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Inklusion und Barrierefreiheit: Viele Kommunen noch ohne Plan

17. Juni 2025 12:00:44

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht Kommunen dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Für die Barrierefreiheit passiere aber zu wenig, stellt die Uni Siegen fest. Es fehlten Planung und guter Wille. 

Rollstuhl Nahaufnahme

Nicht nur der Rollstuhl kann ein Hindernis sein: Die Hürden für eine gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben sind für Menschen mit Behinderung in vielen Kommunen noch zu groß.

Die Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) gilt in Deutschland seit 2009. Das vom Bundestag finanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin wollte wissen, was in den Kommunen in den vergangenen 16 Jahren passiert ist. Für die Recherchen hat es das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen beauftragt. 

Die Ergebnisse wurden am Montag veröffentlicht. Demnach haben nur 41 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohner*innen sowie der Landkreise bisher Umsetzungspläne für die UN-Konvention entwickelt oder bereits abgeschlossen.

„Ob Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, entscheidet sich maßgeblich auf kommunaler Ebene“, betont Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte. Kommunen seien nicht nur in der Lage, sondern auch rechtlich verpflichtet, zentrale Lebensbereiche wie Bildung, Wohnen und Mobilität inklusiv zu gestalten. Dass das möglich ist, zeigen einzelne positive Beispiele – vorausgesetzt, es wird vorausschauend geplant und der politische Wille ist vorhanden.

Gutachten: Rechtskonvention verpflichtet Kommunen

Das Institut hat im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten beauftragt. Darin wird der Frage nachgegangen, ob Kommunen eine Verpflichtung haben, die Vorgaben aus der Konvention umzusetzen. Dort heißt es: „Aus völkerrechtlicher Perspektive ergibt sich die kommunale Verpflichtung zur Umsetzung der Konvention bereits aus Artikel 4 Absatz 5 UN-BRK“. Dieser lautet: „Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.“

Nach dem Rechtsgutachten bestätigt die Auslegung dieses Artikels anhand „von Wortlaut, Systematik und Telos den Umfang der darin normierten federal clause, die Bund, Länder und schließlich auch Kommunen als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz erfasst“.  

Inklusion kostet – später nachbessern ist teurer

Ein zentraler Befund der Studie: Es mangelt vielerorts an systematischer Planung, ausreichenden Ressourcen und echter Beteiligung der Betroffenen. „Viele Kommunen zögern Investitionen in Barrierefreiheit angesichts knapper Haushalte hinaus. Dabei sind spätere Anpassungen oft deutlich teurer, als Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken“, erklärt Studienleiter Albrecht Rohrmann von der Universität Siegen.  

Hinzu kommt: Nur in rund 40 Prozent der untersuchten Kommunen werden Menschen mit Behinderungen aktiv in die Planungsprozesse eingebunden – obwohl gerade ihre Perspektive entscheidend ist. Partizipative Verfahren sind dabei nicht nur ein demokratisches Gebot, sie führen auch zu praxistauglichen Lösungen und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, so Rohrmann. Häufig seien die Planungen der Kommunen nur wenig mit anderen Planungsbereichen wie Verkehr, Bauen, Kinder- und Jugendhilfe oder Schule verschränkt.

Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung – nicht Kür

Die Studie macht deutlich: Inklusive Gemeinwesen entstehen nicht von allein. Sie müssen geplant, finanziert und im Dialog mit Betroffenen entwickelt werden. Sie stellt zudem fest: Aktionspläne schaffen Aufmerksamkeit – aber eine konsequente Umsetzung braucht mehr Verbindlichkeit. Für Palleit ist klar: „Barrierefreiheit ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern Grundvoraussetzung für Teilhabe – für Menschen mit Behinderungen genauso wie für ältere Menschen oder Familien mit Kindern.“ Mit Blick auf den demografischen Wandel steige der Handlungsdruck in den Kommunen weiter. Die Bundesländer sollten eine aktivere Rolle spielen und Kommunen durch Förderung und Austausch unterstützen.

Die vollständigen Ergebnisse des Forschungsprojekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ sind ab sofort auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte verfügbar. Die Studie bietet nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch praxisnahe Hinweise, rechtliche Grundlagen und Beispiele gelungener Umsetzung – als Handreichung für alle, die Inklusion vor Ort voranbringen wollen. 

Autor*in
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Uwe Roth

ist freier Journalist. Er ist Mitglied im Verein Deutsches Institut für Normung und dort im Redaktionskreis für eine DIN Einfache Sprache. Webseite: leichtgesagt.eu

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