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Allheilmittel Interkommunale Zusammenarbeit?

Frank John07. April 2017
Frank John, Bürgermeister der Gemeinde Kirkel
Effizientere Verwaltung dank interkommunaler Kooperation? Das funktioniert nur unter bestimmten Voraussetzungen, weiß Frank John, Bürgermeister der Gemeinde Kirkel im Saarland. Er berichtet von seinen Erfahrungen mit der Standesamtsfusion zwischen St. Ingbert und Kirkel.

Am 16. und 17. Februar 2017 haben der Gemeinderat Kirkel und der Stadtrat St. Ingbert der Errichtung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks St. Ingbert zum 01.07.2017 zugestimmt. Diese Fusion ist in einer Rekordzeit gelungen. Erste Gespräche fanden nach der Bürgermeisterwahl in Kirkel ab Ende September 2016 statt, zum Jahresende 2016 waren die Rahmenbedingungen mit dem Landesverwaltungsamt abgeklärt. Warum konnte das in einer so kurzen Zeit gelingen, während anderswo Jahre darum gerungen wird?

Es muss gewollt werden

Das liegt zunächst an den handelnden Personen und damit meine ich nicht die beiden Bürgermeister (bei ihnen muss die Chemie natürlich auch stimmen), sondern die Personen, die die Arbeit im neuen Standesamt machen müssen. Hier muss der Wille vorhanden sein, das Projekt zu aller Zufriedenheit umzusetzen und mit Leben zu erfüllen. Dazu muss ein gewisser Handlungsdruck bei einem der Partner hinzukommen, in diesem Fall der Gemeinde Kirkel. Für diese war es notwendig, Personal für die Ortspolizeibehörde respektive das Bürgeramt freizuschaufeln. Durch neue Aufgaben in diesem Bereich und den täglichen Arbeitsanfall, der in den letzten Jahren stark gewachsen ist, war es entweder notwendig jemanden einzustellen oder vorhandenes Personal umzuschichten. Dies funktioniert nur, wenn ich Aufgaben abgeben kann, wie z.B. das Standesamt. Das hatte hier noch den Vorteil, dass der bisherige Standesbeamte der Gemeinde Kirkel bereits in die Arbeit des Bürgeramtes eingebunden ist, so dass keine großen Umstrukturierungen notwendig werden.

Ähnliche Strukturen

Als nächstes müssen gerade in den beiden Standesämtern die Strukturen in etwa miteinander übereinstimmen. Was ist damit gemeint? Schauen wir uns doch an, welche Aufgaben im Standesamt bearbeitet werden. Diese umfassen die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen und die Durchführung von Hochzeiten. In den meisten Kommunen werden vor allem Sterbefälle beurkundet und Hochzeiten durchgeführt, Geburten werden noch in den Städten mit Geburtskliniken dokumentiert. Dies gilt auch für St. Ingbert und Kirkel, nachdem im Kreiskrankenhaus St. Ingbert die Geburtsklinik geschlossen wurde. Damit sind die Strukturen der alten Standesämter in etwa gleich, so dass bei einer Verteilung der Kosten über die Einwohnerzahlen niemand bevorteilt wird.

Dies wäre bei einer Zusammenarbeit z.B. mit der Stadt Homburg für die Gemeinde Kirkel anders, dort würde sie über die Kostenumlage benachteiligt werden. Setzt man nämlich die Fallzahlen der alten Standesamtsbezirke in Relation zu den Einwohnerzahlen, so hat die Stadt Homburg aufgrund der Geburtsklinik in den Universitätskliniken den höheren Quotienten. Sprich, die Gemeinde Kirkel würde die höheren Kosten der Stadt Homburg aufgrund der hohen Geburtenbeurkundungen mitbezahlen. Das ist in St. Ingbert nicht der Fall.

