Blog Aus den Bundesländern

Keine Grabmale aus Kinderarbeit

Sabine Bätzing-Lichenthäler28. Oktober 2019
Grabsteine (Symbolbild)
Rheinland-Pfalz ändert sein Bestattungsgesetz. Kommunale Friedhofsträger können Regelungen in ihre Satzungen übernehmen, die Grabmale nur dann zulassen, wenn sie nachweislich nicht aus Kinderarbeit stammen. Ein Gastbeitrag von Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz.

Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf von SPD, FDP und Grünen zur Änderung des Bestattungsgesetzes greift zwei wichtige Themen auf. Artikel 1 ist das Ergebnis eines langjährigen politischen Prozesses, um in Rheinland-Pfalz einen weiteren effektiven Beitrag zum internationalen Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu leisten. Artikel 2 betrifft Aspekte des Abschiednehmens und setzt sich mit der Frage auseinander, wie viel Zeit Hinterbliebene für eine Trauerbewältigung erhalten sollten.

Es besteht kein Zweifel daran, dass Kinderarbeit gefährlich für die Gesundheit von Kindern ist, sie ihrer Kindheit und ihrer Bildungschancen beraubt. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und von Unicef sind 152 Millionen Mädchen und Jungen – zehn Prozent der Kinder weltweit – Kinderarbeiter.

Anliegen der Kommunen wird Rechnung getragen

Die neue Regelung im Bestattungsgesetz ermöglicht es den rheinland-pfälzischen kirchlichen und kommunalen Friedhofsträger in ihren Satzungen zu bestimmen, dass Grabmale nur dann errichtet werden dürfen, wenn sie nachweislich nicht aus Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens der ILO-Konvention stammen – unter Berücksichtigung der Eigentumsfreiheit der in Rheinland-Pfalz ansässigen Steinmetze. Damit wird auch einem Anliegen vieler Kommunen Rechnung getragen.  

Ich begrüße diese Regelung, die dazu beiträgt, die Anreize für alle, die an der Produktions- und Vertriebskette von Grabmalen aus Kinderarbeit beteiligt sind, zu zerschlagen. Damit wird der Ausbeutung junger Menschen deutlich entgegengetreten und die Notwendigkeit des Schutzes von Kindern betont, die sich der Gefahren und Spätfolgen der Schwerstarbeit in der Natursteingewinnung oftmals nicht bewusst sein können oder zur Arbeit gezwungen werden. Es ist aber zu erkennen, dass Kinderarbeit mit zahlreichen weiteren ungelösten Fragestellungen wie beispielsweise dem Zugang zu guter Bildung und Ausbildung zusammenhängt, die es weiterhin zu lösen gilt.

Längere Bestattungsfrist

Die derzeit gültige Bestattungsfrist soll von sieben auf zehn Tage erhöht werden, um Hinterbliebenen in der emotional belastenden Situation des Todes eines nahen Angehörigen mehr Zeit für die Erledigung der Formalitäten sowie die Organisation der Bestattung einzuräumen.

Grundsätzlich sind mir bislang keine Probleme mit der bestehenden Bestattungsfrist von sieben Tagen bekannt. Die Festlegung wurde nach einer Abwägung pietätischer Belange mit den ebenfalls zu berücksichtigenden gefahrenabwehrrechtlichen Aspekten getroffen. Ich möchte betonen, dass bereits heute die Möglichkeit besteht, Ausnahmen von dieser Frist zuzulassen und so in Einzelfällen den Hinterbliebenen mehr Zeit einzuräumen, um ihnen einen würde- und pietätvollen Abschied zu ermöglichen. Auch im Ländervergleich ist die Frist als angemessen zu bewerten. Gleichwohl nehme ich aber auch die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen wahr, die eine Verlängerung der Frist als hilfreich erscheinen lassen; denn häufig leben Angehörige und sonstige Familienmitglieder nicht in räumlicher Nähe zusammen, um nur einen Grund zu nennen. So können die Hinterbliebenen noch mehr unterstützt werden, in Würde und ohne Zeitdruck Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen.

 

Dieser Artikel wurde zuerst im Landes-SGK EXTRA Rheinland-Pfalz der DEMO veröffentlicht und erscheint mit freundlicher Genehmigung der SGK Rheinland-Pfalz e.V.