Corona-Pandemie

Vier-Wochen-Lockdown: Was im November verboten ist

Kai Doering29. Oktober 2020
Die Corona-Kurve senken: Restaurants, Theater und Veranstaltungsorte werden im November geschlossen. Darauf haben sich die Ministerpräsident*innen geeinigt.
Die Ministerpräsident*innen haben sich geeinigt: Um die Corona-Zahlen zu reduzieren, wird das öffentliche Leben im November erneut zurückgefahren. Doch es gibt große Unterschiede zum Lockdown im Frühjahr.

Angela Merkel hat eine klare Botschaft als sie am frühen Mittwochabend vor die Journalist*innen tritt. „Wir müssen handeln und zwar jetzt“, sagt die Bundeskanzlerin mit ernster Miene. „Binnen Wochen“ werde das Gesundheitssystem an seine Grenzen stoßen, würden die drastisch steigenden Corona-Zahlen in Deutschland nicht deutlich reduziert. „Wir wollen nicht in die nationale Gesundheitsnotlage“, gibt Merkel die Richtung vor.

Kontakte auf ein Minimum reduzieren

Um das zu verhindern, haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer bei einer mehrstündigen Videokonferenz auf weitreichende Maßnahmen verständigt. Sie beginnen am 2. November und sollen bis Ende des Monats gültig sein. So sollen die Bürger*innen „die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren“.

  • Der Aufenthalt im Freien ist ab 2. November nur noch mit maximal zehn Personen aus dem eigenen sowie eines weiteren Haushalts erlaubt. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkung werden von den Ordnungsämtern geahndet.
  • Auf nicht notwendige Reisen sowie Besuche von Verwandten soll verzichtet werden. Übernachtungsangebote werden nur noch „für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“.
  • Theater, Kinos, Schwimmbäder, Fitness-, Kosmetik- sowie Tattoo-Studios werden im November geschlossen. Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.
  • Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken dürfen ab 2. November nicht mehr öffnen, aber Essen zum Mitnehmen anbieten. Unterhaltungsveranstaltungen sind untersagt. „Profisportveranstaltungen“ wie Spiele der Fußball-Bundesliga dürfen nur ohne Zuschauer*innen stattfinden.

Der große Unterschied zum mehrwöchigen Lockdown im Frühjahr: Geschäfte bleiben – unter Einhaltung der Hygiene-Auflagen – geöffnet. Auch Kitas und Schulen werden nicht erneut geschlossen – nach Aussage der Ministerpräsident*innen das vorrangige Ziel. „Es hat dramatische soziale Folgen, wenn Kinder nicht in Kita oder Schule können“, fasst der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, die Erfahrungen aus dem Frühjahr zusammen. Das müsse daher mit allen Mitteln verhindert werden.

Entschädigung für Unternehmen und Selbstständige

Auch sollen die von den Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ erhalten, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Unternehmen mit bis 50 Mitarbeiter*innen erhalten 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes, den sie im November 2019 erzielt haben. „Die steigenden Infektionszahlen zwingen uns, jetzt hart gegenzusteuern, um die zweite Corona-Welle zu brechen – mit gezielten und befristeten Maßnahmen, inklusive wirksamer Finanzhilfen für die betroffenen Branchen“, schreibt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bereits während der Pressekonferenz auf Twitter. Noch in dieser Woche soll ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden.

„Die Kurve muss wieder abflachen“, nennt Bundeskanzlerin Angela Merkel das vorrangige Ziel all dieser „harten und belastenden Maßnahmen“, die eine „nationale Kraftanstrengung“ seien. Von einem „harten und bitteren Tag“ sprach Michael Müller und gab zu, es sei ihm „sehr schwer gefallen, diesen Beschluss zu tragen“. Die Ministerpräsident*innen wüssten, welche „Zumutungen und Einschränkungen“ für einen Monat auf die Menschen in Deutschland zukämen. „Wir sehen, dass es so nicht weitergeht“, so Müller. „Wenn wir jetzt tatenlos zugucken, werden wir vielen Menschen nicht helfen können.“

In zwei Wochen wollen sich die Ministerpräsident*innen erneut beraten und die beschlossenen Maßnahmen bei Bedarf anpassen.

Der Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen. 

 

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