Das sind die Ergebnisse der Studie zu Rassismus in deutschen Behörden
Rassistische Diskriminierung kommt in deutschen Behörden vor – aber nicht häufiger als in der Gesamtbevölkerung. Eine Forschungsgruppe hat darüber Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber und Institutionen abgeleitet.
Open PR/Universität Leipzig
Professor Gert Pickel von der Universität Leipzig ist der Studienleiter der Studie „Rassismus und Behörden“.
„Eine Studie diesen Zuschnitts hat es bisher nicht gegeben“, so Professor Gert Pickel. Er ist der Studienleiter der Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa-Studie) des Forschungsverbunds FGZ. Über drei Jahre untersuchten die Forscher*innen ob und in welcher Form es Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden, bei Polizei und Zoll, in Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämtern sowie in der Sozialen Arbeit gibt. 2020 hat das BMI die Studie beauftragt. Insgesamt entstanden 23 Teilstudien.
Ein zentrales Ergebnis der Studien ist, dass es strukturelle rassistische Diskriminierung in allen Behördentypen gibt. „Nicht alle Behörden sind von Rassismus durchsetzt, aber es gibt auch keine Behörde, in der wir keinen Rassismus gefunden haben“, erläuterte Gert Pickel am Montag in Berlin bei der öffentlichen Präsentation der Studie.
Rassistische Diskriminierung: „Nicht nur Einzelfälle“
Bei der rassistischen Diskriminierung geht es selten um offene Anfeindungen – eher um Routinen, die Art und Weise wie Entscheidungsspielräume ausgeübt werden oder um die Organisationskultur insgesamt. „Bei diesem Rassismus handelt es sich nicht um Einzelfälle – sondern wir finden auch strukturelle Bedingungen“, sagte Pickel. Es gebe Kulturen, „wo Rassismus weiter gegeben“ wird. Als Beispiel nennt er etwa Haltungen zu Sinti und Roma, die von älteren zu jüngeren Mitarbeitenden transportiert würden, „zum Beispiel in der Kaffeepause“.
Aufgedeckt hat die Studie nach seinen Worten zum Beispiel auch die Differenzen, wie syrische gegenüber ukrainische Flüchtlinge behandelt werden. „Das ist massiv unterschiedlich, natürlich auch politisch gewollt – aber auch eine strukturelle Ungleichbehandlung“, wie der Professor feststellte. Auch geflüchtete Sinti und Roma würden anders behandelt als Ukrainer*innen.
Ergebnis: Auch eigene Mitarbeiter betroffen
Rassismus bestehe nicht nur gegenüber den Klienten, sondern auch gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, lautet eine weitere Erkenntnis der Wissenschaftler*innen. In diesem Zusammenhang wies Pickel besonders auf ein Problem hin: „Sie (die Betroffenen) wussten gar nicht, was sie jetzt machen sollten.“ Es habe sich dann sehr schnell herausgestellt, dass Beschwerdestellen und Ansprechpersonen fehlten, „an die man sich wenden konnte“. Es bliebe dann im Endeffekt nur die Möglichkeit, die Behörde zu wechseln – wenn man es kann. „Ansonsten muss man weiter mit dieser rassistischen Diskriminierung leben.“
Auch in Beförderungsstrukturen schlage sich die Ungleichbehandlung nieder, hieß es. Eine Umfrage unter Muslim*innen ergab, dass 75 Prozent der Befragten rassistische Diskriminierung in verschiedenen Behörden gemeldet haben. „Das entspricht auch den Werten der EU-Studie der Agency for fundamental Rights von 2023“, erläuterte Pickel. Auch auf der Klientenseite fehlten Beschwerdemöglichkeiten: Als Beispiel führte Pickel das Kundenmanagementsystem eines Jobcenters auf, wo man Rückmeldungen eingeben könne. Der Begriff Rassismus sei dort gar nicht vorgesehen.
Kritik an Lücken im Rechtssystem
Die Folgen sind laut einer schriftlichen Mitteilung zur Studie gravierend: 66 Prozent der Befragten leiden demnach unter Versagensängsten oder Selbstzweifeln, 35 Prozent geraten noch Jahre nach einer Diskriminierungserfahrung in Angstzustände. Nur 17 Prozent wandten sich an eine Antidiskriminierungsstelle – 56 Prozent begründen das mit der erwarteten Folgenlosigkeit einer Beschwerde. Ein großes Manko sah Pickel auch in Lücken im Rechtssystem. So gelte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürger*innen, verdeutlichte er. Allerdings, darauf weist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf ihrer Webseite hin, sind alle staatlichen Behörden wie auch Polizei und Justiz an die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote (z. B. Art. 3 Abs. 3 GG) und an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden.
Aus diesen Befunden haben die Wissenschaftler*innen Handlungsempfehlungen abgeleitet. So schlagen sie vor, das AGG auf das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und Bürger*innen auszuweiten. Außerdem sollten Beschwerderechte verbessert werden, indem unabhängige Beschwerdestellen aufgebaut werden. Auch Fortbildungsangebote für Personal- und Führungskräfte anzubieten, ist eine weitere Empfehlung. Mehr Transparenz in Entscheidungen und gezielteres Anwerben Recruiting von Menschen, die selbst von Rassismus betroffen sein können, sind weitere Vorschläge.
SPD kritisiert Umgang des Innenministers mit der Studie
In einer Reaktion zur Studie die SPD-Politikerin übte die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der SPD, Rasha Nasr, Kritik am Umgang des Innenministeriums mit der InRa-Studie Dieser „wirft Fragen auf“, sagte sie gegenüber Table Briefings. Die Ergebnisse wurden vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat auf der Online-Seite des Ministeriums veröffentlicht – ohne mediale Begleitung. Das Haus von Bundesminister Alexander Dobrindt hatte weder eine Pressekonferenz abgehalten noch eine Mitteilung an Pressevertreter herausgegeben hat. Die Studie wurde vom Ministerium mit sechs Millionen Euro gefördert.
Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat den Umgang Dobrindts mit der Studie kritisiert. „Jede fünfte Anfrage in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrifft Diskriminierungen durch staatliche Stellen. Benachteiligungen in öffentlichen Institutionen sind leider weit verbreitet“, sagte Ataman. Diese Studie sei die bislang umfassendste und wichtigste Untersuchung dazu und werde vom Bundesinnenminister einfach unter den Tisch gekehrt. Ataman forderte Bundesminister Dobrindt auf, sein öffentliches Stillschweigen zu der von seinem Ministerium in Auftrag gegebenen Großstudie zu beenden.
Reaktionen aus den Behörden
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wies in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass mit „weniger als einem Fünftel nur ein vergleichsweise geringer Teil der Mitarbeitenden des BAMF teilgenommen hat“. Die Auswertungen gäben nur Auskunft über die Gruppe der Befragten geben und ließen sich nicht ohne Weiteres auf die gesamte Belegschaft übertragen. Zusätzlich basiere gerade die Auswertung zu den Erfahrungen betroffener Personen(gruppen) teilweise auf sehr kleinen Fallzahlen und müsse „entsprechend vorsichtig interpretiert werden“. Außerdem verwies das BAMF auf Schulungen und weitere Maßnahmen, die maßgeblich zur „Stärkung einer diskriminierungsfreien Organisationskultur“ beitragen würden.
Ralf Bauer
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.