Blog Standpunkt Bundes-SGK

Verkehrsfinanzierung - quo vadis?

Norbert Bude11. Februar 2016
Norbert Bude
Norbert Bude, Vorsitzender Bundes-SGK
Verhandlungen zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Die Bundes-SGK begrüßt den Modernisierungspakt, wonach der Bund nach 2019 in der ÖPNV-Finanzierung aktiv bleiben soll.

Die Zuwanderung von Flüchtlingen in unser Land und die Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben bestimmen derzeit unsere politische Agenda. Wir dürfen wesentliche Voraussetzungen unseres Wohlstandes und der Lebensqualität dabei nicht vergessen. Die Bundes-SGK hatte auf ihrer Fachkonferenz „Infrastrukturfinanzierung und digitale Agenda in den Kommunen“ darauf aufmerksam gemacht, wie groß der Investitionsrückstau in den Kommunen ist. Im jährlich veröffentlichten Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau war im Mai 2015 von 132 Mrd. Euro die Rede. Die Fratzscher-Kommission errechnete für das Bundeswirtschaftsministerium sogar einen Betrag von 156 Mrd. Euro. Ein erheblicher Teil dieses Rückstaus liegt in der kommunalen Verkehrsinfrastruktur.

Straßen, Brücken, ÖPNV

Neben kommunalen Straßen und Brücken geht es hier vor allem um den ÖPNV. Für den Finanzierungsbedarf des ÖPNV bis 2025 hat eine Studie des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen, des Deutschen Städtetages und von 13 Bundesländern einen jährlichen Bedarf für Neu- und Ausbauprojekte von 1,77 Mrd. Euro ermittelt. Hinzu kommen weitere Erhaltungsbedarfe und Modernisierungsanforderungen an den ÖPNV. So soll bis zum Jahr 2022 nach dem novellierten Personenbeförderungsgesetz eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt sein. Schließlich soll der ÖPNV auch mit neuen Antriebstechnologien und Fahrzeugen einen Beitrag zur Energiewende liefern. Vor diesem Hintergrund muss die Frage der Förderung des ÖPNV auch durch den Bund betrachtet werden. Durch die Föderalismusreform 2007 hatte sich der Bund aus dieser Aufgabe nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) grundsätzlich zurückgezogen und sich über das Entflechtungsgesetz für den Zeitraum bis 2019 verpflichtet, die Mittel für die GVFG-Länderprogramme in Höhe von jährlich 1,34 Mrd. Euro bis 2019 an die Länder zu geben und parallel das GVFG-Bundesprogramm mit jährlich 333 Mio. Euro fortzuführen.

Im Zuge der aktuellen Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat der Bund sich inzwischen verpflichtet, das Bundesprogramm auch über 2019 hinaus fortzusetzen. Dieses ist für die Planungssicherheit der davon betroffenen Projekte unabdingbar. Leider beinhaltet der zurzeit verhandelte Kompromissvorschlag den Wegfall der GVFG-Länderprogrammmittel. Damit fehlen rund 1,34 Mrd. für den ÖPNV ab 2019, die durch die Länder kompensiert werden müssten. Da besteht aus kommunaler Perspektive eine berechtigte Sorge. Deshalb begrüßt die Bundes-SGK den auf der SPD-Parteivorstandsklausur beschlossenen Modernisierungspakt, demzufolge der Bund auch nach 2019 weiter in der ÖPNV-Finanzierung aktiv bleiben soll. Auch bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung müssen alle an einem Strang ziehen.