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Klare Botschaft ans Regime

Carl-Friedrich Höck09. März 2020
Das „City Höstel“ auf dem Gelände der nordkoeanischen Botschaft
Dem Atomprogramm Nordkoreas will das Bezirksamt Berlin-Mitte nicht tatenlos zusehen – und schickt Ordnungshüter. Reflexionen über einen hochpolitischen Hostel-Betrieb. (Glosse)

Nordkorea gilt als weitgehend abgeschottetes Land. Journalisten wird die Einreise des Öfteren verweigert. Urlaub machen ist in der „Demokratischen Volks­republik“ zwar möglich, doch frei bewegen darf man sich nicht.

Wesentlich einfacher ist es, seinen Urlaub auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin zu verbringen. Dazu muss man nur Übernachtungen im „City Hostel“ buchen. Eine Schlafmöglichkeit im Achtbettzimmer kostet zwölf Euro pro Nacht. Fotos auf der Internetseite zeigen junge Menschen, die Billard spielen und sich fröhlich mit Bier zuprosten. Die Sehenswürdigkeiten der deutschen Hauptstadt liegen ganz in der Nähe: 1,2 Kilometer sind es bis zum Brandenburger Tor, 1,5 Kilometer bis zum Bundestag und 1,6 Kilometer zur DEMO-Redaktion.

Schluss mit der netten Devisen-Einnahmequelle

Jetzt aber macht das Bezirksamt Mitte dem fröhlichen Treiben den ­Garaus. Es hat den Hostel-Betrieb verboten. Die Gründe sind hochpolitisch. Das Hostel wird seit 2007 von einer GmbH betrieben, die hierfür viele Jahre lang Miete an Nordkorea gezahlt hat. Für das international geächtete Land ist das eine nette Devisen-Einnahmequelle. Doch wegen seines Atomprogramms haben die Vereinten Nationen Sanktionen gegen Nord­korea verhängt. Umgesetzt werden diese in der EU mit einer 2017 erlassenen Verordnung. Sie untersagt es unter anderem, Gebäude von Nordkorea zu mieten oder zu nutzen.

Was in der Theorie eindeutig klingt, erweist sich im konkreten Fall als kompliziert. Dabei hat die nordkoreanische Botschaft laut Medienberichten sogar selbst den Mietvertrag gekündigt und Räumungsklage eingereicht, offenbar auf Druck des Auswärtigen Amtes. Nur wird die Klage nicht verhandelt, weil die Botschaft dafür einen Gerichtskostenzuschuss zahlen müsste – was nicht geschehen ist.

Wo das Bundesaußenministerium scheitert, muss es die Kommune richten. Deshalb macht das Bezirksamt Mitte jetzt ernst und das Hostel dicht. Es stützt sich auf eine Rechtsklausel, wonach die Ordnungsbehörden „die notwendigen Maßnahmen treffen können, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren“. Und was bitte könnte die öffentliche Ordnung mehr gefährden, als dass EU-Verordnungen einfach nicht umgesetzt werden?

Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Bezirksamt recht. So können wir offiziell festhalten: Kommunen sind nicht nur dafür zuständig, Schulen zu bauen und Verwaltungen am Laufen zu halten. Manchmal müssen sie sich auch noch um den Welt­frieden kümmern.