Corona-Wirtschaftpolitik

Corona: Warum die Hilfen schnell und unbürokratisch sein müssen

Karin Billanitsch30. November 2020
Wegen des Corona-Teillockdowns dürfen gastronomische Betriebe keine Gaeste bewirten, sondern ausschliesslich Gerichte und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
Damit vom Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständige gut durch die Corona-Krise kommen, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz sogenannte November- und Dezemberhilfen auf den Weg gebracht. Die wichtigste­n Fragen und Antworten

Warum sind die Unternehmenshilfen notwendig?

Die November- und Dezemberhilfen sind als Ausgleich für die Verluste gedacht, die Betroffenen durch die Corona-Lockdowns entstehen, beispielsweise Restaurants, Kinos oder Theater. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will damit die Branchen unterstützen, die die Hauptlast des Lockdowns tragen und auf diese Weise ermöglichen, dass auf der anderen Seite Schulen, Kitas und Handel geöffnet bleiben können. Beschäftigung soll so gesichert und ein wirtschaftlicher Neustart nach der Krise erleichtert werden.

Was umfassen die finanziellen Hilfen?

Bund und Länder haben sich für November und Dezember als Kriterium auf eine Umsatz-Pauschalierung von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes geeinigt. Der Umsatz ist eine Größe, die schnell und unbürokratisch als Kriterium herangezogen werden kann, damit auch die Hilfen schnell ankommen. Dafür wurde ein eigenes Online-Portal entwickelt: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Damit sollen nicht nur die beide Monate des Lockdowns in den Blick genommen werden, sondern auch die gesamte Zeit der coronabedingten Einschränkungen.

Sollte ein*e Unternehmer*in im Nachhinein erkennen, dass die staatliche Hilfe zu hoch gewesen ist, appelliert das Bundesfinanzministerium, auf den entsprechenden Teil der Förderung zu verzichten bzw. sie zurückzuzahlen. Für große Firmen findet eine solche Überprüfung aufgrund des europäischen Beihilferechts automatisch statt, um unfaire Wettbewerbsvorteile zu verhindern.

Wie geht es im neuen Jahr weiter?

Für das neue Jahr ist keine Verlängerung der November- und Dezemberhilfen geplant. Nach den Plänen des Bundesfinanzministers soll es bis Juni 2021 eine Überbrückungshilfe III geben. Wie bereits die Überbrückungshilfen I und II basiert diese auf der Erstattung von Fixkosten, auf denen Unternehmen mit wenig oder gar keinem Umsatz ansonsten sitzen bleiben würden.

weiterführender Artikel