Verkehrministerkonferenz

Deutlich höhere Bußgelder für Falschparker*innen

Carl-Friedrich Höck19. April 2021
Eine Ordnungsamt-Mitarbeiterin verteilt Strafzettel: Knöllchen werden in Zukunft deutlich teurer.
Die Länder wollen den ÖPNV-Unternehmen gemeinsam mit dem Bund milliardenschwere Einnahmeausfälle ersetzen. Der Bund zögert noch. Dafür konnten die Verkehrsminister*innen einen Kompromiss zur neuen Straßenverkehrsordnung erzielen.

Nach monatelangem Ringen haben Bund und Länder einen Kompromiss zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) erzielt. Die Bußgelder für Regelverstöße sollen deutlich steigen. Das wurde am Freitag auf der Verkehrsministerkonferenz beschlossen. Der neue Bußgeldkatalog betrifft nicht nur Raser*innen, sondern auch den ruhenden Verkehr und somit den Verantwortungsbereich der kommunalen Ordnungskräfte.

Wer regelwidrig auf Geh- und Radwegen parkt oder auf einem Schutzstreifen hält, muss künftig mit Sanktionen von bis zu 110 Euro rechnen. Dasselbe gilt für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Als neuer Tatbestand wird das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge eingeführt. Hierfür wird ein Verwarnungsgeld von 55 Euro fällig. Wer unberechtigt einen Schwerbehinderten-Parkplatz blockiert, muss statt 35 demnächst 55 Euro berappen. Das ganz normale „Knöllchen“ wird ebenfalls teurer: Statt 15 kostet es bald 55 Euro.

ÖPNV wird besser geschützt

Freie Fahrt für Busse und Bahnen – so lässt sich ein weiterer Abschnitt des neuen Bußgeldkatalogs umschreiben. Die Sanktion für das Zuparken von Schienen wird auf bis zu 70 Euro angehoben. Zudem wird der neue Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ eingeführt. Dies wird mit bis zu 80 Euro geahndet. Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von maximal 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldstrafe geahndet.

Die neue StVO war eigentlich bereits vor einem Jahr in Kraft getreten. Seitdem gelten einige Neuerungen wie die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten. Wegen eines Formfehlers wurde der neue Bußgeldkatalog jedoch wieder außer Kraft gesetzt, der deutlich höhere Strafen bis hin zu Fahrverboten für Raser*innen vorgesehen hatte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nutzte die Gelegenheit, um die Strafen neu zu diskutieren, die aus seiner Sicht zu hart ausgefallen waren. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise verdoppelt werden. Dafür sind die Fahrverbote vom Tisch.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (Archivbild, Florian Gaertner/photothek.net)

Nach der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am vergangenen Freitag nannte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Einigung einen „Riesendurchbruch“ und einen fairen Kompromiss: „Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein“. Die aktuelle VMK-Vorsitzende, Bremens Verkehrssenatorin Maike Schaefer (B90/Grüne), betonte die Rolle ihrer Vorgängerin Anke Rehlinger (SPD) bei der Kompromissfindung. Die saarländische Verkehrsministerin hatte im vergangenen Jahr den Vorsitz inne. In dieser Funktion hat sie mehrere Kompromissvarianten ausgearbeitet, auf denen die Einigung nun basiert.

Bund soll eine weitere Milliarde für ÖPNV geben

Ein anderes für die Kommunen wichtiges Thema wurde vorerst vertagt: Finanzhilfen für die Öffentlichen Nahverkehrsunternehmen (ÖPNV). Diesen fehlen auch im laufenden Jahr wieder Einnahmen in Milliardenhöhe aufgrund der Corona-Pandemie. Für das Jahr 2020 hatten sich Bund und Länder bereiterklärt, den Verkehrsunternehmen die Ausfälle jeweils zur Hälfte zu ersetzen. Die Bundesländer wollen es in diesem Jahr genauso handhaben. Scheuer legte sich aber noch nicht fest. „Ich werde den Appell der Verkehrsminister in die Bundesregierung tragen“, sagte er nach der Konferenz lediglich.

Scheuer verwies darauf, dass der Bund bereits 2,5 Milliarden an ÖPNV-Hilfen ausgezahlt habe. Denn für 2020 hatten Expert*innen eigentlich Einnahmeausfälle von 5 Milliarden Euro bei den ÖPNV-Unternehmen erwartet. Tatsächlich wurden aber nur 3,5 Milliarden benötigt – der Bund hätte für seinen hälftigen Anteil also deutlich weniger zahlen müssen. Das zuviel überwiesene Geld wollen die Länder nun für 2021 anrechnen. Nach ihrer Rechnung soll der Bund jetzt noch eine Milliarde Euro zuschießen, indem er die Regionalisierungsmittel um diese Summe erhöht.

„Nicht die Ticketpreise erhöhen”

Anke Rehlinger (Archivbild, Michael Gottschalk/photothek.net)

Saarlands Verkehrsministerin Anke Rehlinger betonte: „Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilität“. Es sei der Wunsch der Verkehrspolitiker*innen gewesen, dass die Nahverkehrsunternehmen ihr Angebot in der Pandemie nicht zurückfahren, sondern sogar ausweiten. Busse und Bahnen müssten zudem für alle zugänglich bleiben, die darauf angewiesen sind. „Wir wollen gerade nicht die Ticketpreise erhöht wissen“. Daher müssten Bund und Länder die Verluste auch in diesem Jahr wieder gemeinsam ausgleichen. Rehlinger forderte frühzeitige Planungssicherheit. „Klugerweise“ sollte diese Frage in Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz entschieden werden, das gerade im Bundestag beraten wird.

Dabei wird auch diskutiert, die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV auf die Hälfte der regulär zulässigen Zahl zu begrenzen. Die Verkehrsminister*innen der Bundesländer sprechen sich gegen eine solche Regelung aus. Quoten zur Maximalbesetzung von Fahrzeugen seien weder praktikabel noch kontrollierbar, heißt es in einem Beschluss der VMK. Daher solle der Bund hiervon Abstand nehmen.

 

Übersicht über die neuen Bußgelder:
bmvi.de