Geimpft, genesen oder gestestet

Infektionsschutzgesetz: Wie 3G in Bus und Bahn umgesetzt werden soll

Benedikt Dittrich24. November 2021
Viele Menschen an einer Bushaltestelle in Berlin. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wird die 3G-Regel eingeführt.
Der Bund-Länder-Gipfel im November hat beschlossen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die 3G-Regel einzuführen. Damit dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete den ÖPNV nutzen. Die Umsetzung wirft allerdigs Fragen auf.

Die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung haben sich auf eine 3G-Regel in Bus und Bahn geeinigt. Damit sollen künftig nur noch Geimpfte, Genesene oder auf eine Corona-Infektion Getestete die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen dürfen. Das soll den Schutz vor Corona für alle Fahrgäste erhöhen und damit auch das Infektionsgeschehen in Deutschland senken.

Die Umsetzung wirft allerdings Fragen auf – wir versuchen an dieser Stelle, einige zum Thema Kontrollen, Bußgelder und Ausnahmen beantworten.

Wo gilt künftig die 3G-Regel?

Die 3G-Regel soll sowohl für Bus und Bahn im Nah- und Fernverkehr gelten – kurz: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln vor Ort, der Deutschen Bahn, Fernbusunternehmen. Eine Ausnahme gibt es: Taxis. Da sich in den Autos wesentlich weniger Menschen begegnen und gemeinsam fahren, ist das Infektionsrisiko dort wesentlich geringer.

In allen Verkehrsmitteln gilt unabhängig von 3G eine Maskenpflicht.

Ab wann gilt 3G im ÖPNV?

Das geänderte Infektionsschutzgesetz, in dem das festgelegt ist, ist bereits vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Es muss nur noch verkündet werden. Das soll voraussichtlich am heutigen MIttwoch, den 24. November, passieren. Dann gilt flächendeckend 3G in Deutschland im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

Wie soll das kontrolliert werden?

Während bei Veranstaltungen sowie in Restaurants und Kneipen in der Regel direkt am Einlass Impfausweis oder Testergebnis kontrolliert werden, wird im Nahverkehr nur stichprobenartig kontrolliert werden – vergleichbar mit den Fahrscheinkontrollen. Fahrgäste sind verpflichtet, den Impfausweis oder das Testzertifikat auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen.

Unklarheit gibt es allerdings noch darüber, wer kontrollieren wird. Verkehrsbetriebe, aber auch Eisenbahn-Gewerkschaften wie die EVG sind der Meinung, der Staat solle unterstützen: „Wenn der Gesetzgeber eine 3G-Regel beschließt, obliegt die Umsetzung den staatlichen Organen wie der Bundespolizei. Hierfür muss ausreichend Personal vorgehalten werden, ohne geht es nicht“, schreibt die EVG zu der Debatte – es könne nicht Aufgabe des Zugpersonals sein, die Einhaltung der 3G-Regeln zu überprüfen.

Allerdings: Nach dem Gesetz sind die Unternehmen zuständig. Verhandelt wird offenbar über gemeinsame Kontrollen, beispielsweise mit der Polizei oder Ordnungsämtern, heißt es dazu vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, VDV. Denkbar sind dann beispielsweise Schwerpunktkontrollen, gemeinsam mit Kontrolleuren und Sicherheitsdiensten der Verkehrsunternehmen, einige Verkehrsverbünde sollen sich mit den entsprechenden Behörden bereits dazu verständigt haben, die Deutsche Bahn kündigte indes am Dienstag an, dass das eigene Zugpersonal die Kontrollen stichprobenartig übernimmt.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die 3G-Regel?

Wer als Fahrgast ohne Test oder Impfnachweis in Bus oder Bahn unterwegs ist und kontrolliert wird, wird auf jeden Fall nicht mehr weiterfahren dürfen. Kosten soll der Verstoß ebenfalls – wie hoch die Geldstrafe allerdings ausfallen wird, ist noch unklar.

Welche Tests sind erlaubt?

Neben den Bürgertests, die in den Testzentren angeboten werden, sollen auch Schnelltests als Nachweis gelten, die beispielsweise am Arbeitsplatz unter Aufsicht durchgeführt wurden. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test hingegen bleibt 48 Stunden gültig.

Wichtig: Ein Zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.

Gibt es Ausnahmen?

Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Sie müssen keinen Test nachweisen, der Schülerausweis reicht aus. Kinder unter sechs Jahren sind generell von der 3G-Regelung ausgenommen.

Der Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen.

Was bedeuten 2G, 3G oder 2G+?

Bei der Verfügung der Corona-Maßnahme spielen Begrifflichkeiten wie 2G, 3G oder 2G+ eine immer größere Rolle. Wir erklären deren Bedeutung im Folgenden:

3G: Diese Regelung bedeutet, dass der Zugang jeweils nur für Menschen möglich ist, die entweder seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen Covid-19 geimpft sind; die mindestens vier Wochen und maximal sechs Monate von einer Corona-Erkrankung genesen sind oder die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test nachweisen können. Als Test ist in der Regel ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

2G: In diesem Fall ist der Zugang nur für vollständig gegen Covid-19 geimpfte oder von einer Corona-Erkrankung genesene Menschen möglich.

2G+: Bei dieser Regelung müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.