Geplantes Integrationsgesetz

Wie die Bundesregierung Integration fördern will

Carl-Friedrich Höck20. April 2016
Integration Symbolbild
Bunt, aber geordnet: Die Bundesregierung setzt bei der Integration auf das Motto "Fördern und Fordern".
Kommunale Spitzenverbände begrüßen die Ankündigung: Die Bundesregierung will auf ihrer Klausur am 24. Mai ein neues Integrationsgesetz beschließen. Nach dem Grundsatz „fördern und fordern“ sollen neue Angebote geschaffen, aber auch Sanktionen eingeführt werden.

Eckpunkte des geplanten Gesetzes sind unter anderem:

  • Für Asylbewerber werden 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln (Ein-Euro-Jobs) geschaffen.
  • Asylbewerber müssen sich an Integrationsmaßnahmen (z.B. Sprachkurse) beteiligen. Wenn sie dies ablehnen oder die Maßnahmen abbrechen, können Leistungen gekürzt werden.
  • Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sollen leichter Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung erhalten.
  • Auszubildende erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung Rechtssicherheit, dass sie in Deutschland bleiben dürfen. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Geduldete eine weitere Duldung für mindestens sechs Monate – oder mehr, wenn sie eine Beschäftigung haben.
  • Die sogenannte Vorrangprüfung entfällt für drei Jahre.
  • Schutzberechtigte sollen gleichmäßig verteilt werden, um soziale Brennpunkte zu vermeiden und die Integration zu erleichtern.

Kommunen befürworten geplante Wohnsitzauflage

Der Deutsche Städtetag begrüßt das geplante Gesetz. Es sei „gut, dass der Bund den Wunsch der Städte nach einer gleichmäßigeren Verteilung durch eine Wohnsitzauflage aufgreift“, lobt Städtetags-Präsidentin Eva Lohse. Integration finde vor Ort in den Städten und Gemeinden statt. Auch der Deutsche Landkreistag drängt auf die Wohnsitzauflage. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) schlägt sogar vor, die Frage der Wohnsitzauflage aus dem Gesetzespaket herauszulösen und schon vorab zu beschließen.

Alle kommunalen Spitzenverbände fordern eine stärkere finanzielle Entlastung der Kommunen, etwa bei den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger. Der DStGB verweist auch auf zusätzliche Kosten für Schulen, Kitas, Arbeitsplätze und mehr. Der Verband rechnet mit notwendigen Ausgaben in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrags.

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