Blog Standpunkt Bundes-SGK

Der Bund muss die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft entlasten!

Frank Baranowski24. Mai 2016
Frank Baranowski
Frank Baranowski ist Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen.
Wenn jetzt wieder in Berlin zwischen Bund und den Ländern ­verhandelt wird, in welcher Form und Höhe der Bund sich an den Kosten der Erstaufnahme, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge und Asylsuchenden in Ländern und Kommunen beteiligt, müssen die kommunalen Spitzenverbände endlich mit am Tisch sitzen.

Positiv ist, dass Bund und Länder in ihrem am 22. April 2016 beschlossenen Konzept zur Integration von Flüchtlingen verabredet haben, dass sich der Bund an den durch die Flüchtlingssituation entstandenen Mehrkosten von Ländern und Kommunen stärker beteiligen wird. Hierzu bedarf es jedoch dringend der Konkretisierung. Ob dafür die Rechnungshöfe von Bund und Land die geeigneten Gutachter sind, darf bezweifelt werden. Die Länder haben ihrerseits für die im Jahr 2016 zu erwartenden zusätzlichen Belastungen ihrer Haushalte eine Abschätzung vorgelegt, die auch Zuweisungen an die Kommunen beinhaltet. In welcher Weise und auf welcher Berechnungsgrundlage dieses geschieht, bleibt den einzelnen Ländern überlassen.

Kein Schwarzer-Peter-Spiel!

Der Bund bekundet seine Absicht, sich an diesen Kosten substanziell zu beteiligen, stellt diese Berechnungen allerdings in Frage. Die Länder fordern eine hälftige Beteiligung des Bundes an diesen Kosten. Eine Forderung, der sich auch die Bundes-SGK angeschlossen hat. Eines ist jedoch auch klar: Ein Schwarzer-Peter-Spiel ist an dieser Stelle völlig unangemessen.

Unabhängig hiervon beinhaltet der Beschluss von Bund und Ländern das Versprechen, dass sich der Bund bei den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylsuchende und Schutzberechtigte deutlich stärker beteiligen wird. Das muss auch so sein, denn die steigende Zahl abgeschlossener Asyl­verfahren führt zu einer massiven Belastung der kommunalen Haushalte durch die zusätzliche Inanspruchnahme der überwiegend von den Kommunen getragenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Wir gehen allerdings noch einen Schritt weiter. Die Bundes-SGK vertritt die Position, dass noch im Jahr 2016 ein Gesetz verabschiedet werden muss, in dem auch die durch den Koalitionsvertrag angekündigte Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben geregelt wird.

Die strukturschwachen Kommunen entlasten

Darüber hinaus fordern die Kommunalen die komplette Übernahme der Kosten der Unterkunft ab 2018 durch den Bund. Eine solche Maßnahme würde treffsicher die Kommunen entlasten, die am meisten von Strukturschwächen betroffen sind und ihnen die notwendige Planungssicherheit geben.