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Social Impact Bonds: Kinder und Jugendliche als Renditeobjekt

Horst Baier16. April 2018
Horst Baier, Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück
Dr. Horst Baier, Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück
Investoren sollen Jugendhilfe-Maßnahmen mit privatem Kapital finanzieren und – je nach Erfolg – später mit einer Rendite belohnen: Das ist die Idee der Social Impact Bonds. Diese sozialen Wirkungspartnerschaften sollen auch in Deutschland erprobt werden. Horst Baier, Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück, sieht das kritisch.

Eine neue Innovation aus angelsächsischen Ländern wird nun auch in Deutschland erprobt: die sogenannten Social Impact Bonds (SIB). Damit sollen präventive Maßnahmen in der Jugendhilfe mit Hilfe von privaten Investoren oder Stiftungen finanziert werden. Eine vorher festgelegte Rendite gibt es beim Erfolg der Hilfemaßnahmen. Bei einem Misserfolg der Maßnahme kann das Kapital je nach Ausgestaltung verloren sein.

Der Landkreis Osnabrück hat im März 2017 ein erstes Pilotprojekt mit einem Finanzvolumen von 200.000 Euro gestartet und als Geldgeber die Kreissparkasse Bersenbrück gewonnen. Bevor andere Kommunen sich diesem Thema nähern, sollten die SIB näher betrachtet werden.

Hohes Risiko, hohe Renditen

Mit den SIB werden verschiedene Erwartungen verbunden. Finanzschwache Kommunen können sich neue Finanzquellen sichern und zusätzliche Maßnahmen finanzieren. Bei einer ökonomischen und haushaltsrechtlichen Betrachtung greift dieser Vorteil nicht, da die aufgrund des Risikos zu zahlenden hohen Renditen von fünf bis zehn Prozent dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung widersprechen. Zudem werden diese kreditähnlichen Rechtsgeschäfte in Form einer spekulativen Anlageform getätigt. Das Motiv der Kapitalbeschaffung dürfte bei dem finanzstarken Landkreis Osnabrück zumindest keine Rolle gespielt haben.

Es wird auch die höhere Wirkung beim Einsatz ökonomischer Strategien in der sozialen Arbeit als Vorteil angeführt. Die SIB erfordern die Beauftragung eines sozialen Dienstleisters mit einer präventiven Hilfemaßnahme. Dieser soll dann eine messbare soziale Wirkung bei seinen Klienten erzielen. Es wird unterstellt, dass durch die klaren Zielvorgaben und Ergebnismessungen sowie den Renditeanreiz höhere Wirkungen und damit Einsparungen im Vergleich zu einer konventionellen Hilfemaßnahme erzielt werden.

Lässt sich der Erfolg von Jugendhilfe messen?

Letztlich soll die Kommune trotz hoher Finanzierungskosten Einsparungen erzielen. Hier stellt sich zunächst die Frage der Messbarkeit des Erfolges von beispielsweise präventiven Maßnahmen in der Jugendhilfe. Die Schwierigkeit bei der Messung von Wirkungen einzelner Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe oder Sozialen Arbeit wird nach meiner Einschätzung zu vereinfachten Strukturen bei der Dokumentation führen. Die Träger der Maßnahmen sind dem Druck der Investoren auf ein Gelingen der Maßnahme ausgesetzt und werden zur Konfliktvermeidung die Zielvorgaben erreichbar gestalten.

Die SIB sollen auch eine Veränderung der Strategien im Sozialbereich hin zu wirkungsorientierten Programmen unterstützen. Es stellt sich hier die Frage, warum z.B. ein Jugendhilfeträger nicht die Effekte von klaren Zielvorgaben ohne den Einsatz von SIB erzielen könnte.

PPP als Antwort auf niedrige Zinsen

Ein wichtiges Motiv ist auch die Schaffung neuer Kapitalanlagemöglichkeiten besonders für Stiftungen, die unter den Niedrigzinsen leiden. Dieselbe Diskussion wird auf Bundesebene bei der Privatisierung von Autobahnen geführt. Auch hier sollen rentierliche Anlagemöglichkeiten für Fonds und Versicherungen geschaffen werden. Diverse negative Erfahrungen zeigen auch nach Auffassung von Rechnungshöfen, dass derartige PPP-Konstruktionen unwirtschaftlich für die öffentliche Hand sind.

Ein weiteres Argument ist der Hinweis auf die Möglichkeiten zur Erhöhung von Ausgaben für präventive Maßnahmen, die bei klammen Kommunalhaushalten nicht ausreichend finanziert werden. Die These der mangelnden Finanzierung präventiver Programme entbehrt einer empirischen, faktischen und rechtlichen Grundlage. Alle Kommunen haben den langfristigen finanziellen Nutzen derartiger Maßnahmen erkannt. Zudem gehören präventive Leistungen in allen Bereichen zu den Regelleistungen. Die Verhältnisse in den USA oder England passen daher nicht auf das deutsche Sozialsystem.

Das Falsche im Fokus?

Mit der Fokussierung auf renditeorientierte und schnelle Erfolge bringende Maßnahmen könnte das Problem entstehen, dass hoch wirksame, aber nur langfristig wirkende Maßnahmen in den Hintergrund geraten und „falsche“ Ziele angesteuert werde, die der Rendite, aber nicht den Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe dienen.

Nicht zu unterschätzen sind die zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen für den Jugendhilfeträger. Neben den zu klärenden rechtlichen Fragen müssen mit den Geldgebern die genauen Projektbedingungen und Erfolgskriterien ausgehandelt und überwacht werden. Wahrscheinlich wird es auch notwendig, das Geldanlageprodukt mit Verkaufsprospekten zu beschreiben, um den Kapitalanlagegesetzen und dem Verbraucherschutz Genüge zu tun.

Der Einsatz von SIB ist mit diversen Problemen behaftet, die einen Praxiseinsatz nicht empfehlenswert machen. Hinzu kommen ethische Fragestellungen, wenn Kinder und Jugendhilfe durch ihr Verhalten die Rendite von Investoren beeinflussen. Möglicherweise ohne davon zu wissen. Die SIB werden von der Bertelsmann-Stiftung unter dem Motto „Erforschung innovativer Finanzinstrumente“ aktiv den Kommunen nahegelegt. Wie auch in anderen Politikbereichen, z.B. der Bildung, stellt sich zunehmend die Frage, welche politische Agenda diese Stiftung betreibt und welchen Einfluss sie subtil durch oft methodisch umstrittene Befragungen und von ihr finanzierte Pilotprojekte nimmt.

 

Dieser Text ist zuerst im niedersächsischen „Landes-SGK EXTRA” der DEMO (Ausgabe 01/02 2018) erschienen. Wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung der SGK Niedersachsen.