Blog Aus den Bundesländern

Barrierefreie und energetisch nachhaltige Sportstätten sind das Ziel

Dagmar FreitagBettina Lugk16. Dezember 2020
Dagmar Freitag, MdB, und Bettina Lugk
Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Sanierung und Erweiterung von Sportstätten. Welche Förderprogramme gibt es und warum sind sie so wichtig? Das zeigen die Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag und Bettina Lugk, Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde, am Beispiel Brandenburg.

Das Land Brandenburg misst dem Sport eine so hohe Bedeutung zu, dass er als „förderungswürdiger Teil des Lebens“ Eingang in die Landesverfassung gefunden hat. Die formulierte Zielstellung bei der Sportförderung ist auch die Berücksichtigung der „besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen“.

14 Prozent der Brandenburger*innen sind in Sportvereinen aktiv

Die adäquaten Trainings- und Wettkampfbedingungen für die mehr als 355.000 aktiven Sportler*innen im Land, die in ca. 3.000 Sportvereinen organisiert sind, zu schaffen, ist im Kern die Aufgabe von Städten und Gemeinden – mit Unterstützung des Landes Brandenburg. Da entsprechende Investitionen für den Sport trotz der beschriebenen Verankerung in der Landesverfassung zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen gehören, ist die Umsetzung von Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht maßgeblich von Bedarf oder der Notwendigkeit abhängig, sondern von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Stadt. Und diese ist oft genug – aus unterschiedlichen Gründen – nicht in einem ausreichenden Maß gegeben.

Die Vielzahl der Pflichtaufgaben, die die Wachstumsgemeinden im Berliner Speckgürtel und die Regionalen Wachstumskerne (RWK) bewältigen müssen, bringen sie trotz einer guten Einnahmesituation aus Gewerbe­steuer und Lohnsteueranteilen an den Rand der Leistungsfähigkeit, so dass diese – genauso wie auch einnahmeschwächere Kommunen – nur einen geringen finanziellen Spielraum bei der Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben haben. Hier kommen die kommunalpolitisch Verantwortlichen oft genug in die Schwierigkeit, die knappen ­finanziellen Mittel u. a. zwischen der Kultur und dem Sport verteilen bzw. den Rotstift ansetzen zu müssen. Dieser Umstand lässt sich zunehmend schwerer an die betroffenen Aktiven und Sportvereine ­vermitteln.

Den Investitionsstau gemeinsam abbauen

Aus zahlreichen Bürgergesprächen – auch und gerade vor den Kommunalwahlen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – konnte man mitnehmen, dass wir in einer Zeit leben, in der die Menschen nicht ­hören wollen, wer zuständig ist, ­sondern wer für unbestritten vorhandene Probleme Lösungen erarbeitet. ­Daher ist es selbstverständlich, dass sich auch der Sportausschuss des Bundestages dieser Problematik angenommen hat, beispielsweise mit einer Öffentlichen Anhörung zur ­Situation der Schwimmbäder in unserem Land.

Nach Angaben des KfW-Kommunalpanels, mit dem jährlich der kommunale Investitionsrückstand ermittelt wird, beträgt der Investitionsstau im Bereich der Bäder und Sportstätten knapp zehn Milliarden Euro. Diesen Investitionsrückstau können Länder und Kommunen nicht ohne Hilfe des Bundes abbauen. Daher haben die Kommunen bundesweit aktuell die Möglichkeit, aus insgesamt vier Förderprogrammen Co-Finanzierungen für die Sanierung und Erweiterung bzw. den Neubau oder Ersatzneubau zu beantragen. Die Förderquoten liegen zwischen 33 und 45 Prozent, bei Kommunen in der Haushalts­sicherung kann die Bundesförderung bis zu 90 Prozent der Projektkosten betragen.

Die Bundesländer können zudem mit der Vergabe der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ebenfalls eine zusätzliche Co-Finanzierung vornehmen. Aus diesen Förderprogrammen können die Kommunen bis 2024 bzw. 2025 Gelder abrufen. Die angebotenen Co-Finanzierungen sind für viele Kommunen die ­Chance, auch schon vorhandene Projekt­ideen bzw. -skizzen weiterzuentwickeln und unter Umständen zügiger realisieren zu können, als in der mittelfristigen Haushaltsplanung vorgesehen.

