Windräder

Regionaler Vorstoß zu nächtlichen Blinklichtern findet Interesse beim Land

Wolfgang Kröhler10. November 2017
Windkraft-Anlage in Sachsen-Anhalt
Windkraft-Anlage in Sachsen-Anhalt
Das nächtliche Blinken der Windräder ist vielen Menschen ein Dorn im ­Auge. Jetzt könnte sich aus dem Vorstoß der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) Rheinland-Pfalz ein Pilotprojekt entwickeln, das dem Blinken Einhalt gebieten soll.

Bei großen Windparks ist das Blinken der Windkraftanlagen besonders deutlich wahrnehmbar. Die Warnlampen leuchten nicht nur in drei ­verschiedenen Höhen an den Masten, sondern tun dies auch noch im Wechsel, sodass ein ständiges „Dauerfeuer“ der Blinklichter erfolgt. Aus ersten positiven Gesprächen zwischen dem Mainzer Umweltstaatssekretär Thomas Griese und der Region könnte sich ein gemeinsames Modell entwickeln, das deutschlandweit innovativ wäre.

Hunsrück „Pionierregion“?

Der Hunsrück könnte erneut eine Pionierregion in Sachen Windkraft werden. Statt des weiteren Ausbaus im Bereich erneuerbarer Energien geht es beim aktuellen Projekt allerdings darum, die negativen Auswirkungen der Windräder auf die Menschen zu reduzieren. Das nächtliche Blinken ist eines der Hauptargumente, das Bürger stets gegen die Windkraft ins Feld führen. Denn das wilde Geflacker nimmt gerade in den Sommermonaten vielen die Lust auf einen gemütlichen Abend auf der Terrasse. Von vielen Orten aus sind zwar keine Windräder zu sehen, von einigen Dörfern allerdings besonders viele. Je nach Standpunkt fällt dann auf, wie „durcheinander“ das Blinken ist. Denn die unterschiedlichen Hersteller und Modelle von Windenergieanlagen sorgen in dieser Hinsicht für ein Leuchtfeuer, das an die Lichttechnik von Technoveranstaltungen  erinnert.

An dieser Dauerbefeuerung könnte sich etwas ändern. Im November vergangenen Jahres hatte die SGK zu einer Veranstaltung nach Laubach eingeladen, um mit Experten eine radargesteuerte Technologie zu diskutieren, die für eine Abschaltung der Blinklichter geeignet ist. Hierbei handelt es sich um eine Anlage, die nach dem Empfang von Radarsignalen automatisch die Blinklichter von Windrädern einschaltet.

Dies ist dann der Fall, wenn sich beispielsweise ein Flugzeug auf dem Anflug zum Flughafen Hahn befindet oder ein Hubschrauber im nächtlichen Einsatz ist. Das revolutionär wirkende Modell kostet nach groben Schätzungen etwa 10.000 Euro pro Windkraftanlage.

Kosten für Blinklicht-Anlage könnten geteilt werden

In Laubach kam bei der ersten Präsentation aus dem Publikum die Anregung, dass die SGK doch mit dem Land darüber sprechen könne, ob sich nicht ein gemeinsames Modell- oder Forschungsprojekt entwickeln ließe. Unter Federführung des Ellerners Dietmar Tuldi und seiner SGK-Kollegen kam es daraufhin zu Gesprächen mit dem Umweltministerium. Staatssekretär Thomas Griese, ein ausgewiesener Windkraftexperte und hochqualifizierter Jurist, zeigte sich interessiert. „Herr Griese war sehr aufgeschlossen“, sagt Tuldi.

Letztlich kam es vor einiger Zeit zu einem Treffen im Kreishaus in Simmern. Bei diesem Treffen, an dem unter anderem etwa drei Dutzend Ortsbürgermeister teilnahmen, stellte Griese in Aussicht, dass sich das Land eine Beteiligung an einem solchen Projekt vorstellen kann. „Das Thema ist unglaublich wichtig für unsere Gemeinden“, betont Tuldi im Nachgang des Gesprächs. Michael Boos, Bürgermeister der von Windkraft stark „betroffenen“ Verbandsgemeinde Simmern, betont: „Wir wollen für dieses Projekt werben.“ Beide begrüßen es sehr, dass sich das Land sofort für das Projekt interessiert hat.

Staatssekretär Griese hat bei der ­Veranstaltung signalisiert, dass ein Modell denkbar ist, bei dem sich Land, Kommunen und Anlagenbetreiber die Finanzierung der Kosten des Projekts aufteilen. Die Rede ist von je einem Drittel Beteiligung. „Das kostet Geld, aber es ist ein wichtiges Projekt für die Bürger“, sagen Boos und Tuldi.

Keine Rechtspflicht für Windkraftanlagen-Betreiber

Für den Kreis als übergeordnetes Gebilde ist das modellhafte Projekt derzeit noch kein Thema, aber auch hier ist grundsätzlich eine Beteiligung möglich. So könnte beispielsweise eine Anstalt öffentlichen Rechts das Projekt kommunal betreuen, die beim Kreis angedockt wäre. Denkbar sind viele Modelle.

Allerdings ist derzeit noch nicht abschätzbar, wie groß das Interesse bei den möglichen Projektbeteiligten ist. Denn bislang besteht beispielsweise für die Betreiber von Anlagen noch keine Rechtspflicht, solche Techniken nachzurüsten. Auch die Gemeinden müssten sich erst dazu bereit erklären, sich an einem solchen Projekt finanziell zu beteiligen.

 

Dieser Text ist zuerst im SGK EXTRA Rheinland-Pfalz der DEMO erschienen und wird hier mit freundlicher Genehmigung der SGK Rheinland-Pfalz veröffentlicht.