Bundestag beschließt KiTa-Qualitätsgesetz

Vier Milliarden Euro für bessere Bildung und Betreuung

Uwe Roth05. Dezember 2022
Aus dem bisherigen Gute-Kita-Gesetz wird das jetzt vom Bundestag beschlossene KiTa-Qualitätsgesetz. Neue Schwerpunkte sind mehr Personal, eine gute Sprachförderung sowie verstärkt Angebote zu Gesundheit und Bewegung.

2019 war das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ in Kraft getreten. Es ist als das „Gute-Kita-Gesetz“ bekannt geworden. Die neue Regierung stellte es auf den Prüfstand. Herauskam bei der Evaluation das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Nachfolgegesetz. Es hat im nächsten Haushalt bereits seinen Niederschlag gefunden: Der Bund will die Länder nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit jeweils zwei Milliarden Euro unterstützen. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ist entschieden worden, dass davon im nächsten Jahr 109 Millionen Euro für die Übergangsfinanzierung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ umgewidmet werden.

Mit dem neuen Gesetz sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder dabei unterstützt werden, die Personalsituation in Kitas zu verbessern. Ziel ist eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.

Kindertagespflege wird gleichwertiges Angebot

Weitere Schwerpunkte sind: Die Kindertagespflege wird als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung gestärkt. Darüber hinaus werden - als Konsequenz aus der Corona-Pandemie - Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus genommen. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

Die Länder können weiterhin Eltern von Beiträgen entlasten. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung dürfen aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert werden. Damit soll die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringert werden.

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ über die Übergangsfinanzierung hinaus fortzusetzen, wurde von einer Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Das Programm wird, wie vorgesehen, in die Verantwortung der Länder übergehen. Durch das Bundesprogramm wurden rund 6.900 Kitas gefördert – also etwa jede achte Kita. Insgesamt sollen rund eine halbe Million Kinder von der Sprachförderung profitiert haben. Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

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