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Ab 1. Mai gelten strengere Regeln für Biomüll

Am 1. Mai tritt die verschärfte Bioabfallverordnung in Kraft. Viele Kommunen und Entsorgungsbetriebe haben sich darauf vorbereitet und die Reinheit des Bioabfalls verbessert. Bei Verstößen drohen Bürger*innen zusätzliche Kosten für die Müllabfuhr oder Bußgeld für die Entsoger. 

von Karin Billanitsch · 30. April 2025
Biomüll in der Tonne

Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland strengere Grenzwerte bei der Bioabfallsammlung. 

Bananenschalen, Gemüsereste, Speise- und Gartenabfälle: Biomüll gehört zu den wertvollsten Rohstoffquellen und ist außerdem mit rund zehn Millionen Tonnen „die größte Abfallfraktion“ in deutschen Haushalten, wie die „Aktion Biotonne“ schätzt. Eine besonders wichtige Rolle beim Erreichen dieser Ziele spielen – neben den Bürger*innen – auch die Kommunen und deren Abfallentsorgungsbetriebe. Kürzlich zeichnete das Netzwerk aktive Städte und Landkreise für „Deutschlands beste Biotonnenkampagne“ aus. 

Beste Biotonnen-Kampagne im Landkreis Aurich

Sieger war der Landkreis Aurich mit der groß angelegten Aufklärungs-Kampagne „Trenn Dich korrekt“. Der Kreis Steinfurt folgte auf Platz zwei, die Kreise Wesel und Viersen auf den Rängen drei und vier. „Die Siegerkampagne aus dem Landkreis Aurich überzeugte die Jury durch Kreativität, Langfristigkeit und messbare Erfolge: Die Fremdstoffquote sank seit Beginn der Kampagne 2020 von sechs Prozent auf zwei Prozent“, so Martin Lichtl vom Projektbüro der Aktion Biotonne. 

Auch beim zweitplatzierten Landkreis Steinfurt sei der „langfristige Ansatz in der Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Erfolgsmerkmal sowie die gelungene Verbindung von Kommunikation und Biotonnen-Kontrollen“. 

Fremdstoffanteile in der Biotonne senken

Der Landkreis Aurich hat die Kampagne – mit externer Unterstützung – erarbeitet, weil der Anteil an Fremdstoffen im Bioabfall stetig gestiegen war. Dieser Trend sollte gestoppt werden. „Vor allem Kunststoffe wie Mülltüten und Verpackungen, aber auch Glas, Textilien, Metalle, Hygieneprodukte und vieles andere stellten ein erhebliches Problem dar“, betonte der Landkreis in einer Pressemitteilung. Bioplastiktüten verschärften die Problematik zusätzlich.

„Das Maßnahmenpaket besteht zunächst aus einer verstärkten Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um ein Bewusstsein in der Bevölkerung für die Wichtigkeit des gründlichen Sortierens von Abfällen – hier im Speziellen von Bioabfällen – zu erzeugen“, erläuterte Yves Knoblich, Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit des Abfallwirtschaftsbetriebs bei Vorstellung der Kampagne. Beispielsweise entstanden Flyer, Broschüren und Plakate. Bekannte Personen in Ostfriesland wurden als Testimonials gewonnen. 

Eine Auszeichnung erhielten auch viele Kommunen, die sich an der #biotonnenchallenge beteiligten. „Mit speziellen Kampagnen in Stadtteilen mit überdurchschnittlich hohen Fremdstoffquoten konnte die Reinheit des Bioabfalls in etlichen der 44 teilnehmenden Kommunen merklich verbessert werden – teilweise wurden mehr als 60 Prozent weniger Fremdstoffe verzeichnet“, informierte die „Aktion Biotonne“. Die beteiligten Städte von Aachen bis Wolfenbüttel sind im Internet gelistet. 

Ab 1. Mai: Bioabfallverordnung verschärft

Aktuell ist das Thema, weil die gesetzlichen Auflagen immer strenger werden. Vom 1. Mai an gilt bundesweit eine verschärfte Bioabfallverordnung.  Ziel der neuen Regelungen ist es, die Qualität des Biomülls zu verbessern und den Eintrag von Kunststoffen – insbesondere Mikroplastik – und anderen Fremdstoffen in die Umwelt, insbesondere die Böden, deutlich zu verringern. 

Kernpunkt der Novelle sind strengere Grenzwerte: Der Anteil an Kunststoffen im Bioabfall darf künftig maximal ein Prozent betragen. Für alle Fremdstoffe zusammen – darunter fallen neben Plastik auch Glas, Metall, Steine und Keramik – liegt die Obergrenze bei drei Prozent des Gewichts. Deshalb richten viele Entsorgungsunternehmen dieser Tage einen Appell an die Bürger*innen, Bioabfälle noch sorgfältiger als bisher zu trennen. 

Konsequenzen drohen

Wird die Biotonne falsch befüllt, kann das Entsorgungsunternehmen die Abholung verweigern. Manche haben auch schon die Kontrollen verschärft oder planen das ab Mai. So hat sich etwa im Landkreis Aurich ein Kontrollsystem bereits bewährt: „Die Biotonnen werden stichprobenartig auf Fremdstoffe geprüft“, heißt es nach eigenen Angaben. 

Behälter mit Fremdstoffen würden nicht mehr entleert, erhielten eine rote Hinweiskarte und würden digital in der Datenbank vermerkt, um bei der nächsten Abfuhr gezielt kontrolliert zu werden. Bis dahin muss die stehen gelassene Tonne neu sortiert werden. 

Bleiben zu viele Fremdstoffe in der Tonne, sehen viele lokale Satzungen vor, dass zusätzliche Gebühren für die Verbraucher*innen durch Zusatzleerungen als Restmüll oder Sonderabfuhren anfallen. Über die Regeln, die konkret vor Ort gelten, sollten sich die Bürger*innen selbst informieren. Die geänderte Verordnung selbst sieht keine Bußgelder für Verbraucher*innen vor. Die Entsorgungsunternehmen können aber bei erheblichen Verstößen mit Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro bestraft werden.

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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