Blog Aus den Bundesländern

Auf der Suche nach einem gerechten Abrechnungssystem für Straßenausbau

Wolfgang Kröhler04. März 2019
Undenheim Straße
Einmalbeiträge bei einem geplanten Straßenausbau, wie hier in der Mozartstraße im rheinhessischen Undenheim, können zu einer hohen Belastung für die Anlieger führen.
In Rheinland-Pfalz sind drei Varianten für die Straßenbaukosten in der Diskussion: Einmalbeiträge, Wiederkehrende Beiträge oder Finanzierung durch das Land. Der Gemeinde- und Städtebund warnt davor, die kommunale Selbstverwaltung einzuschränken.

Die Straßenausbaubeiträge sind in Rheinland-Pfalz wieder einmal zu einem großen Thema geworden. Was ist die richtige Abrechnungsmethode, wie kann die Belastung der Bürger möglichst gering gehalten werden? Bei der Beantwortung dieser Fragen werden immer wieder verschiedene Modelle diskutiert.

Vor allem in Gemeinden, wo kleinere Straßen mit nur wenigen Anliegern und großen Grundstücken existieren, schrillen bei Ausbauvorhaben die Alarmglocken. Ganz besonders dort, wo noch das System von Einmalbeträgen angewandt wird. Abzüglich eines Gemeindeanteiles (häufig bei 30-35 Prozent) müssen die Anlieger je nach Größe ihres Grundstückes die restlichen Kosten aufbringen. Nicht selten, dass dann Einmalbeiträge in fünfstelliger Höhe anfallen. Besonders bitter, wenn es sich in solchen Fällen um Rentner handelt.

Wiederkehrende Beiträge als gerechtere Lösung?

Wegen der starken Einmalbelastung sind schon viele Kommunen zu einer anderen Abrechnung übergegangen: Die wiederkehrenden Beiträge, wie man sie beispielsweise auch bei der Abwasserentsorgung kennt. Statt der hohen Einmalbescheide werden jährlich auf einer festzulegenden Berechnungsgrundlage Beiträge herangezogen. Viele Gemeinden sind mittlerweile bereits zu diesem System übergegangen, weil es als gerechter angesehen wird.

Und dann schwingt jetzt ein weiterer Gedanken mit, der eine Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen mit Landesmitteln vorsieht. Dieser Vorschlag der Opposition hört sich zunächst gut an, stößt aber auch in den eigenen Reihen nicht nur auf Gegenliebe. Es kommt zwangsläufig der Verdacht auf, dass man für den Kommunalwahlkampf mal kräftig die Werbetrommeln rührt.

Spiegler: Straßenausbaubeiträge abzuschaffen macht Kommunen zu Bittstellern

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und stellvertretene SGK-Landesvorsitzende Ralph Spiegler steht einer Finanzierung aus Steuermitteln des Landes skeptisch gegenüber. „Auch wenn künftig das Land alles bezahlen sollte, werden die Bürger nicht entlastet, denn auch das sind Steuermittel“, sagte er in einem Zeitungsinterview. Und die Gemeinden müssten, wenn sie künftig Straßen ausbauen wollten, beim Land als Bittsteller auftreten.

Außerdem würden die rund 75 Millionen Euro hierfür nicht ausreichen. Für Spiegler sind die wiederkehrenden Beiträge ein faires, gerechtes und überschaubares System, wie er in dem Zeitungsinterview betonte. Das habe sich bewährt, wie er aus der Erfahrung aus seiner Verbandsgemeinde ableitet. Bis auf zwei Gemeinden hätten alle anderen auf wiederkehrende Beiträge umgestellt.

Kein „Hauruck-Verfahren“

Ähnlich äußert sich auch Aloysius Söhngen, der kürzlich Ralph Spiegler turnusgemäß als Vorsitzenden des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz abgelöst hat. Bei der Regelung, wie sie derzeit gültig sei, werde vor Ort entschieden, wann welche Straße mit welchem Standard ausgebaut werde, sagte er in einem Mitgliederschreiben. Die Bürgerinnen und Bürger könnten darüber verantwortlich mit dem Rat unmittelbar diskutieren und so auch Einfluss nehmen.

„Bei einer Verschiebung auf Landesebene müsste eine Regelung erforderlich sein, mit der gewährleistet wird, dass nicht die Landesregierung beziehungsweise irgendein Ministerialbeamter letztendlich darüber entscheidet, welche Straßen mit welchem Standard wann ausgebaut werden“, so Söhngen, der auch Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm ist. Unabdingbar wäre, dass bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine volle Kompensation der Finanzierungslücke aus landeseigenen Mitteln, die nicht aus dem kommunalen Finanzausgleich stammen, erfolgen müsste. Von daher gibt der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes zu bedenken, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keinesfalls im „Hauruck-Verfahren“ erfolgen dürfe. Ein Weniger an örtlicher Verantwortung müsse auch abgewogen werden mit der Frage, ob damit einhergehendes Weniger an kommunaler Selbstverwaltung und örtlicher Demokratie wünschenswert sei.

Dieser Text ist zuerst im Landes-SGK Extra Rheinland-Pfalz der DEMO erschienen und wird hier mit freundlicher Genehmigung der SGK Rheinland-Pfalz veröffentlicht.