Verkehr

Zurück zum alten Bußgeld-Katalog

Christian Rath21. Juli 2020
Die StVO-Novelle von Ende April ist ganz oder teilweise nichtig wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums.
Die verschärften Fahrverbote für Raser sind derzeit wegen einem Formfehler von Verkehrsminister Scheuer außer Kraft. Ob und wie sie wiederkommen, ist umstritten.

Die verschärften Bußgelder und Fahrverbote für Verkehrsünder können bis auf weiteres nicht mehr verhängt werden. Darauf einigten sich Bund und Länder in der vergangen Woche, nachdem ein Formfehler im Bußgeld-Katalog bekannt geworden war.

Formfehler mit Folgen

Das Problem hat Bundes-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verursacht. Eigentlich wollte er mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrradfahrer besser schützen, zum Beispiel durch eine Pflicht, mehr Abstand zu halten. Der Bundesrat stimmte im Februar auch zu, setzte als Bedingung aber durch, dass zugleich Fahrverbote für Raser verschärft und Bußgelder erhöht werden. So trat die StVO-Novelle Ende April in Kraft. Anfang Juli stellte sich dann aber heraus, dass die Neuregelung ganz oder teilweise nichtig ist, weil Scheuers Ministerium bei der Verkündung die gesetzliche Grundlage an einem Punkt nicht richtig zitiert hatte.

Die Verkehrsministerien von Bund und Ländern wollten nicht warten, bis Gerichte entscheiden, welche Auswirkungen der Formfehler auf die fünfteilige StVO-Novelle hat. Sie einigten sich daher vorige Woche auf einen Mittelweg. Als nichtig gilt nun der gesamte dritte Teil der Novelle, mit dem der Bußgeld-Katalog geändert wurde. Das heißt, nicht nur die verschärften Fahrverbots-Regeln gelten als nichtig, sondern auch die verschärften Bußgelder. Immerhin bleiben die neuen Verkehrsregeln, mit denen Radfahrer besser geschützt werden sollen, in Kraft.

Alter Bußgeldkatalog gilt wieder

In allen Bundesländern wird inzwischen wieder der alte Bußgeldkatalog angewandt, der bis Ende April galt. Ein einmonatiges Fahrverbot wird danach erst fällig, wenn jemand innerorts 31 km/h zu schnell fährt (statt zwischenzeitlich 21 km/h). Außerhalb von Ortschaften muss die Geschwindigkeitsübertretung wieder 41 km/h (statt 26 km/h) betragen. Bei über 50 Arten von Verkehrsverstößen gelten wieder niedrigere oder gar keine Bußgelder mehr. Wer zum Beispiel beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, muss nur noch 70 Euro statt 140 Euro bezahlen. *a

Zwischenzeitlich ergangene Bescheide mit erhöhten Bußgeldern sind in der Regel rechtskräftig, da ein Einspruch nur 14 Tage lang möglich war. Bei rechtskräftigen Fahrverboten sind Gnadenentscheidungen möglich, wenn das Fahrverbot noch nicht vollzogen wurde. *a

Scheuer will Änderungen

Die meisten Bundesländer wollen möglichst schnell wieder zum verschärften Bußgeldkatalog zurück. Eigentlich wäre es ganz einfach: Verkehrsminister Scheuer müsste nur den nichtigen Teil der Novelle in eine neue Verordnung packen und der Bundesrat müsste erneut zustimmen. Doch Minister Scheuer will den Fehler seines Hauses nutzen, um zumindest die Fahrverbots-Regelungen abzuschwächen, die er für unverhältnismäßig hält. Eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs-Ebene lotet derzeit Lösungen aus.