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Das EEG bleibt unverzichtbar

Michael Ebling 03. April 2020
Ein Windrad im Aufbau.
Im April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Es sei eine Erfolgsgeschichte, schreibt VKU-Präsident Michael Ebling zum 20. Jubiläum. Das Gesetz habe eine Evolution durchgemacht.

Das EEG ist zweifellos eine Erfolgsgeschichte. Gegenwärtig kommen über 40 Prozent unseres Stroms aus Erneuerbaren Energien. Dies haben wir vor allem dem EEG zu verdanken. Der Gesetzesvorschlag kam seinerzeit aus der Mitte des Deutschen Bundestages. Die Abgeordneten haben damit die Initiative ergriffen und die entscheidenden Rahmenbedingungen für den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Leistung von aktuell circa 125 GW gesetzt.

Michael Ebling ist Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

Zahlreiche Novellen

Das EEG ist heute nicht mehr das gleiche Gesetz, das vor 20 Jahren beschlossen wurde. Es hat durch mehre Novellen, die die Dynamik des Ausbaus der Wind-, Photovoltaik-, Geothermie- und Bioenergie-Anlagen unterstützt, aber auch Fehlentwicklungen korrigiert haben, eine wichtige Evolution durchgemacht. Gerade in den vergangenen Jahren hat das EEG zu einer besseren Marktintegration und zu mehr Kosteneffizienz der Erneuerbaren beigetragen. Dazu gehört etwa die Einführung der Direktvermarktung und die Umstellung auf Ausschreibungen. Dieses weiterentwickelte EEG ist eine gute Basis, den Ausbau der Erneuerbaren Energien fortzusetzen und den Kurs in Richtung des 65-Prozent-Anteils der Erneuerbaren am Stromverbrauch 2030 zu halten. Klar: Inzwischen werden manche Großprojekte im Wind-Offshore- und Solarbereich ohne EEG-Förderung realisiert. Dies gibt einen Vorgeschmack auf eine Zeit nach dem EEG. Aber noch ist und bleibt das EEG für die meisten EE-Vorhaben auf absehbare Zeit unverzichtbar.

Die gegenwärtige Windausbaukrise zeigt zugleich: Das EEG ist nicht mehr alleiniger Garant für das Erreichen der Ausbauziele. Wenn der Windenergieausbau wieder an Fahrt aufnehmen soll, müssen Bund und Länder gemeinsam daran arbeiten, im Planungs- und Genehmigungsrecht die Voraussetzungen für EE-Projekte zu verbessern. Dies zeigt: Es müssen auch Vorschriften in anderen Rechtsgebieten angepasst werden, zum Beispiel im Naturschutzrecht.

Den Ausbaudeckel anheben

Bei der Photovoltaik kommt es jetzt darauf an, dass schnellstmöglich der 52-GW-Ausbaudeckel aufgehoben wird. Der Deckel wird demnächst erreicht. Wenn die Bundesregierung nicht bald handelt, besteht die Gefahr, dass neben der Windenergie auch die Photovoltaik – mit Ansage – in eine Ausbaukrise gerät. Eine wichtige Aufgabe für das neue Jahrzehnt der Energiewende ist es auch, die Energiewende stärker als bisher in die Städte zu bringen. Gerade für kommunale Unternehmen ist dabei Mieterstrom ein wichtiges Instrument, das innerhalb des EEG unbedingt gestärkt werden muss.

Im Übrigen feiert in diesen Tagen ein weiteres Energiewende-Gesetz Geburtstag. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wird 18. Der jüngere Bruder des EEG sorgt für Klimaschutz und Versorgungssicherheit bei der Strom- und Wärmeerzeugung. Es ist – als Komplementär zu den Erneuerbaren Energien – ebenso unverzichtbar für die Energiewende!

 

Michael Ebling ist Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Oberbürgermeister von Mainz.