellt werden.

Generell sollen Landkreise ab 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergreifen. Wie diese im Einzelnen aussehen, kann vor Ort entschieden werden. Zurzeit betrifft das Berlin und weitere 62 Landkreise in Deutschland. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, in denen der Inzidenzwert im gesamten Land bei unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, können hingegen sanfte Lockerungen vorgenommen werden.

Lockerungen zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar

Für die gesamte Republik sind diese zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar vorgesehen. Zwar bleiben Restaurants und Kultureinrichtungen voraussichtlich auch dann geschlossen, doch dürfen sich in dieser Zeit bis zu zehn Personen privat treffen. Auch hier zählen Kinder bis 14 Jahre nicht. An Silvester soll Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt sein. Kommunen können dies auch für gesamte Stadtgebiete oder Landkreise untersagen. Ein generelles bundesweites Böllerverbot wird es aber nicht geben. „Raketen und Böller sind keine pandemische Herausforderung“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Es gehe vielmehr darum, Gruppenbildungen zu vermeiden.

„Wir brauchen nochmal eine Kraftanstrengung“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Treffen. Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte müssten weiter vermieden werden. „Es kommt weiterhin auf jeden Einzelnen an.“ Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans begrüßte die Beschlüsse. „Wir müssen bei der Hauptansteckungsquelle, der Ansammlung vieler Menschen auf engem Raum, nachlegen. Das heißt: reduzierte private Kontakte, Verzicht auf ein ausgelassenes Silvester und eine weitergehende Maskenpflicht“, sagte Walter-Borjans. Die jetzt getroffene Entscheidung seien deshalb absolut konsequent.

Gleichzeitig mahnte Walter-Borjans: „Dass die Bremse des öffentlichen und privaten Lebens keinen Tag länger als nötig angezogen bleibt, ist ein Gebot der Demokratie und der Wahrung der Bürgerrechte, aber auch der wirtschaftlichen Vernunft.“ Bei verlängerten  Restriktionen und Schließungen müsse den betroffenen Unternehmern daher auch der angemessene wirtschaftliche Ausgleich weiter gewährleistet bleiben.

Der Artikel erschien zuerst auf vorwaerts.de

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