Integration

Ukraine-Geflüchtete: Was Deutschland jetzt schaffen muss

Carl-Friedrich Höck24. März 2022
Notunterbringung der Landeshauptstadt Hannover für Geflüchtete aus der Ukraine
Mehr als 230.000 Menschen sind schon vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen. Sie brauchen Unterkünfte, Schulplätze, medizinische Versorgung und Arbeit. Was jetzt zu tun ist – und wie es gelingen kann.

Putins Angriff auf die Ukraine hat die größte europäische Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Auch nach Deutschland sind seit Kriegsbeginn schon hunderttausende Menschen geflohen. Was Staat und Gesellschaft jetzt tun müssen, war am Donnerstag Thema eines Pressegesprächs des Mediendienstes Integration. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer kommt – und wie viele?

Das ist schwer einzuschätzen. Offiziell in Deutschland registriert wurden bisher etwa 230.000 Geflüchtete aus der Ukraine. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Denn ukrainische Staatsbürger*innen können ohne Visum nach Deutschland einreisen und bis zu 90 Tage im Land bleiben. Die meisten Ukrainer*innen, die nach Deutschland kommen, sind Frauen und Kinder. Das liegt unter anderem daran, dass Männer im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren die Ukraine nicht verlassen dürfen.

In den vergangenen Tagen hat sich die Einwanderung etwas verlangsamt. Abhängig vom Kriegsgeschehen kann sich das jedoch auch wieder ändern. Übrigens: Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) sind insgesamt mehr als 3,6 Millionen Menschen aus der Ukraine in andere Länder geflohen. Davon sind rund 2,1 Millionen zunächst im Nachbarland Polen untergekommen.

Was geschieht nach der Ankunft?

Bevor die Menschen mit den deutschen Behörden in Berührung kommen, treffen sie oft auf freiwillige Helfer*innen. Das sagt Uta Saumweber-Meyer, Abteilungsleiterin im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Man wolle die Menschen willkommen heißen und ihnen erste Orientierung geben. Dafür stünden bundesweit Migrationsberatungsstellen zur Verfügung. Auch eine Handy-App soll den Geflüchteten helfen, sich in Deutschland zurechtzufinden – sie vermittelt erste Deutschkenntnisse, Informationen zum Gesundheitssystem oder zu kommunalen Anlaufstellen. „Anders als 2015 sind wir sehr viel weiter in der Technik“, sagt Saumweber-Meyer.

Geflüchtete aus der Ukraine müssen keinen Asylantrag stellen. Die Europäische Union hat die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Das ermöglicht es Ukrainer*innen, als Kriegsflüchtlinge für zunächst ein Jahr in Deutschland zu bleiben. Die Frist kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Welche Rechte haben die Geflüchteten?

Wer nach der Massenzustrom-Richtlinie vorübergehenden Schutz zugesprochen bekommt, erhält eine Reihe von Rechten. Dazu gehört das Recht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die Menschen haben Anspruch auf Zugang zum Bildungssystem, medizinische Versorgung, Sozialleistungen und eine angemessene Unterbringung oder finanzielle Unterstützung für eine Unterkunft.

Wo finden die Geflüchteten eine Unterkunft?

Kurzfristig oft in staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen. Manche müssen die ersten Nächte in improvisierten Ankunftszentren oder Turnhallen verbringen, die in vielen Kommunen – wie auch schon 2015 – für Geflüchtete geöffnet werden. Auf lange Sicht müssen im großen Stil neue Wohnungen geschaffen werden. Bisher ist allerdings völlig unklar, wie lange die Geflüchteten aus der Ukraine überhaupt in Deutschland bleiben. „Wir wissen es nicht“, räumt auch BAMF-Abteilungsleiterin Saumweber-Meyer ein.

Viele Geflüchtete organisieren sich private Unterkünfte. Ein wichtiger Faktor ist dabei die ukrainische Community in Deutschland. Im Jahr 2020 lebten bereits rund 331.000 Menschen mit ukrainischem Migrationshintergrund in der Bundesrepublik – davon 196.000 mit deutscher Staatsangehörigkeit. Besonders viele von ihnen leben in Berlin, München und den Ballungsräumen im Westen und Süden des Landes.

Wie werden die Kinder beschult?

Zwischen einem Viertel und der Hälfte der ukrainischen Geflüchteten sind minderjährig und schulpflichtig, sagt die Soziologin Juliane Karakayali von der Evangelischen Hochschule Berlin. Es fehle jedoch an Lehrkräften, Schulplätzen und Gebäuden.

Laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration planen 11 der 16 Bundesländer, sogenannte Willkommensklassen einzurichten. Das heißt: Die Kinder und Jugendlichen werden nur teilweise oder gar nicht in den Regelklassen unterrichtet. Wie genau das Konzept umgesetzt wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Karakayali kritisiert, dass es für Willkommensklassen zum Teil keine formalen Vorgaben oder Lehrpläne gebe. Auch würden sie oft von Quereinsteiger*innen unterrichtet, weil Fachpersonal fehle. Reguläre Schulplätze seien schon jetzt Mangelware. Deshalb bestehe die Gefahr, dass die Willkommensklassen – die eigentlich als temporäre Maßnahme gedacht seien – sich verstetigen.

Eine weitere Hürde für den Bildungserfolg: Schüler*innen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind, sind oft traumatisiert und benötigen psychologische Hilfe. Die Ressourcen dafür seien aber gar nicht vorhanden, so Karakayali.

Wie gelingt die Integration am Arbeitsmarkt?

Grundsätzlich werden den Ukrainer*innen gute Chancen am deutschen Arbeitsmarkt eingeräumt. Denn ihr Bildungsniveau ist im internationalen Vergleich hoch. Zudem kommen mehrheitlich Frauen nach Deutschland – und Frauen sind in der Ukraine im Durchschnitt höher gebildet als Männer. Weil Geflüchtete aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen, können sie schneller eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Dennoch sieht Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Handlungsbedarf. Die Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge sei mit einem Jahr zu kurz bemessen, meint er. Unter Integrationsgesichtspunkten hält er es für besser, die Dauer von Beginn an auf drei Jahre zu erhöhen. Dies würde Arbeitgeber*innen die Entscheidung erleichtern, Menschen aus der Ukraine einzustellen.

Brücker plädiert dafür, die Geflüchteten anders auf die Länder und Kommunen zu verteilen, als es der Bund bisher plant. Bisher soll das nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel geschehen. Das führe aber dazu, dass Geflüchtete überdurchschnittlich in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit angesiedelt würden, kritisiert Brücker. Integrationsaspekte und Arbeitsmarkt-Chancen müssten bei der Verteiligung stärker berücksichtigt werden, fordert er.

weiterführender Artikel