Urteil des Bundesgerichtshofs

Vorwürfe gegen Deutsche Umwelthilfe ausgeräumt

Christian Rath05. Juli 2019
Mit der Guerilla-Aktion "Three Billboards outside BMVI" forderte die DUH Verkehrsminister Scheuer auf, endlich abschreckendere Strafen gegen betrügerische Autokonzerne zu verhängen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verfolgt kein rechtsmissbräuchliches Geschäftsmodell. Überschüsse aus Abmahnungen seien kein Indiz für einen Missbrauch.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verfolgt keinrechtsmissbräuchliches Geschäftsmodell. Das stellte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest. Damit unterlag in letzter Instanz der Fellbacher Autohändler Felix Kloz, der von der Kfz-Innung Stuttgart unterstützt wurde.

Anerkannter Verbraucherschutzverband

Eines der Tätigkeitsfelder der DUH ist die ökologische Marktüberwachung. In rund zwanzig Branchen kontrolliert die DUH dabei die Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften. So achtet die DUH etwa darauf, dass in der Werbung für Autos, Immobilien und Kühlschränke der Energieverbrauch korrekt angegeben wird. Die DUH steht auf der Liste anerkannten Verbraucherschutzverbände und darf deshalb Unternehmen abmahnen und verklagen, wenn diese gegen Verbraucherschutz-Regeln verstoßen.

Das Autohaus Kloz hatte auf seiner Webseite 2016 für einen Mercedes geworben, ohne Spritverbrauch und CO2-Emissionen anzugeben. Daraufhin mahnte die DUH das Autohaus ab. Händler Kloz wollte aber keine Unterlassungserklärung abgeben und ließ sich verklagen. Im  Verfahren erhob Kloz ganz grundsätzliche Einwände gegen das Geschäftsmodell der DUH, das er für „rechtsmissbräuchlich” hielt.

Richter: „Kein Anhaltspunkt für Missbrauch“

Für den behaupteten Missbrauch gebe es aber „keinerlei Anhaltspunkt”, erklärte nun der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch. Das Interesse am umweltbezogenen Verbraucherschutz sei nicht vorgeschoben. Die Abmahnungen und Vertragsstrafen dienten nicht der Einnahmeerzielung für sachfremde Zwecke, so Koch. Es gehe auch nicht darum, nur ein Honorar des Geschäftsführers zu erwirtschaften. Denn das Honorar von DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch mache nur einen kleinen Bruchteil des DUH-Budgets aus, betonte Richter Koch.

Auch die Erzielung von Überschüssen bei der Marktüberwachung sei kein Indiz für Missbrauch, so der BGH. Sonst müssten Verbraucherschützer immer dann mit Abmahnungen aufhören, wenn die laufenden Kosten gedeckt sind. Wofür die DUH das Geld konkret ausgibt, spielte beim BGH keine Rolle. Die Umwelthilfe betonte, dass sie damit Verbraucher-Aufklärung finanziere, etwa die Warnung vor manipulierten Dieselmotoren.

Abmahnungen rechtens

Die DUH kann nun weiter rund 1.500 Betriebe pro Jahr wegen Verbraucherschutzverstößen abmahnen und notfalls verklagen. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil. „Damit ist der Versuch endgültig gescheitert”, der DUH die Klagebefugnis zu entziehen.

Die KfZ-Innung gibt aber noch nicht auf und denkt über eine (wohl aussichtslose) Verfassungsbeschwerde nach. Außerdem forderte Innungs-Geschäftsführer Christian Neher seine rund 700 Mitgliedsbetriebe auf, „jede Aktivität der DUH in ihren Häusern unverzüglich zu melden“ – um weitere Klagen zu prüfen.

Der Rechtsstreit hatte nicht zu tun mit den Versuchen der DUH die EU-Luft-Grenzwerte gerichtlich durchzusetzen. Dort werden nicht Händler abgemahnt, vielmehr verlangt die DUH von den Behörden verschärfte Luftreinhaltepläne bis hin zu Dieselfahrverboten.

weiterführender Artikel