Ausblick

Was die Ampel 2024 in der Baupolitik plant

Carl-Friedrich Höck05. Januar 2024
Künftig soll wieder mehr gebaut werden – vor allem bezahlbarer Wohnraum.
Von Baugesetzbuch-Novelle bis Wohngemeinnützigkeit: Der Bundestag wird sich in den kommenden Monaten mit zahlreichen bau- und wohnungspolitischen Projekten befassen. Eine Auswahl wichtiger Projekte.

Wie wichtig der Ampel-Koalition die Bau- und Wohnungspolitik ist, machte sie gleich zu Beginn der Wahlperiode deutlich. Erstmals seit 1998 wurde wieder ein eigenständiges Bauministerium eingerichtet. Unter Ministerin Klara Geywitz (SPD) wurden in den vergangenen beiden Jahren bereits viele baupolitische Projekte umgesetzt, doch auch für 2024 ist einiges geplant. Einige Beispiele:

Neues Baurecht

Das Baugesetzbuch soll novelliert werden. Der Bundestag wird sich damit befassen, wie die Innenentwicklung gestärkt werden kann und welche neuen Regelungen für das besondere Städtebaurecht getroffen werden sollen. Darunter fallen zum Beispiel Sanierungsgebiete und Milieuschutz-Satzungen. Auch die Entsiegelung von Flächen soll mit dem neuen Baurecht angegangen werden, um die Umwelt zu schützen.

Kommunales Vorkaufsrecht

Bis vor zwei Jahren haben viele Kommunen ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten genutzt, um Mietshäuser zu erwerben. Ihre Begründung: Mieter*innen würden so vor Mietsteigerungen und Verdrängung durch private Investoren geschützt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis im November 2021 für rechtswidrig erklärt. Bauministerin Klara Geywitz will das Vorkaufsrecht für Kommunen wieder nutzbar machen. Ein Referent*innenentwurf dazu liegt seit April 2022 vor, wird aber von der FDP blockiert. Mit der Baugesetzbuch-Novelle wird das Thema auf die Tagesordnung kommen.

Neue Wohngemeinnützigkeit

Unternehmen und Einrichtungen mit sozialer Ausrichtung, die Wohnungen günstig vermieten, könnten in Zukunft von Steuervorteilen oder staatlicher Förderung profitieren. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in Deutschland bis 1990 schon einmal. Nun soll sie wieder eingeführt werden.

Kampf gegen Obdachlosigkeit

Bauministerin Klara Geywitz hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland zu beenden. Bis zum Jahr 2030 soll das gelingen – gemeinsam mit den Ländern und Kommunen und der Zivilgesellschaft. Ein Nationaler Aktionsplan dazu ist in Arbeit und soll in diesem Jahr vorgelegt werden.

Serieller Wohnungsbau

Der Wohnungsbau soll schneller und günstiger werden. Deshalb setzt Bauministerin Geywitz große Hoffnungen auf serielle Bauweisen. Im Herbst 2023 hat die Ministerin mit der Bauindustrie und dem Wohnungs- und Immobilienverband GdW eine neue Rahmenvereinbarung präsentiert. 25 modulare und serielle Konzepte wurden ausgewählt, die nun vom GdW umgesetzt werden sollen. Das Ministerium hat eine Geschäftsstelle eingerichtet, um das serielle Bauen zu unterstützen, und plant 2024 weitere Maßnahmen.

Sonderregelungen für Wohnungsbau

Die Vorschriften des Baugesetzbuches sind komplex und führen oft zu langen Planverfahren. Um diese zu beschleunigen und zu vereinfachen, sieht der § 246 des Baugesetzbuches Sonderregelungen für besonders dringliche Projekte vor. Solche – oft befristeten – Sonderregelungen wurden zum Beispiel getroffen für den Bau von mobilen Flüchtlingsunterkünften, für Anlagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (§ 246b), für den Wiederaufbau im Katastrophenfall (§ 246c) oder den schnelle Bau von Biogasanlagen (§ 246d).

Geplant ist nun ein neuer § 246e für den Wohnungsbau. Diese Sonderregelungen sollen nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Geplant ist, dass für Wohnungsbauvorhaben umfassend von den Vorgaben des Bauplanungsrechts abgewichen werden kann. Die kommunale Planungshoheit soll dabei ebenso gewahrt bleiben wie umwelt- und naturschutzrechtliche Vorgaben. Zudem sollen die Sonderregelungen bis Ende 2026 befristet werden.

Hochbaustatistik

Wo wird gebaut, welche Projekte sind abgeschlossen und wie steht es um den Wohnungsbestand? Das und mehr erfasst eine Bundesstatistik, die laufend erhoben wird. Grundlage ist das 1999 in Kraft getretene Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG). Für Expert*innen aus Politik, Stadtplanung, Wirtschaft, Wissenschaft oder Klimaschutz ist die Statistik mittlerweile unentbehrlich. Das Gesetz soll nun überarbeitet werden, um die Datengrundlage und damit auch die politischen Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern. Die Daten sollen künftig auch unterjährig zur Verfügung stehen und es werden neue Merkmale in die Statistik aufgenommen. Trotzdem soll der Aufwand für Bauherren sinken – dank Digitalisierung.

SPD-Politiker Daldrup will „aufs Tempo drücken“

„Für das Jahr 2024 liegt unser Augenmerk auf dem Bau von bezahlbarem Wohnraum, aber auch auf deutlichen Verbesserungen im Mietrecht, damit die Mietsteigerungen begrenzt werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup. Er ist Sprecher seiner Fraktion für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.

Die Baufertigstellungen seien zu niedrig, die Bauüberhänge deutlich zu hoch, räumt Daldrup ein. Die Ursachen seien vielfältig, „auch die Branche kann sich davon nicht freisprechen“. Zwar seien Faktoren wie hohe Bauzinsen, Energiekosten und Rohstoffe nur schwer zu beeinflussen, aber Kosteneffizienz und Innovationen am Bau müssten mehr Gewicht bekommen. „Und klar: Finanzielle Förderung, Digitalisierung und drastische Planungs- und Genehmigungsvereinfachung sind Aufgaben der Politik auf allen Ebenen. Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und der Baubranche aufs Tempo drücken, damit wir gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft auch wieder gute Nachrichten vom Wohnungsmarkt verkünden können“, meint Daldrup.

Der SPD-Politiker verweist auf die weiterhin hohen Ausgaben des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau – insgesamt 18,5 Milliarden Euro hat die Ampel-Koalition dafür bis 2027 eingeplant. Im vergangenen Jahr wurden auch die Wohnungsbauförderung ausgeweitet und neue steuerliche Anreize beschlossen (degressive AfA).

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