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Freies WLAN: Ein Rundum-Sorglos-Paket für Kommunen

Randolf Stich13. März 2018
Randolf Stich, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Innenministerium
Freie und öffentliche WLAN-Hotspots sind wichtig für die Entwicklung der Kommunen. Davon ist Randolf Stich, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Innenministerium, überzeugt. Wie der Ausbau in seinem Bundesland funktioniert und wie Kommunen EU-Mittel einwerben können, schreibt er in seinem Beitrag für die DEMO.

Lange Zeit waren freie und öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland Mangelware. Während es im Ausland scheinbar keine Hürden für die Verbreitung freier und öffentlicher WLAN-Hotspots zu geben schien, war die geltende deutsche Rechtslage für private Betreiber unklar und unsicher. Kommerzielle Anbieter hingegen konnten sich auf das Providerprivileg zurückziehen, die sogenannte Störerhaftung war für sie kein Risiko. Private Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots mussten fürchten haftbar gemacht zu werden für über das durch sie bereitgestellte WLAN begangene Rechtsverstöße. Angestoßen durch einen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof wurde das deutsche Telemediengesetz (TMG) mehrmals mit dem Ziel geändert, die Störerhaftung auch für private WLAN-Betreiber abzuschaffen. Gerade durch die letzte, dritte TMG-Novelle vom Juni 2017 wurde die sogenannte Störerhaftung nahezu unschädlich gemacht und trug mit dazu bei, dass sich eine Verbreitung von WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum beschleunigte. (...)

Freies WLAN ist wichtig

In der hybriden Netzinfrastruktur der digitalen Gesellschaft nehmen öffentliche und freie WLAN-Hotspots eine wichtige Rolle ein. Sie können helfen, das Zugangsnetz um eine weitere Zugangstechnik engmaschiger zu weben und bestehende Infrastrukturlücken schnell und relativ preiswert zu schließen. Mit Blick auf die Digitalisierung von Staat und Gesellschaft ist ein engmaschiges Netz essentiell. Denn nur, wenn alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, überall, sicher und zu jeder Zeit online die Angebote einer digitalen Verwaltung und des Staates nutzen zu können, werden diese akzeptiert und nachgefragt werden.

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag entschlossen, den Ausbau der Internetversorgung an öffentlichen Plätzen und touristischen Orten auszubauen. Dazu soll jedes mit Internet versorgte, öffentliche Gebäude einen freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellen. In einem ersten Schritt werden alle geeigneten Gebäude in Landeseigentum, mit kostenlosem, öffentlichen WLAN ausgestattet. Darüber hinaus und parallel sollen zeitnah mindestens 1.000 WLAN-Hotspots in 1.000 Kommunen geschaffen werden.

Schlankes Förderverfahren

Denn auch wenn durch die Novellen des TMG die rechtlichen Hürden für den Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots gefallen waren, zögerten viele Kommunen noch. Die Landesregierung entschied daher, den Ausbau von wirklich für den Nutzer kostenfreien, öffentlichen WLAN-Hotspots in Kommunen mit einer Festbetragsförderung von pauschal 500 Euro in einem schlanken Förderverfahren zu forcieren. Die so ausgebauten WLAN-Hotspots werden durch eine einheitliche Landingpage und einen einheitlichen Namen (Wifi4RLP) klar erkennbar sein. Der Zugang ist nach Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen unkompliziert möglich. Ferner nahm das hierfür federführende Ministerium des Innern und für Sport mit seinem Breitband-Kompetenzzentrum den Kommunen die zum Teil aufwendigen und technisch-inhaltlich komplexen Ausschreibungsverfahren ab, indem es europaweit einen WLAN-Rahmenvertrag ausschrieb, auf den sich fünf Anbieter bewarben. Am 22. August 2017 wurde der Zuschlag für den zweijährigen WLAN-Rahmenvertrag mit einer Verlängerungsoption um zweimal je ein weiteres Jahr an das Münchener Unternehmen The Cloud Networks Germany GmbH vergeben.

Für die Kommunen wird mit den Leistungen des WLAN-Rahmenvertrags ein „Rundum-sorglos-Paket“ bereitgestellt, mit Jugendschutzfiltern, umfassenden Servicemanagement und professioneller und leistungsfähiger Technik. Zudem konnten für einen landesweiten Rahmenvertrag ganz andere Konditionen erzielt werden, als es bei Einzelbeauftragungen am Markt in der Regel möglich ist.

Freies WLAN ist Beitrag zu Chancengleichheit

Für Bürgerinnen und Bürger bedeuten kostenfreie Zugänge ins Internet eine Möglichkeit, unabhängig vom Abschluss eines Mobilfunkvertrages oder außerhalb des heimischen WLAN kostenfrei online zu gehen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen kann dies einen Beitrag zu echter Chancengleichheit leisten. Aber auch weitere Potenziale können durch eine Verfügbarkeit freier WLAN-Hotspots gehoben werden. Schulen können neue und ortsunabhängige Lehrformen etablieren, Innenstädte werden attraktiver durch kluge Konzepte und Strategien, die offline und online verbinden. Touristische Angebote können neu geplant und durch eine Verknüpfung von offline und online für Gäste attraktiv werden. Alle Informationen zum WLAN-Programm des Landes, ein Leitfaden und die Möglichkeit, den Antrag direkt vorab online abzugeben, sind unter www.wifi4rlp.rlp.de zu finden.

Am 1. Oktober 2017 startete der erste Förderaufruf für den kommunalen WLAN-Ausbau mit einer Antragsfrist bis 30. November 2017, in der bereits 197 bewilligungsreife Anträge eingereicht wurden. Natürlich kann das Förderprogramm des Landes nur ein Appetithappen sein, der Lust auf mehr macht – und es auch tut. Der WLAN-Rahmenvertrag steht Kommunen jedenfalls auch über die Förderung hinaus offen. Grundsätzlich finden jährlich zwei Stichtage am 31.3. und am 30.9. statt. Nachdem die Kommunen die Förderbescheide durch das Land erhalten haben, wird das weitere Verfahren über die online-Plattform www.wifi4rlp.rlp.de direkt mit The Cloud Network Germany abgewickelt.

Europäische Ausbauinitiative

Darüber hinaus plant die Europäische Kommission eine eigene WLAN-Ausbauinitiative. Kommissionspräsident Jean-Claude Junker hatte dies bereits am 14. September 2016 zusammen mit weiteren Maßnahmen in seiner Rede zur Lage der Union angekündigt. Die Kommission verfolgt bei ihren Plänen ein ähnliches Ziel wie die rheinland-pfälzische Landesregierung: Kommunen sollen unkompliziert dabei unterstützt werden, öffentlich zugängliche und für die Nutzer kostenfreie WLAN-Zugangspunkte anzubieten.

Nach derzeitigem Stand soll die Förderung mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich 120 Millionen Euro über ein Gutscheinsystem möglich sein, die Antragstellung selbst erfolgt im Windhundprinzip. Bei der Zuteilung der Fördermittel wird auf eine geografische Ausgeglichenheit aller Mitgliedsstaaten von Seiten der Kommission geachtet werden. Eine erste Förderrunde soll spätestens in der ersten Jahreshälfte 2018 erfolgen.

 

Dieser Beitrag ist eine leicht gekürzte Fassung eines Artikels aus dem „Landes-SGK Extra Rheinland-Pfalz” der DEMO 01/02 2018. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der SGK Rheinland-Pfalz.

Im Blog „Meine Sicht” schreiben wechselnde Autoren zu unterschiedlichen kommunalen Themen.