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Computer für bedürftige Schüler

Das Bundesministerium für Arbeit hat die Jobcenter angewiesen, die Anschaffung von Tablets oder Laptops zu bezuschussen, die „für den Distanzunterricht erforderlich“ sind.
von Karin Billanitsch · 9. Februar 2021
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Ohne entsprechende digitale Ausstattung können Kinder aus bedürftigen Familien nicht am digitalen Unterricht teilnehmen und werden abgehängt. Nun handelt das Bundesministerium für Arbeit: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Jobcenter angewiesen, die Anschaffung von Tablets oder Laptops zu bezuschussen, die „für den Distanzunterricht erforderlich“ sind. Drucker bzw. Druckerpatronen gehören dazu, allerdings wird der Preis des Druckers aufgeteilt auf alle Köpfe der Schüler*innen in der Bedarfsgemeinschaft.

„Das ist „eine pragmatische Lösung, um den Kindern den Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen“, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung. Die Weisung, die am 1. Februar erlassen wurde, gilt für Schüler*innen, deren Familien auf Grundsicherung angewiesen sind.

Langsame Umsetzung des Digitalpakts Schule

Bereits im Juli 2020 hat der Koalitionsausschuss während der ersten Pandemiewelle der „Digitalpakt Schule“ um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen die Bundesländer Schulen mit Computern ausstatten können. Verteilt werden dann die Geräte durch die Schulen. Je nach Bundesland geht das bisher unterschiedlich schnell vonstatten – teilweise gibt es also schon Geräte an Schulen, andernorts noch nicht. Hier setzt Hubertus Heil an, denn dort, wo bislang immer noch nicht genügend Geräte gekauft wurden, „müssen nun die Lücken geschlossen und Bildungschancen gewahrt bleiben“, teilt das BMAS mit.

Seit einigen Monaten gibt es auch in den Kommunen die Überlegungen, das Problem, wenn ein Kind nicht mit einem Gerät über den Digitalpakt ausgestattet worden ist, über das SGB II zu regeln, sagt Markus Mempel, Sozialreferent und Pressesprecher des Deutschen Landkreistags. „Denn man kann das Kind ja nicht im Regen stehen lassen, bis die Pandemie vorbei ist.“ Auch Rechtsprechung mit dieser Tendenz gibt es schon. Nun stellt das BMAS per Weisung der Bundesagentur für Arbeit klar, wie das geltende Sozialrecht angewendet werden soll. Für die 407 Jobcenter, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, müssen allerdings die Bundesländer die Anordnung treffen. „Das wurde auch gemacht“, bestätigt Mempel. Laut Landkreistag gibt es rund eine Million Schulkinder in Grundsicherung – nur ein Bruchteil davon benötigt indes die Hilfe, hofft Mempel: „Denn in den Bundesländern hat sich ja auch schon viel getan, viele Endgeräte sind schon da oder bestellt.“

Meldung beim Jobcenter

Soweit also die Schule den betreffenden Jungen und Mädchen nicht Endgeräte zur Verfügung stellen kann, können sich die Eltern beim zuständigen Jobcenter melden. Automatisch wird der Zuschuss nicht gezahlt, denn es muss ein Bedarf nachgewiesen werden.

Die Jobcenter müssen prüfen, ob den Berechtigten nicht bereits ein Gerät „von den jeweiligen Schulen, den Schulträgern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder gestellt werden kann.“ Damit ist zum Beispiel ein Leihcomputer der Schule gemeint. Von der Schule oder dem Schulträger können sich die Eltern eine Bestätigung holen, dass das nicht der Fall ist.

Berechtigung

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt ist auch, wer eine Ausbildungsvergütung erhält, heißt es.

Wenn Computer oder Laptops im Haushalt schon vorhanden sind, kann der Anspruch trotzdem bestehen, wenn zum Beispiel das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern es im Homeoffice in Beschlag nehmen.

Frist und Höhe

Die Weisung gilt rückwirkend vom 1. Januar 2021 an. Das heißt, das entstandene Aufwendungen für ein Tablet oder einen Laptop rückwirkend anerkannt werden können und Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden. Die Höhe des Zuschusses ist laut Weisung „auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln“, sollte aber 350 Euro je Schülerin oder Schüler nicht übersteigen. Drucker bzw. Druckerpatronen gehören dazu, allerdings wird der Preis des Druckers aufgeteilt auf alle Köpfe der Schüler*innen der Bedarfsgemeinschaft. Bei Ausgaben unter 150 Euro muss der Kauf des Gerätes nicht nachgewiesen werden.

Helge Lindh (SPD) begrüßt die Hilfen

SPD-Abgeordneter Helge Lindh begrüßte die Finanzierungshilfen als „wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit“. Das Programm schließe die noch vorhandenen Lücken im digitalen Auffangnetz und sichere allen Schüler*innen endlich den Zugang zum Distanzunterricht – unabhängig vom Einkommen der Eltern“, sagte Lindh.

Er betonte auch, wie wichtig das 500-Millionen-Euro-Sofortprogramm gewesen sei, „Viele Schulen und Kommunen konnten so ihren Bestand an Endgeräten erhöhen. … aber längst nicht alle Kinder konnten berücksichtig werden. „Diese Lücke wird jetzt geschlossen“, so Lindh. Er setzt nun „auf eine möglichst unbürokratische Umsetzung“.

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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