Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst

Verhandlungsrunde endet ohne Ergebnis

Karin Billanitsch14. März 2018
Präsident der kommunalen Arbeitgeber, Thomas Böhle, hat in der zweiten Verhandlungsrunde kein Angebot vorgelegt.
Die Verhandlungsführer der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bewerten die Lage nach dem ergebnislosen Ende der zweiten Verhandlungsrunde unterschiedlich. Nun drohen Ausweitungen der Warnstreiks noch vor Ostern.

Der zweite Tag der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen endete kürzlich ohne Ergebnis. Es wurde kein Angebot seitens der Arbeitgeber vorgelegt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sprach nach den Verhandlungen von einer „ersten Annäherung“.

Böhle: „Verhandlungen insgesamt konstruktiv“

"Was die Forderung nach einer linearen Erhöhung von 6 Prozent für 12 Monate sowie einen Mindestbetrag von 200 Euro betrifft, liegen wir jedoch noch weit auseinander. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass wir in der kommenden Runde zu einem Kompromiss finden werden. Die Verhandlungen verliefen bisher insgesamt konstruktiv", bewertete VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle die Lage in einer Pressemitteilung.

Die Arbeitgeber verwiesen bereits in der Vergangenheit auf die hochproblematische Haushaltslage zahlreicher Kommunen und öffentlicher Arbeitgeber. Gleichzeitig betonen sie den wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften, deren Entgeltstruktur dringend zu verbessern sei. "Diese Aspekte müssen im Abschluss berücksichtigt werden", so Böhle.

Deutscher Beamtenbund: „Eher Tarifverschleppung als Tarifverhandlung“

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb) Ulrich Silberbach indes übte harsche Kritik an den Arbeitgebern: „Wenn die Arbeitgeber in dem Tempo weiterverhandeln, dann brauchen wir für diesen Abschluss länger als die Bundestagsparteien zur Regierungsbildung", erklärte der dbb Chef nach Ende der Gesprächsrunde am 13.03.2018 in Potsdam. „Für mich war das heute und gestern eher eine Tarifverschleppung als eine Tarifverhandlung“, kritisierte Silberbach den bisherigen Verhandlungsverlauf.

Die staatlichen Steuereinnahmen sprudelten seit Monaten in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Gleichzeitig erreichten den deutschen Beamtenbund immer neue Meldungen über fehlendes Personal und über Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst. „Statt diesen Widerspruch endlich aufzulösen und ein Verhandlungsangebot zu machen, mit dem der öffentliche Dienst wieder konkurrenzfähig wird, reden die Arbeitgeber als ob wir mitten in einer massiven Rezession stecken und als ob die Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst eine Erfindung der Gewerkschaften wären", so der dbb Chef.

ver.di kündigt Ausweitung der Warnstreiks an

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat eine Ausweitung der Warnstreiks noch vor Ostern angekündigt. Nach dem Ende der Verhandlungen in Potsdam sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske: „Wir liegen in den zentralen Punkten fundamental auseinander, sowohl bei der Höhe als auch bei der Struktur der Forderungen!“

ver.di fordert für die Beschäftigten sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. Gleichzeitig sollen die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Die Vorschrift, Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zu übernehmen, will ver.di wieder in Kraft setzen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Der Bund wird aufgefordert, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die 344.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie 182.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Die nächste und vorerst letzte verabredete Verhandlungsrunde findet am 15./16. April 2018 in Potsdam statt.

 

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

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