Blog Meine Sicht

Thermische Abfallverwertung – unverzichtbar für den Klimaschutz!

Patrick Hasenkamp24. Juli 2020
Patrick Hasenkamp
Die Müllverbrennung ist vom europäischen Treibhausgas-Emissionshandel ausgenommen. Das soll auch so bleiben, meint VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. Ansonsten würde die Entsorgung von Abfällen nur teurer, aber nicht klimafreundlicher. Ein Gastbeitrag.

Keine andere Branche in Deutschland hat ihre Treibhausgasemissionen in den letzten beiden Jahrzehnten so stark reduziert wie die Abfallwirtschaft. Während der Sektor im Jahr 1990 noch gut 38 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt hat, waren es 2018 nur noch knapp 10,5 Millionen Tonnen – Tendenz weiter sinkend. 95 Prozent dieser Minderung sind dem Engagement der Kommunen durch die Beendigung der Deponierung nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle zu verdanken.

Abfall wird nicht mehr nur abgelagert

Früher wurde der „Müll“ aus Haushalten und Unternehmen kurzerhand auf den Deponien abgelagert, und über viele Jahre entstand Methan-haltiges Deponiegas, das sehr schädlich für das Klima war. Heute ist das nicht mehr der Fall, und dieser Erfolg war nur möglich, weil Recycling und Verbrennung an die Stelle der Deponierung traten. Hochwertig recycelbare Abfälle, wie Bioabfälle, Papier, Metalle, Glas und Kunststoffe, werden nun flächendeckend getrennt gesammelt und dem Recycling zugeführt. Die nicht hochwertig recycelbaren Abfälle, wie die Reste aus der Sortierung eben dieser Recyclingabfälle, der Restabfall aus der grauen Tonne, möglicherweise infektiöse Krankenhausabfälle usw., werden verbrannt.

Die Verbrennung (Fachbegriff „thermische Behandlung“) sichert die hygienische, umweltfreundliche Entsorgung dieser Abfälle. Aus der bei der Verbrennung freiwerdenden Abwärme wird zudem unabhängig von Wind und Sonne grundlastfähige Energie bereitgestellt, aus der Asche werden Metalle zurückgewonnen. So konnten im Jahr 2018 unter anderem über 10 Millionen MWh Strom produziert werden. Mit diesen Metallen, Strom, Prozessdampf und Fernwärme werden netto weitere 6,5 Millionen Tonnen an CO2-Emissionen in anderen Wirtschaftsbereichen vermieden, da fossile Primärenergieträger eingespart werden.

Müllverbrennung vom Emmissionshandel ausgenommen

Deswegen sind die Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungs- und Sonderabfällen richtigerweise vom europäischen Treibhausgas-Emissionshandel ausgenommen. Sie erfüllen eine systemrelevante Entsorgungsaufgabe, wie nicht zuletzt die Corona-Krise überdeutlich macht, und stellen klimafreundlich Energie aus Abwärme bereit.

Trotz alldem wird nun diskutiert, Abfälle als „Brennstoffe“ zu betrachten und in den neuen nationalen deutschen Emissionshandel einzubeziehen. Aber was könnte damit erreicht werden?
Eine ökologische Lenkungswirkung hin zu weniger CO2-Ausstoß jedenfalls nicht. Selbst wenn man das auf den ersten Blick vermuten könnte, schließlich kommt aus den Schornsteinen der Müllheizkraftwerke in der Tat CO2 – es besteht ja keine Wahlmöglichkeit „hin zu einem anderen Brennstoff“. Wir produzieren ja nicht Abfälle, um MHKWs zu betreiben, sondern umgekehrt. Oder anders gesagt: Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne – der Müll muss entsorgt werden. Und die Zusammensetzung der Abfälle liegt nicht in der Hand der Abfallentsorger.

Belastung für Verbraucher*innen und Recyclingwirtschaft

Für die Haushalte würde es dennoch teuer. Von bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr Mehrkosten müsste ein Großteil auf die Müllgebühren umgelegt werden. Und bezahlen müssten alle, selbst jene, die ausschließlich Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen konsumieren (und deren Reste wegwerfen) und Öl, Plastik usw. vollständig aus ihrem Leben verbannen. Denn es gibt auch keine Methode, in einer Mülltonne zu bestimmen, wie hoch der klimaschädliche und wie hoch der klimaneutrale Kohlenstoffanteil im Abfall ist.

Die finanzielle Belastung für die Entsorgung der Sortierreste würde auch die Recyclingwirtschaft in Deutschland erheblich belasten. Weniger Recycling und mehr Abfallexporte wären zu befürchten.
Und gerade für Kommunen besonders wichtig: Im deutschen System muss für jeden in Verkehr gebrachten „Brennstoff“ bezahlt werden, und die Emissionshandelspflichtigen sind die sogenannten „Inverkehrbringer“. Bei Abfällen würde das bedeuten, dass entweder das Abfall-sammelnde Entsorgungsunternehmen oder sogar der einzelne Abfallerzeuger emissionshandelspflichtig wäre.

Großer Aufwand, wenig Nutzen

Im Bereich der Entsorgung überlassungspflichtiger Abfälle wäre jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger emissionshandelspflichtig, da man die einzelnen Haushalte nicht heranziehen kann. Jeder Emissionshandelspflichtige müsste die verschiedenen „in Verkehr gebrachten“ Abfälle und deren fossilen und nicht-fossilen Kohlenstoffanteil überwachen, einen Überwachungsplan erstellen, regelmäßig entsprechende Berichte erstellen und übermitteln, Emissionshandelszertifikate erwerben und wieder abgeben.

Vor dem Hintergrund dieser Umstände darf angezweifelt werden, ob all dies zweckmäßig im Sinne des Klimaschutzes und der Daseinsvorsorge wäre. Der VKU spricht sich deshalb klar gegen eine Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den Emissionshandel aus.

 

Patrick Hasenkamp ist Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
Im Blog Meine Sicht schreiben wechselnde Autor*innen aus persönlicher Perspektive über kommunale Themen.