Bundestagsanhörung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gaspreisbremse für Kommunen

Carl-Friedrich Höck06. Dezember 2022
Die Preise für Gas sind seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine stark gestiegen.
Zum neuen Jahr soll die Gaspreisbremse wirken. Bei einer Anhörung im Bundestag begrüßten Kommunen und Stadtwerke das Gesetz, wünschen sich aber Verbesserungen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Was soll die Gaspreisbremse leisten?

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf massive Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme. Es soll private Verbraucher*innen, Unternehmen und andere Einrichtungen entlasten. Die Ampel-Koalition setzt mit der Gaspreisbremse den Vorschlag einer unabhängigen Expert*innen-Kommission um.

Wie funktioniert die geplante Preisbremse?

Es werden Kontingente festgelegt, basierend auf dem Vorjahresverbrauch. Diese Kontingente erhalten die Kund*innen zu einem vergünstigten Preis. Bürger*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs vergünstigt beziehen können: Erdgas für bis zu 12 Cent pro Kilowattstunde, Wärme für 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Industrieunternehmen erhalten einen Rabatt auf 70 Prozent ihres Verbrauchs. Hierfür gilt ein Preislimit von 7 Cent (Erdgas) bzw. 7,5 Cent (Wärme) je Kilowattstunde. Die Gas- und Wärmelieferanten bekommen im Gegenzug Geld vom Staat. Insgesamt 56 Milliarden Euro will der Bund in den kommenden beiden Jahren dafür ausgeben.

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Für soziale Dienstleister*innen wird eine Härtefallregelung eingeführt – sofern die Träger gesetzliche Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit oder Träger der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung sind. Die Dienstleister*innen können bei diesen Trägern einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Erdgas, Wärme und Strom erhalten, die im Jahr 2022 entstanden sind. Für diese Maßnahme plant der Bund 750 Millionen Euro ein.

Für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen wird ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von acht Milliarden Euro aufgesetzt. Das Geld soll ihnen helfen, trotz steigender Energiekosten den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Was sagt die Energiewirtschaft zu den Vorschlägen?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Pläne. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die kommunalen Stadtwerke organisiert sind, unterstützt das Vorhaben. Beide Verbände warnen aber: Es sei hochkomplex, die Kontingentlösung umzusetzen, weil dafür erst IT-Lösungen geschaffen werden müssen. Entsprechend groß ist der Zeitdruck. Stand jetzt soll die Preisbremse zum 1. März 2023 greifen. (Für Januar und Februar sollen rückwirkend Rabatte ausgezahlt werden.) Früher gehe es nicht, sagen die Unternehmen. Auch dürften keine weiteren Vorgaben mehr in das Gesetz eingebaut werden, die die Umsetzung komplizierter machen. Das könnten zum Beispiel weitergehende Preisdeckel für Menschen mit geringen Einkommen sein. „Keep it simple“, forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Dienstag während einer Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Der soziale Ausgleich müsse über das Steuer- und Sozialrecht erfolgen.

Welche Sorgen haben die Stadtwerke?

Neben dem straffen Zeitplan bereitet ihnen das Beihilferecht Schwierigkeiten. Denn wo immer der Staat den Unternehmen finanzielle Unterstützung gewährt, muss das komplizierte Regelwerk der EU eingehalten werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Energieversorger selbst mit der Endabrechnung sicherstellen müssen, dass die individuellen Beihilfegrenzen bei den Kunden nicht überschritten werden. Dagegen laufen die Stadtwerke Sturm. Es sei „zwingend notwendig, dass die Administration der beihilferechtlichen Bestimmungen nicht bei den Energieversorgern liegt“, heißt es in einer Stellungnahme des VKU. Sonst würde den Energieversorgern damit eine staatliche Aufgabe aufgebürdet.

Welchen Änderungsbedarf am Gesetz sehen die Städte und Gemeinden?

Sie wünschen sich eine juristische Klarstellung, dass auch Kommunen von der Gaspreisbremse profitieren sollen. Zwar geht die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände davon aus, dass die Regeln im vorliegenden Gesetzentwurf auch für Kommunen gelten würden, drängt aber auf eine rechtssichere Formulierung.

In ihrer Stellungnahme für den Ausschuss für Klimaschutz und Energie betonen die kommunalen Spitzenverbände: Die Energieversorger könnten bei der Gaspreisbremse nicht in Vorleistung gehen. Das sei finanziell nicht zu stemmen. Der Bund müsse deshalb die Entlastungsbeträge schnell und fristgerecht an die Energieversorger auszahlen.

Kritisch sehen die Kommunen, dass nicht alle sozialen Dienstleister*innen von dem geplanten Hilfsfonds profitieren sollen. Die Hilfe müsse auf sämtliche Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe ausgeweitet werden, fordern sie.

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