Gundgesetzänderung

Weg für Digitalpakt frei – Mehr Geld für Bildung und sozialen Wohnungsbau

Vera Rosigkeit 21. Februar 2019
Schüler mit Laptop
Schüler der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule IGS Goettingen arbeiten im Unterricht mit Laptops.
Der Weg für den Digitalpakt ist frei. Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss im Streit um die Grundgesetzänderung geeinigt. Nun kann der Bund Geld in die Schulen investieren und den sozialen Wohnungsbau unterstützen.

Der Bund kann künftig nun doch die Länder finanziell bei einer besseren technischen Ausstattung in den Schulen unterstützen. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am Mittwochabend auf eine Grundgesetzänderung verständigt. Damit geben nun Bund und Länder den Weg für den Digitalpakt frei.

Schnell in Fortbildungen investieren

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zeigte sich am Donnerstag im ARD-Morgenmagazin zufrieden. „Wir haben jetzt eine Grundgesetzänderung, die mehr als den Digitalpakt ermöglicht“, sagte sie. Mit der Grundgesetzänderung sei es künftig möglich, dass der Bund nicht nur in den Digitalpakt investiere, sondern auch in Ganztagsschulen, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende.

Für ihr eigenes Bundesland bedeute dies einen Zuschuss von 100 Milliarden Euro. Schwesig erklärte, dass es nicht nur darum gehe, von diesem Geld „zig Tablets“ zu kaufen, sondern vor allem, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Geräte in den Schulen überhaupt nutzen zu können. Gleichzeitig betonte sie, dass nun schnell in die notwendigen Fortbildungen der Lehrkräfte investiert werden müsse. „Das ist die Abmachung. Der Bund stellt die Hardware zur Verfügung und die Länder müssen dafür sorgen, dass die Fortbildung stimmt.“

50:50-Regelung vom Tisch

Die Beteiligung der Länder muss jedoch nicht, wie ursprünglich im Gesetzestext vorgesehen, in gleicher Höhe seitens der Länder erfolgen. Die so genannte 50:50-Regelung wurde damit gestrichen. Eine Einigung erzielt wurde auch bezüglich der Kontrollrechte des Bundes über die Verwendung der Gelder. Investieren kann der Bund künftig nicht nur in Bildung, sondern auch in den sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr. Für Schwesig eine gute Nachricht: „Bildung und Wohnen sind ein wichtiges Thema.“

Ende November 2018 hatte der Bundestag beschlossen, das Kooperationsverbot zu lockern, um künftig in Bildung investieren zu können. Weil Bildung Ländersache ist, durfte sich der Bund bislang nur in finanzschwachen Kommunen direkt an Bildungsaufgaben beteiligen. Doch die Länder sperrten sich gegen die Grundgesetzänderung und sprachen sich dafür aus, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Der Kompromissvorschlag muss nun noch vom Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt werden. Die nächste Sitzung findet am 15. März 2019 statt.

Mit dem Digitalpakt Schule sollen Klassenzimmer unter anderem mit schnellen Internetanschlüssen, Smartboards und Tablets ausgerüstet werden. Der Bund will hierfür in den kommenden Jahren fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Auch Lehrer-Fortbildungen sollen mit dem Geld bezahlt werden können.

Reaktionen

Der Deutsche Landkreistag befürchtet, dass förderale Strukturen eher geschwächt als gestärkt werden könnten. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke sagte: „Wir haben die Länder in ihrer skeptischen Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen nach Kräften unterstützt. Von daher ist es zu begrüßen, dass Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes im Vermittlungsverfahren wieder zurückgeschnitten worden sind. Dennoch ist am Ende des Tages festzuhalten, dass es etwa zur Umsetzung des Digitalpakts Schule keines derart massiven Eingriffs in das föderale Gefüge bedurft hätte.” In der Sache sei der Digitalpakt aber zu befürworten.

Der Deutsche Mieterbund reagiert erleichtert, dass mit dem Kompromiss auch der Weg frei ist, damit der Bund weiter den sozialen Wohnungsbau mitfinanzieren kann. „Wir sehen in der Grundgesetzänderung ein klares Signal von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau. Jetzt muss diesem politischen Signal ein eindeutiges finanzielles Signal folgen”, sagt Bundesdirektor Lukas Siebenkotten.

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