Daten des Statistischen Bundesamtes

Zahl der Baugenehmigungen stagniert

Carl-Friedrich Höck25. April 2019
Bauarbeiter auf einer Baustelle, aufgenommen in Berlin.
„Bauen, bauen, bauen“ – so lautet die Antwort von Innenminister Seehofer auf die Wohnungsnot. Doch neue Daten zeigen: Die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland stagniert. SPD-Vize Olaf Scholz will das Baugebot verschärfen.

Im Januar und Februar 2019 wurde der Bau von nahezu genauso vielen Wohnungen genehmigt wie im Vorjahreszeitraum. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Insgesamt seien 49.350 Wohnungen genehmigt worden. Das entspricht einer Veränderung von -0,1 Prozent im Vergleich zum Januar und Februar 2018.

Weniger Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser

Inbegriffen sind in dieser Zahl auch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar und Februar 42.600 Wohnungen genehmigt – das sind sogar 900 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gestiegen sei ausschließlich die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser, heißt es in einer aktuellen Destatis-Mitteilung. Die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser sei dagegen leicht gesunken.

Dabei hatte der für Bauen zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erst kürzlich gegenüber der ARD betont, „Bauen, Bauen, Bauen“ sei die Antwort auf die Wohnungsnot in den Städten und Ballungszentren. Damit wies Seehofer auch Forderungen nach Enteignungen großer Wohnungsunternehmen zurück, wie sie etwa in Berlin diskutiert werden.

Scholz will Baugebot ändern

Auch SPD-Vize und Finanzminister Olaf Scholz hatte am Wochenende in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen mehr Baugenehmigungen gefordert. Zudem sagte Scholz: „Wir werden darüber nachdenken müssen, wie Flächen, die sich für den Wohnungsbau eignen, bislang aber nicht genutzt werden, doch bebaut werden können. Wir sollten dazu das Baugebot, das es im Baurecht gibt, so ändern, dass es häufiger eingesetzt wird.“ Jeder kenne in seiner Gemeinde Grundstücke, die vor sich hin rotten. Das sei nicht akzeptabel.

Das Baugebot ist im Artikel 176 des Baugesetzbuches festgeschrieben. Dort heißt es unter anderem: „Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen“. Jedoch gibt es einige Einschränkungen. So muss die Gemeinde von dem Baugebot absehen, wenn dies dem Eigentümer „aus wirtschaftlichen Gründen (…) nicht zuzumuten“ ist.

Grundsteuer C könnte Druck auf Eigentümer erhöhen

In eine ähnliche Richtung zielt die Idee einer „Grundsteuer C“, die Kommunen auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben können. Eigentümer müssten dann höhere Steuern zahlen, wenn sie Grundstücke – etwa aus spekulativen Gründen – unbebaut lassen. Die Einführung einer Grundsteuer C ist Teil der Eckpunkte zur Grundsteuerreform, auf die sich Bund und Länder bei einem Treffen im Februar geeinigt hatten. Jedoch stockt die Reform weiterhin, da insbesondere die CSU sich querstellt.

Die von Olaf Scholz geforderte Verschärfung des Baurechts lehnt Bauminister Horst Seehofer ab. Ein konkreter gesetzlicher Handlungsbedarf zeichne sich nicht ab, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums der Rheinischen Post auf Anfrage.

weiterführender Artikel