Was sich in Kirkel ändert

Wie wird der Betrieb nun in Zukunft organisiert? Die Bestellungen der bisherigen Standesbeamten der Gemeinde Kirkel erlöschen zum 01.07.2017, ab dann werden im Rathaus der Gemeinde Kirkel keine Beurkundungen mehr durchgeführt. Dazu hat man sich folgende Lösungen überlegt. Am einfachsten ist die Beurkundung von Sterbefällen. Der Bestatter fährt jetzt zur Beurkundung nach St. Ingbert, der Bürger merkt davon nichts. Sollte es einmal zu einer Hausgeburt kommen, was nur ganz selten vorkommt, muss die Familie ebenfalls für die Beurkundung nach St. Ingbert oder man nimmt sie elektronisch vor und spart sich damit Wege. Dies gilt auch für die Anforderung weiterer Urkunden, diese können elektronisch beantragt werden. Vorgesehen ist ein Bringservice zum Kirkeler Rathaus, wo die Urkunden abgeholt werden können, damit man auch hier nicht unbedingt nach St. Ing­bert fahren muss.

Etwas schwieriger gestaltet sich das Ganze bei den Trauungen, und hier kommen wir auch zu dem Punkt, warum manche Standesamtskooperationen nicht gelingen. Hier ist die Bereitschaft des Personals, einen einmal definierten Standard weiter aufrechtzuerhalten, notwendig. Die Gemeinde Kirkel hatte bisher fünf Standesbeamte (einschließlich des Bürgermeisters), die Trauungen durchführen dürfen. Bis auf den Bürgermeister erlöschen alle Bestellungen zum 01.07.2017, so dass eine Vertretung für die Durchführung von Trauungen in der Limbacher Mühle nur von den Standesbeamten im Rathaus St. Ingbert gewährleitet werden kann. Und hierzu ist die Bereitschaft voll vorhanden, was nicht selbstverständlich ist.

Absurde Auswirkungen vermeiden

Es gäbe zwar noch die Möglichkeit, in der Gemeinde Kirkel Standesbeamte zu bestellen, die sich auf Trauungen spezialisieren. Diese müssen jedoch beurkunden, was dazu führt dass wieder die EDV und alles Zubehör vor Ort vorgehalten werden müssen, ebenso müssen regelmäßig Fortbildungen besucht werden, was in Kirkel das, was gewollt ist, wieder ad absurdum führen würde.

Das Verfahren wird so ablaufen, dass sich die heiratswilligen Paare in St. Ingbert anmelden werden. Trauzimmer gibt es in St. Ingbert und auch weiterhin in der Limbacher Mühle. Es wird auch weiterhin möglich sein samstags zu heiraten, in der Anlaufphase im ersten halben Jahr jedoch nicht an jedem Samstag. An beiden Standorten können alle Standesbeamten Trauungen durchführen, ebenso die beiden Bürgermeister. Damit trägt man der Entwicklung Rechnung, dass auch die standesamtlichen Trauungen immer mehr zu „Eventhochzeiten“ werden und schöne und gewünschte „Locations“ wie die Limbacher Mühle auch weiterhin angeboten werden können.

Die Arbeit wird nicht weniger

Als Fazit kann man ziehen: Interkommunale Zusammenarbeit funktioniert nur, wenn alle an einem Strang ziehen und die Rahmenbedingungen über das personelle hinaus stimmen. Große Einsparungen finanzieller Art wird es nicht geben, die Arbeit wird ja nicht weniger. Für kleine Kommunen besteht die Chance Arbeitskräfte frei zu setzen und das Personal an anderer Stelle zu verwenden. Für den größeren Partner besteht in der Tat die Möglichkeit finanzieller Einsparungen (allerdings im überschaubaren Rahmen) zu realisieren und seine Kapazitäten besser auszulasten.

In Zukunft sollte für eine interkommunale Zusammenarbeit weniger mit finanziellen Einsparungen (die gibt es auch) geworben werden. Chancen in der interkommunalen Zusammenarbeit bestehen für die kleineren Kommunen vor allem darin, nicht vorhandenes Know-How günstig einzukaufen und für die größeren Kommunen darin, ihre personellen Ressourcen besser auszunützen.