Serie „100 Jahre Frauenwahlrecht“

„Eine gemeinsame Aufgabe“

Roswitha BocklageAnke Spiess04. September 2018
Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (3.v.r.) und die Preisträgerinnen des „Gender Award 2018“ aus Hannover, Frankfurt am Main und Düsseldorf.
Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal reichsweit wählen. Was verbinden Frauen 100 Jahre später mit diesem Erfolg? Und wie lässt sich ihre politische Beteiligung – auch auf kommunaler Ebene – steigern? Hier ein Gastbeitrag von Roswitha Bocklage und Anke Spiess.

Stimmt. Man kann mit mir nicht diskutieren. Weil ich nicht mehr diskutieren möchte. Ich verstehe nicht, warum bestimmte Dinge überhaupt noch diskutiert werden müssen“, performt Poetry Slammerin Svenja Gräfen bei der Verleihung des „Gender-Award 2018“. „Man hat sich doch zum Beispiel auch irgendwann darauf ge­einigt, dass es falsch ist, jemanden zu ermorden. In so einem Fall muss nichts diskutiert werden“, so Svenja Gräfen weiter. Mit dem Preis zeichnet die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen mit Unterstützung des BMFSFJ Kommunen aus, die sich besonders vorbildhaft für strategische Gleichstellungsarbeit einsetzen.

Immer wieder Diskussionen

Es stimmt: Auf grundlegende Normen des Strafrechts hat die Gesellschaft sich geeinigt – darüber müssen wir nicht mehr diskutieren. Aber wir müssen immer noch diskutieren, wie Frauen in Führungspositionen in Unternehmen, Kommunen sowie in die Kommunalparlamente kommen, wie wir Gewalt und Sexismus gegen Frauen bekämpfen können, wie wir dafür sorgen, dass Frauen von ihrem Erwerbseinkommen leben und ihre Familien ernähren können und Männer die Hälfte der Sorgearbeit übernehmen.
Vor fast 70 Jahren ist das Grundgesetz mit dem Wortlaut verabschiedet worden: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Über diesen Fakt müssen wir nicht mehr diskutieren? Doch! Wir müssen dass leider immer noch und immer wieder diskutieren, damit Artikel 3 des Grundgesetzes endlich umgesetzt wird. Wir als Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen leisten dazu unseren Beitrag und zeichnen zum Beispiel Kommunen aus, die in vorbildlicher Weise dafür sorgen, dass ein gleichberechtigtes Leben in ihrer Kommune Realität wird.

In diesem Jahr befand die Jury die ­Region Hannover, die Stadt Frankfurt am Main und die Landeshauptstadt Düsseldorf für preiswürdig. Denn diese Kommunen sorgen in besonderem Maße dafür, dass es in Sachen Gleichstellung nach vorn geht. Die Region Hannover etwa hat sich als eine ihrer Leitprinzipien das Ziel der Geschlechtergleichstellung auf die Fahnen geschrieben sowie umfangreiche Strukturen geschaffen und mit Ressourcen hinterlegt.
Die Stadt Frankfurt am Main hat sowohl für die interne als auch die externe Gleichstellungspolitik auf Gender Mainstreaming, Maßnahmenpläne, Controlling-Instrumente und eine starke Partizipation der Stadtgesellschaft gesetzt – und dafür Geld und Personal zur Verfügung gestellt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf schliesslich hat Zielvereinbarungen mit der Verwaltung geschlossen, einen Gleichstellungsausschuss eingesetzt und viele Verbände und Institutionen an Maßnahmen zur Gleichstellungsarbeit beteiligt.

Bundesministerin Franziska Giffey: „Frauen machen Kommunen stark“

Bei der Preisverleihung hat Bundes­ministerin Franziska Giffey (SPD) in ihrem Grußwort betont: „Die ausgezeichneten Kommunen haben erkannt: Frauen machen Kommunen stark. Mit ihrer vorbildlichen Gleichstellungsarbeit legen die Kommunen die Grundlage ­dafür, dass Kommunalpolitik nicht mehr nur von Männern für Männer gemacht wird – sondern dass Kommunalpolitik als gemeinsame Aufgabe aller begriffen wird. Denn nirgendwo sonst kann Politik Männer und Frauen so passgenau unterstützen, wie in den Kommunen.“ Wir sind überzeugt: Frauen machen nicht nur Kommunen stark – sondern auch ­Unternehmen, Gesellschaft und Politik und tragen zu Innovationen in vielen ­Bereichen des täglichen Lebens bei.

Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat bestehende Defizite in der Geschlechtergleichheit benannt:
Die Ungleichverteilung von zeitlichen und finanziellen Ressourcen für Frauen und Männer im Lebensverlauf.
Die Entgeltlücke in den Bruttostundenlöhnen zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) liegt bei 21 Prozent.
Der Unterschied des Gesamterwerbseinkommens im Lebensverlauf von Frauen und Männern (Gender-Lifetime Earning Gap) liegt bei 49 Prozent.
Frauen erhalten eine um 53 Prozent geringere eigenständige Rente als Männer (Gender Pension Gap).
Der Gender Equality Index (GEI) berechnet für alle EU Staaten, wie Gleichstellung in den Bereichen Arbeit, Geld, Wissen, Zeit, Macht, Gewalt und Gesundheit erreicht wird. Deutschland liegt mit 65,5 Prozent an 12. Stelle, noch hinter Slowenien. Am besten schneidet Schweden mit 82,6 Prozent ab.

Auch folgende Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Der Anteil von Frauen im Bundestag ist von 36,5 auf 30,7 Prozent gesunken. Nur 8,2 Prozent der Bürgermeister/innen in Großstädten sind weiblich – halb so viele wie noch vor einigen Jahren. Und was Frauen in der Wirtschaft angeht: In 201 Dax-Unternehmen haben nur 27 Frauen einen Vorstandsposten.

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Das zu erreichen, ist unsere Mission. Dafür brauchen wir starke F­rauen und Männer an unserer Seite. 70 Jahre Grundgesetz und 100 Jahre Frauenwahlrecht sind eine Verpflichtung für alle, Gleichstellung in der Praxis umzusetzen.

Über die BAG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vertritt rund 1.900 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland, Sie nimmt Stellung zu Themen der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, organisiert Fachtagungen und Bundeskonferenzen, initiiert Kampagnen und Aktionen, kooperiert mit einer Vielzahl von Institutionen und Verbänden und  unterstützt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vor Ort.