Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Schritt für Schritt zu mehr Inklusion

Einheitliche Lebensverhältnisse für behinderte Menschen im gesamten Bundesgebiet ist das Ziel bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat – im Einvernehmen mit den Ländern – das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ ins Leben gerufen, um Kommunen zu unterstützen. Hier ein Überblick über die Maßnahmen des Projekts.

Mit zahlreichen Neuregelungen stellt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Kommunen vor große Herausforderungen. Um insbesondere jene Kommunen zu unterstützen, die zu Trägern der Eingliederungshilfe bestimmt werden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit den Ländern das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ ins Leben gerufen. Im November 2017 fand in Berlin die Auftaktveranstaltung statt. Seither fanden zahlreiche Vertiefungsveranstaltungen und Regionalkonferenzen der Länder sowie Online-Fachdiskussionen, deren Ergebnisse auf der barrierefreien Website dokumentiert werden.

Dr. Florian Steinmüller hat die kommissarische Projektleitung des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ inne. Foto: fotostudio charlottenburg

Um bei der Umsetzung des BTHG einheitliche Lebensverhältnisse für behinderte Menschen im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Art. 25 Abs. 2 BTHG dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Möglichkeit gegeben, die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung des Gesetzes zu begleiten. Dafür wurde im Einvernehmen mit den Ländern das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG ins Leben gerufen.

Das Projekt unterstützt die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe mit Informationen und Fachdiskussionen auf der barrierefreien Projektwebsite sowie mit Veranstaltungen. Darüber hinaus richtet sich das Projekt an die Erbringer von Leistungen für Menschen mit Behinderungen sowie an Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.

Annett Löwe ist wissenschaftliche Referentin im Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“. Foto: Annett Löwe

Maßnahmen der Umsetzungsbegleitung

  • Vertiefungsveranstaltungen

Angesichts des hohen Bedarfs an Dialog und Informationen unterstützt das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ die handelnden Personen und Institutionen bei der Umsetzung des BTHG im Rahmen bundesweiter Vertiefungsveranstaltungen und Regionalkonferenzen. Diese bieten einen Raum zum Austausch für Leistungsträger, -erbringer und -berechtigte. Zweck der Vertiefungsveranstaltungen ist es außerdem, die Ziele des BTHG an die Fachöffentlichkeit zu übermitteln und einen einheitlichen Informationsstand zu ermöglichen. Unterstützt wird das Projekt hierbei von externen Referent/innen.

  • Regionalkonferenzen

Ergänzend dazu veranstaltet das Projekt gemeinsam mit den Bundesländern fünf Regionalkonferenzen für Vertreter/innen der (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer und Organisationen der Menschen mit Behinderungen. Die Regionalkonferenzen bieten den beteiligten Akteuren eine Plattform, auf der sie sich zum Stand und zu Herausforderungen der Umsetzung austauschen können.

Auf der Projektwebsite werden die Inhalte in Veranstaltungsrückblicken dokumentiert. 

Neben weiteren Vertiefungsveranstaltungen und Regionalkonferenzen ist eine Abschlussveranstaltung im September 2019 geplant.

Matthias Dehmel ist wissenschaftliche Referent im Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“. Foto: Matthias Dehmel

Der BTHG-Kompass

Um möglichst viele Menschen zu erreichen und unabhängig von individuellen zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten zu beteiligen, setzt das Projekt gleichzeitig auf Online-Formate. Im Zentrum des Projekts stehen Fragen und Beiträge zum BTHG von Fachleuten und Interessierten aus allen Bereichen. Mit zeitlich begrenzten Online-Fachdiskussionen auf dieser Internetseite nimmt das Projekt nach und nach einzelne Themen des BTHG in den Fokus. Die Themen werden überblicksartig dargestellt und relevante Materialien zur Vorbereitung bereitgestellt. Mit dem Start der Fachdiskussionen können Interessierte Fragen und Beiträge zum Thema eingeben – sowohl namentlich als auch anonym.

Die eingestellten Beiträge werden vom Projekt geprüft, veröffentlicht und können von anderen Nutzerinnen und Nutzern eingesehen werden. In Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Expert/innen recherchiert das Projekt zu diesen Fragen in Gesetzestexten, Fachbeiträgen, Urteilen, zum Umsetzungsstand in den Ländern und guten Beispielen aus der Praxis. Diese Antworten werden im so genannten „BTHG-Kompass“ veröffentlicht. Die eingestellten Fragen-Antwort-Paare können weiter kommentiert und erweitert werden. Damit entsteht über die Projektlaufzeit ein ganzes Kompendium zum BTHG.