Corona-Krise

Nicht alles ist planbar

Carl-Friedrich Höck26. Februar 2021
„Da in der Pandemiephase eine Verknappung von Mund-Nasen-Schutz auftreten kann, wird eine Bevorratung mit 50 bis 100 Masken pro Person empfohlen“, heißt es im Frankfurter Pandemieplan.
Ein Pandemieplan in der Schublade – was nützt das in der Corona-Krise?

Der Begriff „Social Distancing“ war bis vor kurzem wahrscheinlich nicht vielen Menschen geläufig. Dennoch findet er sich in einem Dokument der Stadt Frankfurt aus dem Jahr 2012. Stellenweise liest es sich wie ein Drehbuch für die Maßnahmen der vergangenen Monate: Vorgeschlagen werden verschärfte persönliche Hygiene­maßnahmen und gegebenenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. „Besonders in der Frühphase der Pandemie sind die Isolierung und Behandlung von Erkrankten, die Überwachung von Krankheitsverdächtigen und die Quarantäne von Kontaktpersonen wichtige Instrumente“, heißt es da. Versammlungs­verbote seien in Erwägung zu ziehen, über die Schließung von Theatern, Kinos und Diskotheken sei in Abstimmung mit den Nachbarkommunen zu entscheiden.

Beispiel Frankfurt

Bei dem Dokument handelt es sich um den Kommunalen Influenzapandemieplan des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main. Den hat die Stadtverordnetenversammlung erstmals 2007 beschlossen, im Jahr 2012 wurde er überarbeitet. Ziel sei es, „durch effektive seuchenhygienische Maßnahmen die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger vor einer Pandemie zu schützen, in einer Pandemiesituation die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und den ökonomischen Schaden für die Stadt zu begrenzen“, schrieb Gesundheitsamtsleiter René Gottschalk damals im Vorwort zur Neuauflage. Mit dem Plan sei Frankfurt auf die Schweinegrippe-Pandemie 2009 gut vorbereitet gewesen.

Grundlage: Nationaler Pandemieplan der Länder

Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist keine Influenza, die Übertragungswege sind jedoch vergleichbar. Nicht nur in Frankfurt kamen deshalb Konzepte zur Anwendung, die bereits seit langem in den Schubladen der Ämter liegen. Seit 2005 gibt es einen (zwischenzeitlich über­arbeiteten) „Nationalen Pandemieplan“ von Bund und Ländern, den das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht hat.

Dieser bildet laut RKI die Grundlage für Pandemiepläne der Länder und die ­Ausführungspläne der Kommunen.
Allerdings haben längst nicht alle Städte und Kreise eigene Pläne ausgearbeitet. „Ein Maßnahmenpaket in diesem Sinne existiert nicht“, teilt der Landkreis Alzey-Worms auf Nachfrage mit. Unkoordiniert läuft die Pandemiebekämpfung trotzdem nicht ab. Wöchentlich tagt ein Krisenstab. Neben dem Landrat, der die Maßnahmen leitet, sind dort vertreten: Beigeordnete, Abteilungsleiter, Gesundheitsamt, Pressestelle, Polizei, Kreisfeuerwehrinspekteur, persönliche Mitarbeiter und ein Impf­zentrumskoordinator.

Schutzmaßnahmen berücksichtigen Lage vor Ort

Schutzmaßnahmen würden immer im Einzelfall bezogen auf das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort getroffen, lässt die Pressestelle wissen. Dabei arbeite der Kreis eng mit dem Landesgesundheitsministerium zusammen. Die Hansestadt Rostock hat seit 2009 einen Pandemieplan. Eine DEMO-Anfrage dazu blieb unbeantwortet.

Frankfurter Plan im Detail

Das Frankfurter Konzept umfasst 60 Seiten und gliedert sich in drei Abschnitte. Der erste schildert Rahmenbedingungen und Grundlagenwissen: In welche Phasen unterteilt sich eine Pandemie, und welcher Verlauf ist zu erwarten? Welche Planungsbereiche müssen beachtet, welche Akteure einbezogen werden? Der zweite Abschnitt stellt die Planungs- und Kommunikationsstrukturen in der Pandemiebekämpfung dar. Das umfasst einerseits Organigramme für den Krisen­fall, sodass Zuständigkeiten und Führung geregelt sind. Zum anderen werden klare Vor­gaben für die Kommunikation gemacht: Um personelle Ressourcen zu sparen, sollen der Verwaltungs- und Führungsstab der Stadt und die Ämter sich über ein „Sharepoint-Portal Krisenkommunikation“ austauschen. Und es gelte, „die Anzahl der Treffen auf das absolut nötige Maß zu reduzieren, die Sitzungen stringent zu führen und zeitlich zu begrenzen“, wird angemahnt.

Der dritte Abschnitt des Papiers trägt den Titel „Durchführung von Pandemiebekämpfungsmaßnahmen“. Hieraus stammen die eingangs erwähnten Vorschläge zum Social Distancing. Allerdings wird auch deutlich, dass die mit der Grippe gewonnenen Erfahrungen sich nur bedingt auf die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie übertragen lassen. So ist 2012 zu lesen: In der Pandemiephase (also bei fortgeschrittenem Infektionsgeschehen) „sind Versammlungsverbote bei der zu erwartenden hohen Durchseuchung der Bevölkerung nur von begrenztem Wert“.

Agieren über den Plan hinaus

Ein Wundermittel sind Pandemiepläne offenbar nicht. Das Papier habe in Frankfurt „nur begrenzt“ geholfen, räumt Udo Götsch, Epidemiologe beim Gesundheitsamt, ein. „Wir agieren längst über diesen Pandemieplan hinaus, haben tägliche Stabssitzungen mit mehr als zehn Beteiligten, verschiedenen Expertenteams und einer Taskforce. Wir stellen uns aktiv auf alle Szenarien ein“, erklärt Götsch.

Wenn diese Pandemie vorbei ist, werde in Frankfurt ein neuer Pandemieplan geschrieben und der sei dann schon praktisch erprobt, sagt Gesundheitsamtsleiter René Gottschalk. Und das „Social ­Distancing“ von 2012 werde dann ­„Physical Distancing“ heißen, das treffe es einfach besser.