Sportstätten zukünftig als privilegierte Baumaßnahmen im Außenbereich?

Die Nutzungszeiten von Sportstätten werden seit einigen Jahren immer häufiger von Anwohnern beklagt, da sich die durch den Sport verursachten Lärmimmissionen in einem Spannungsfeld mit dem Ruhe- und Erholungsbedürfnis von Anwohnern befinden, wenn die Sportstätten wohnortnah errichtet wurden.

Es wäre daher zu überlegen, ob der Bundesgesetzgeber eine Erweiterung der bestehenden Regelungen zum Bauen im Außenbereich dahingehend vornimmt, dass Sportstätten zukünftig als privilegierte Baumaßnahme auch in städtischen Rand­lagen errichtet werden können. Damit könnte so manche Sportanlage auch in den Abendstunden oder an Wochenenden stärker genutzt werden, da keine auf dem juristischen Wege erstrittenen Zeiteinschrän­kungen beachtet werden müssen. ­Eine Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs – insbesondere bei An- und Abfahrten an Spiel- bzw. Wettkampftagen – sowie eine Entlastung des zum Teil in den Wohngebieten befindlichen Parkraums wären zwei weitere Vorteile, die die Errichtung und verkehrliche Erschließung von dezentralen Sportstätten mit sich bringen würden.

Förderprogramme im Überblick

1. Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“)

  • Fördervolumen: 150 Millionen Euro (aus dem 2. Nachtrags-Haushalt 2020; Summe wird verteilt abfließen in den Jahren 2020 bis 2022); zudem voraussichtlich 490 Millionen Euro (verteilt auf Jahre 2021 bis 2024); insgesamt also 640 Millionen Euro Bundesmittel, die dann durch Co-Finanzierung Länder/Kommune ergänzt werden.
  • Antragsberechtigt sind Kommunen, die Länder entscheiden über die Förderung.

2. Förderung von Sportstätten im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

  • Fördervolumen: insgesamt 1,35 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2025, davon 600 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2025
  • 200 Millionen für bis 2018 eingereichte Projekte der ersten Runde plus 400 Millionen für noch ein­zureichende Projekte
  • Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Regelförderquote des Bundes liegt bei 45 Prozent. Bei Haushaltsnotkommunen kann die Förderquote des Bundes bis zu 90 Prozent betragen.

3. Förderung von Sportstätten im Rahmen der Städtebauförderung (Gesamtmaßnahmen, keine Einzelmaßnahmen)

  • Brandenburg hat 2020 rund 45 Millionen Euro aus dem Programm ­erhalten
  • Fördervolumen des Bundes insgesamt: 790 Millionen Euro (2020), voraussichtlich 790 Millionen Euro p. a. (2021 bis 2025)
  • Die Fördermittel können u.a. eingesetzt werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport
  • Antragsberechtigt sind Kommunen, die Entscheidung über die Maßnahmen treffen die Länder. Es handelt sich in der Regel um eine Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen. Bei Nothaushaltslage kann der kommunale Eigenanteil bis auf zehn Prozent sinken.

4. Kommunalrichtlinie

  • Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesumweltminis­terium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
  • Antragsberechtigt sind u. a. Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine.
  • Gefördert wird ein breites Spek­trum an Maßnahmen: von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen. Vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung alle Förderquoten in der Richtlinie um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben. Damit sind in diesem Zeitraum Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.
  • Es gibt Fördermöglichkeiten für (auch vereinseigene) Sportstätten (darunter fallen im Rahmen dieser Richtlinie auch Freibäder und Schwimmhallen), z.B. bei der Einführung von Energiesparmodellen, Ausgaben für die Investitionen in Klimaschutzanlagen oder effiziente Außen- oder Hallenbeleuchtung.
  • Die Förderung erfolgt für Sportstätten mit einer maximalen Zuwendungshöhe von einer Million Euro.