Blog Aus den Bundesländern

Das plant die SPD für Schleswig-Holsteins Kommunen

DEMO Redaktion14. März 2022
Thomas Losse-Müller, Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein, aufgenommen während des SPD-Bundesparteitages im Dezember 2021.
Die SPD Schleswig-Holstein hat ihr Programm für die Landtagswahl beschlossen. Ein Kapitel ist den Kommunen gewidmet. Was sich für Städte, Gemeinden und Kreise verändern soll.

Am 8. Mai 2022 wird in Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt. Die SPD hat ihr Wahlprogramm auf dem Landesparteitag am 12. März 2022 beschlossen. Im Folgenden dokumentieren wir das Unterkapitel „Wir stärken unsere Kommunen” (Hervorhebungen von der DEMO-Redaktion):

Die Städte, Gemeinden und Kreise unseres Landes sind das Herzstück unseres Zusammenlebens. Für ein gutes Leben in Schleswig-Holstein ist es daher wichtig, dass wir die Kommunen in die Lage versetzen, das Zusammenleben solidarisch auszugestalten. Wir werden uns für einen Altschuldenfonds auf Bundesebene und die Fortsetzung der Konsolidierungshilfen über das Jahr 2024 hinaus für finanzschwache Kommunen einsetzen.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird abgeschafft. Im Gegenzug wird der kommunale Finanzausgleich bei den Gemeindeaufgaben um den Durchschnittswert der eingenommenen Straßenausbaubeiträge von 2016 bis 2018 entlastet, abzüglich schon durch Landesmittel vorgenommene Kompensationen. Wir wollen die Kommunen als Dienstleister für die Bürger*innen stärken. Denn wir wissen, dass das Leben vor Ort gestaltet wird und unsere Kommunen die Bedarfe der Bevölkerung gut kennen. Dabei geht es uns beispielsweise um Sauberkeit und Sicherheit. Durch eine Stärkung kommunaler Ordnungsdienste kann beides erreicht werden. Durch Sicherheitskooperationen zwischen Polizei, Kommunalem Ordnungsdienst, Stadtteilbeiräten, sozialen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden und lokalen Initiativen entwickeln unsere Kommunen individuelle Lösungen zur Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit, die auf örtliche Probleme abgestimmt sind.

Mit der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer C eingeführt, die es Kommunen ermöglicht, brachliegendes Bauland besonders zu besteuern. Nun müssen die Kommunen dieses Mittel aktiv nutzen! In Gebieten mit Wohnraummangel müssen Kommunen Baugebote leichter festlegen und durchsetzen können. Wie auch beispielsweise in Hamburg müssen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, durch ein Wohnraumaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz dem Verfall und der Verwahrlosung von Wohnraum entgegenzuwirken. 

Kommunale Vorgaben für einen Mindestanteil sozial geförderten Wohnraums bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und dem Verkauf eigener Grundstücke werden mittlerweile in vielen Städten praktiziert. Dieses Instrument muss auch bei größeren Nachverdichtungsmaßnahmen in unbeplanten Innenbereichen zur Verfügung stehen, indem sogenannte sektorale Bebauungspläne ermöglicht werden.

Hohe Mieten, Leerstände und Spekulationsobjekte machen Innenstädte und Ortszentren für neue Ansiedlungen unattraktiv. Um dieser Entwicklung zu begegnen, brauchen Einzelhandel und Gastronomie Unterstützung bei den Verhandlungen mit Vermieter*innen. Das Ziel ist, eine Mietpartnerschaft zwischen Gewerbetreibenden, Mieter*innen und Vermieter*innen für die Innenstädte und Ortszentren zu erreichen. Innenstädte und Ortskerne müssen nicht nur Orte zum Wohnen und Einkaufen sein, sondern auch soziale Treffpunkte und Erlebnisräume mit Angeboten für Freizeitaktivitäten, Lern- und Arbeitsräumen, Kultur und Sport. Wir wollen eine Strategie für die Innenstadt- und Ortskernentwicklung und Soziale-Stadt-Gebiete schaffen, die bei der städtebaulichen Neuausrichtung berät und unterstützt. Diese soll auch die für den Erfolg jeder Maßnahme unerlässliche Beteiligung der Bürger*innen begleiten und unterstützen. Die bereits vorhandenen Stadtmarketing-Initiativen müssen zudem gestärkt und weiter vernetzt werden.

  

Das komplette Wahlprogramm mit dem Titel „Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein – Sozial. Digital. Klimaneutral.” ist auf spd-schleswig-holstein.de abrufbar.