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Leipziger SPD-Fraktion gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Falk-Thoralf Günther05. Juli 2020
Gerade im Leipziger Stadtzentrum werden viele Wohnungen dem normalen Wohnungsmarkt entzogen.
Weil sich mit Tourist*innen mehr Geld verdienen lässt, werden Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen. Um das unterbinden zu können, ist die Stadt Leipzig auf das Land Sachsen angewiesen. Eine neue Wohnraum-Studie zeigt, wie wichtig ein Zweckentfremdungsverbot wäre. Ein Beitrag von SPD-Fraktionsgeschäftsführer Falk-Thoralf Günther.

Die Stadt Leipzig hat kürzlich eine Studie zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt. Mit dieser Erhebung soll verdeutlicht werden, wie wichtig es für die Kommunen ist, dass der Freistaat ihnen durch ­eine entsprechende Rechtsgrundlage die Möglichkeit gibt, Zweckentfremdungsverbote erlassen zu können.

Schwierige Lage am Wohnungsmarkt

„Auf kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb werden viele Wohnungen in Leipzig für Touristen als Feriendomizil angeboten. Darunter sind oft Wohnungen zu finden, die eigens angemietet wurden, um sie als Ferienwohnungen unterzuvermieten“, erklärt Anja Feichtinger, Vize-Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, und ergänzt: „Die Lage am Wohnungsmarkt in Leipzig ist schwierig, sie wird aber noch verschärft, wenn Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Und das ist bei Ferienwohnungen der Fall. Bei einer Leerstandsquote von unter zwei Prozent ist das nicht akzeptabel.“

Die SPD-Fraktion hatte Jahr im Jahr 2018 beantragt, dass die Stadtverwaltung Maßnahmen gegen Zweckentfremdungen ergreifen soll. „Die vorliegenden Zahlen bestätigen unsere Annahmen: Beim Marktführer Airbnb geht die Studie von etwa 2.000 Unterkünften aus, die als komplette Wohnung vermietet werden. Jährlich kommen sogar noch 200 bis 300 Wohnungen hinzu“, so Feichtinger. Besonders drastisch sei die Situation im Zentrum und den zentrumsnahen Gebieten, wo bis zu 14 Prozent der Wohnungen als ­Ferienunterkünfte zweckentfremdet würden. „Das zeigt einen deutlichen Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Millionen ausgeben müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und auf der anderen Seite Mietwohnungen vom Markt genommen werden, um sie Feriengästen anzubieten“, sagt Anja Feichtinger.

Freistaat muss Rechtsgrundlage schaffen

Die Untersuchung zur Zweckentfremdung von Wohnraum ist eine wichtige Grundlage, um die Zielsetzungen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum umzusetzen. Sie liefert den Beleg, dass zur mittel- bis langfristigen ­Sicherung bezahlbaren Wohnraums Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Zweckentfremdungen notwendig sind. Der Nachweis ist erforderlich, um den Antrag auf Erlass einer entsprechenden Rechtsgrundlage durch den Freistaat zu begründen.

„Die Stadt kann ein Zweckentfremdungsverbot nicht alleine schaffen, sie ist hierbei auf die Unterstützung der Staatsregierung angewiesen. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde auf Landesebene vereinbart, den Kommunen zu ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen neben der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen auch Zweck­entfremdungs- und Umnutzungsverbote. Wir setzen darauf, dass ­eine entsprechende landesrechtliche Regelung zeitnah gefunden wird, damit die Kommunen notfalls ein Zweckentfremdungsverbot umsetzen können. Der Ball liegt jetzt in Dresden“, so Feichtinger ­abschließend.