Kreislaufwirtschaft

Wie das Verpackungsgesetz novelliert werden soll

Karin Billanitsch23. November 2020
Ein To-go-Becher als Müll auf der Wiese: Bundesumweltministerin Schulze will Mehrweg stärken und die Gastronomie stärker in die Pflicht nehmen.
Das Bundesumweltministerium will das Verpackungsgesetz nachjustieren: Unter anderem soll die Gastronomie, die Waren zum Mitnehmen verkauft, dazu verpflichtet werden, Mehrweg-Becher und -Essensbehältnisse anzubieten. Ein entsprechender Referentenentwurf zur Überarbeitung der Verpackungsgesetzes liegt vor.

„Wir wollen die Stellschrauben an mehreren Stellen deutlich anschärfen“, sagte Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, während einer Videokonferenz. Zum einen soll die Pfandpflicht deutlich ausgeweitet werden. Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes vorgelegt.

Ausgeweitete Pfandpflicht                

 „Im Grunde ist es ja schon seit langer Zeit ein Ärgernis, dass die Verbraucher*innen eigentlich gar nicht erkennen können, warum eigentlich ein bestimmtes Getränk in einer ansonsten gleichen Plastikflasche der Pfandpflicht unterliegt, ein anderes nicht“, so der Staatssekretär. Das soll jetzt beendet werden.

Die Pfandpflicht wird laut dem Entwurf für alle Einweggetränkeflaschen aus Plastik gelten, ebenso wie für Getränkedosen „völlig egal was drin ist“.

Vorgaben für Anteile an Mindestrezyklat

Außerdem soll nach dem Entwurf ein Mindestrezyklat-Anteil eingeführt werden: für PET-Flaschen ab 2015 einen 25-Prozentigen Mindestanteil, ab 2030 für alle anderen Kunststoffflaschen 30 Prozent. „Wir müssen einen Markt haben, der das Recycling aufnimmt und in neue Produkte überführt“, hieß es.

Mehrwegbereich stärken

Drittens will das Umweltministerium unter der Führung von Bundesministerin Svenja Schulze den Mehrwegbereich deutlich stärken, insbesondere den Mehrweganteil im To-go-Bereich. „Es soll neben der Einweg-Alternative zwingend eine Mehrwegalternative geben, die auch nicht teurer sein darf“, sagte Flasbarth. Allerdings soll es Ausnahmen für kleine Betriebe mit weniger als drei Mitarbeitern geben.

So soll unnötiger Müll vermieden werden. Die Abfallmengen in den Kommunen steigen etwa durch Essensverpackungen oder weggeworfene To-go-Becher steigen, und mit ihnen die Kosten für die Entsorgung.

DUH fordert verbindliche Mehrwegquote

Die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz bezeichnet die geplante Regelung als ersten richtigen Schritt, Fast-Food-Ketten und Kaffeeverkaufsstellen zu verpflichten, wiederverwendbare Mehrweg-Becher und Essensboxen für To-go-Lebensmittel anzubieten.

„Aber er reicht nicht aus. Bereits heute bieten große Kaffeehäuser Mehrwegbecher an, allerdings oft als reine Alibilösungen, die kaum gefördert und gezielt klein gehalten werden. Damit die während der Corona-Krise nochmals gestiegenen To-go-Abfallmengen wirklich reduziert werden, braucht es eine verbindliche Mehrwegquote oder ein ambitioniertes Vermeidungsziel“, so Metz.

Derzeit ist zudem das Verbot der Einweg-Kunststofftüten im parlamentarischen Verfahren. Vergangene Woche haben sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen auf das Verbot verständigt. Weitere Einweg-Kunststoff-Produkte wurden mit Wirkung ab Juli 2021 ebenfalls verboten: Dazu gehören Plastikteller und Plastik-Besteck. Damit wurde die Einweg-Plastik-Richtlinie der EU umgesetzt.