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Ganztagsbetreuung in Ferien: Länder wollen Kommunen entgegenkommen

Auch in Ferienzeiten haben Grundschüler*innen bald einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Vorgaben seien für die Kommunen kaum umsetzbar, meint der Bundesrat. Er schlägt vor, die Regelung anzupassen.

von Carl-Friedrich Höck · 13. Juni 2025
Blick auf Glasscheibe vor dem Plenum des Bundesrates

Der Bundesrat hält die Ganztags-Vorgaben für Kommunen in Ferienzeiten nicht für umsetzbar.

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird schrittweise ein Ganztags-Anspruch für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe eingeführt. Manche Kommune stellt das ohnehin vor eine Herausforderung. Für die Ferienzeiten gilt das umso mehr. Denn auch während der Schulferien müssen die Städte und Landkreise künftig eine Betreuung von bis zu acht Stunden an Werktagen sicherstellen. Einzige Ausnahme: Die Bundesländer dürfen Schließzeiten von maximal vier Wochen pro Jahr festlegen.

Die Bundesländer sind allerdings überzeugt, dass die neuen Anforderungen „selbst unter großen Kraftanstrengungen nicht ermöglicht werden können“. So steht es in einem Gesetzentwurf, den die Länderkammer an diesem Freitag beschlossen hat. Nun muss sich die Bundesregierung damit befassen und dazu Stellung nehmen.

Kapazitäten in Schulen fehlen

Mehrere Bundesländer kritisieren insbesondere die Vorgabe, dass nur solche Angebote den Rechtsanspruch erfüllen sollen, die unter Schulaufsicht stehen oder in einer Tageseinrichtung für Kinder stattfinden. Die Kapazitäten dafür seien aber gar nicht vorhanden, meinen die Länder.

Konkret schlagen sie deshalb vor, dass der Ganztagsanspruch während der Schulferien „auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11“ des Sozialgesetzbuchs (SGB) XIII erfüllt werden kann. Gemeint sind damit etwa Bildungs-, Sport- und Erholungsangebote, die von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt werden können.

Ferienangebote sollen erhalten bleiben

Die Neuregelung würde es Kommunen erlauben, die bestehenden Ferienangebote weiterzuführen und auszubauen. Sie schaffe eine „weitgehende Flexibilisierung“, um „unter Einbeziehung der Besonderheiten vor Ort die Erfüllung des Rechtsanspruchs mit einer großen Bandbreite an vielfältigen Angeboten der Jugendarbeit sicherzustellen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Außerdem wollen die Länder eine neu eingeführte Statistikpflicht ersatzlos streichen. Das Ganztagsfördergesetz sieht eine dezentrale Bundesstatistik zur Betreuung von Kindern der Klassenstufen eins bis vier vor. Es sei jedoch „nicht absehbar, dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten geliefert werden können“, berichten die Länder in ihrer Gesetzesvorlage. Die Umsetzung sei bürokratisch und nicht zielführend. Die Fortschritte beim Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten könnten auch auf der Grundlage vorhandener Daten gemessen werden.
 

Weiterführender Link:
bundesrat.de

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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