Blog Meine Sicht

Krippe, Kita, Schule – ganztags!

Silvia Nieber25. Juli 2018
Silvia Nieber
Silvia Nieber
Für Hortangebote fehlt oft der nötige Platz – auch, weil nachmittags leer stehende Schulräume nicht dafür genutzt werden dürfen. Kommunen brauchen praxisnahe Raumkonzepte, meint Silvia Nieber, Bürgermeisterin der Hansestadt Stade.

In den Kommunen steigt die Nachfrage nach Ganztags-Betreuung in Krippen und Kitas jährlich an. Die lang ersehnte Beitragsfreiheit für Kita-Kinder von Anfang an ist endlich Wirklichkeit geworden und führt noch mehr Kinder in die Kitas.

Große Kitaplatz-Nachfrage macht Hortplätze knapp

Mit der Einschulung des Kindes geht in logischer Konsequenz die verständliche Erwartungshaltung der Eltern in Richtung Ganztagsschule und/oder Hortbetreuung. Seit Jahren stellt diese Entwicklung die Schulträger vor die Herausforderung, für die Hortbetreuung passende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das Angebot von Hortplätzen in Kitas wird mit der großen Nachfrage nach Ganztags-Kitas immer knapper, da die Träger die Hortplätze in Kita-Plätze „umwandeln“, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.

In verlässlichen Grundschulen sind Räume vorhanden, aber sie dürfen nur in Ausnahmen für Hortangebote genutzt werden, obwohl sie doch nachmittags leer stehen. Diesen Sachverhalt kann man Eltern so gut wie gar nicht vermitteln, denn sie interessieren sich nicht für die unterschiedlichen Rechtsbereiche „Schule“ und „Hort“. Vielmehr erwarten die Eltern berechtigterweise eine qualitative Ganztags-Betreuung ihrer Kinder, die sie aus den Krippen und Kitas doch bereits kennen und schätzen.

Doppelnutzung von Schulräumen

In der niedersächsischen Landtags-Drucksache Nr. 17/8542 (Nds. Landtag 17. Wahlperiode) wird ausgeführt, dass bereits Ausnahmen gemacht werden bei der Nutzung von Schulräumen für Hortangebote. „So werden Klassenräume an Grundschulen uneingeschränkt als Raum für besondere Tätigkeiten anerkannt, … werden für Hortgruppen oder sonstige Tageseinrichtungen im Gebäude einer Grundschule weitreichende Ausnahmen von den räumlichen Mindestanforderungen gemacht in Bezug auf die Küche, Personalraum, Sanitärbereich, Außengelände sowie Hausaufgabenraum, nach Einzelfallprüfung unter Hinzuziehung eines stimmigen Raumkonzeptes.“

Auch bleibt zu hoffen, dass das erwähnte Modellvorhaben zum „Kooperativen Hort“ mit der Verzahnung der Rechtsbereiche „Schule“ und „Hort“ unter Berücksichtigung der Doppelnutzung von Schulräumen (Landtags-Drucksache Nr. 17/8542) durch die Evaluation zielführende Ergebnisse im Jahr 2021 zutage fördert.

Regelfall statt Ausnahme!

Aber: So erkenntnisreich Modellvorhaben sein mögen, die Zeit bis 2021 ist zu überbrücken! Kommunen unterliegen der Verpflichtung, sparsam mit den Finanzmitteln umzugehen und müssen andererseits pragmatisch handeln können. Daher kann es nicht bis 2021 die Ausnahme bleiben, dass vorhandene Schulräume möglichst umfassend für Hortangebote genutzt werden, sondern es muss der Regelfall werden.

Hier ist die zuständige Genehmigungsbehörde gefordert, proaktiv eindeutige Empfehlungen zur Umsetzung von Hortangeboten unter ausdrücklicher Nutzung vorhandener Schulräumlichkeiten zu geben.

Die Kommunen benötigen dringend und unbürokratisch zielführende Übergangslösungen, damit den berechtigten Betreuungsansprüchen Rechnung getragen werden kann und zwar zum Wohle der Kleinen!

Im Blog „Meine Sicht” schreiben wechselnde Autoren aus persönlicher Perspektive über unterschiedliche kommunale Themen. Dieser Beitrag erscheint mit freundlicher Genehmigung der SGK Niedersachsen.