Online-Zugangsgesetz (OZG)

Wie Verwaltungsportale bürgerfreundlicher werden sollen

Carl-Friedrich Höck13. Juni 2017
Verwaltungsportal der Stadt Darmstadt.
Verwaltungsportal der Stadt Darmstadt. Künftig soll ein Account für die Angebote aller staatlichen Verwaltungen genügen.
In Zukunft sollen die Verwaltungsbehörden von Bund und Ländern zu einem Portalverbund zusammengeführt werden. Anfang Juni wurde bereits ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Aber gilt es auch für Kommunen? Das ist umstritten.

Das Gesetz soll allen Bundesbürgern das Leben etwas leichter machen. Doch weil es Anfang Juni gemeinsam mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen wurde, spielte es in der öffentlichen Debatte nur eine Nebenrolle. Der sperrige Name: Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG).

Ziel ist es, „den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten“, wie die Bundesregierung erläutert. Hierfür sollen die Verwaltungsportale von Bund und Ländern weiter ausgebaut und zu einem Portalverbund zusammengeschlossen werden. Bürger und Unternehmen sollen auf alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen zugreifen können, egal ob sie über eine Homepage ihres Bundeslandes auf den Portalverbund gelangen oder über eine Bundeswebsite.

Gilt das Online-Zugangsgesetz auch für Kommunen?

Im Begründungstext zu dem Gesetz erwähnt die Bundesregierung auch ausdrücklich die Kommunen: Sie sollen ebenso in den Portalverbund einbezogen werden. Der Bundesrat widersprach diesem Ansinnen mit einer Stellungnahme. Der Bund dürfe den Gemeinden und Gemeindeverbänden laut Grundgesetz gar keine Aufgaben übertragen, argumentierten die Länder. Auch sei das Gesetz nicht so zu interpretieren, dass die Länder ihre Kommunen per Landesgesetz verpflichten müssen, an dem Portalverbund teilzunehmen. Die Länder schlugen daher einen Passus vor, der es den Gemeinden und Gemeindeverbänden ermöglicht hätte, freiwillig beizutreten.

Das aber lehnte die Bundesregierung ab. In einer Gegenäußerung heißt es: Sinn und Zweck des Onlinezugangsgesetzes sei es ja gerade, „eine Verpflichtung für Länder – einschließlich ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände – zu schaffen, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten“. Die Kommunen seien verfassungsrechtlich Teil der Länder. Und es würden mit dem Gesetz auch keine neuen Aufgaben übertragen. Es regele lediglich, auf welche Art und Weise bestehende Verpflichtungen erfüllt werden sollen.

Im beschlossenen Gesetz fehlt der von den Ländern vorgeschlagene Freiwilligkeits-Passus – und damit auch jeder Hinweis auf die Pflichten der Kommunen. Wie Länder und Gemeinden das Gesetz konkret umsetzen, bleibt nun abzuwarten.

Einheitlicher Nutzerzugang

So oder so, für die Bürger dürfte der Portalverbund einiges vereinfachen. Die Nutzer sollen die Leistungen des Verbundes mit einem einzigen Nutzerkonto in Anspruch nehmen können. Man muss sich also dann nur noch einmal registrieren und die eigenen Daten nicht mehrfach angeben. Um diese Zugänge einheitlich zu regeln, wurde das Grundgesetz geändert. (In den Artikel 91c wurde ein Absatz 5 neu eingefügt.) Dort ist die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes festgeschrieben, wenn es darum geht, den Zugang zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (und je nach Rechtsauffassung auch Kommunen) auszugestalten. Das betrifft etwa IT-Sicherheitsstandards sowie technische Kommunikationsstandards.

Das OZG verpflichtet alle Behörden, ihre Verwaltungsleistungen innerhalb von fünf Jahren elektronisch und über Verwaltungsportale von Bund und Ländern zur Verfügung zu stellen. Das bezieht sich laut Gesetzesbegründung auf „alle Verwaltungsleistungen sämtlicher Behörden, es sei denn, dass sich die Verwaltungsleistung – aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen – hierzu nicht eignet.“ Hohe Hürden werden insbesondere für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende angenommen.

Kommunen wollen „partnerschaftliche Umsetzung“

Kommunale Spitzenverbände sehen die mögliche Verpflichtung, ihre Verwaltungsportale auszubauen und an den Verbund anzupassen, mit gemischten Gefühlen. In einer Sitzung des Haushaltsausschusses Ende März äußerten Vertreter des Städtetages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Kritik: Starre Vorgaben dürften nicht dazu führen, das bestehende Angebote entwertet würden. Sie verwiesen auch auf die entstehenden Kosten.

Die konkrete Umsetzung der beschlossenen Ziele müsse nun mit einem weiteren Gesetz geregelt werden, das aber wohl erst die kommende Bundesregierung angehen wird. Das sagt Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), gegenüber der DEMO. Für die Kommunen sei es von zentraler Bedeutung, wie das OZG nun interpretiert und umgesetzt wird. Der DStGB werde sich an der Debatte beteiligen, kündigt er an.

„Wir wollen eine partnerschaftliche Umsetzung“, betont Zimmermann. Schließlich hätten Online-Dienstleistungen von Kommunen oft ein breiteres Spektrum als diejenigen von Bund und Ländern. Zudem fordert er „Finanzierungsangebote” für die entstehenden Mehrausgaben.

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