Luftreinhaltung: Bundesregierung muss nach Gerichtsurteil nachbessern
Die Bundesregierung muss ihr Programm zur Luftreinhaltung überarbeiten. Das bestimmt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Dienstag. Geklagt hatte erneut die Deutsche Umwelthilfe.
MAGO / Rolf Poss
Die Politik ist zur Luftreinhaltung verpflichtet. Nun hat die Deutsche Umwelthilfe gegen die Bundesregierung geklagt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Mai 2020 Klage erhoben. Die Organisation hält das Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP) für nicht ausreichend, um europäische Vorgaben zur Verringerung von Schadstoffen zu erfüllen. Konkret handelt es sich um die Werte für Stickstoffoxide, Feinstaub, Ammoniak und Schwefeldioxid.
Bisheriges Programm reicht nicht
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2284 „über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe“. Sie löst die Richtlinie aus dem Jahr 2001 ab. Die Bundesregierung hatte im Jahr 2019 ein NLRP beschlossen, das mit Kabinettsbeschluss vom 15. Mai 2024 aktualisiert wurde. Die DUH hält dieses Programm für ungenügend.
Das Gericht hat der Deutschen Umwelthilfe teilweise Recht gegeben. Der Senat geht laut eigener Mitteilung davon aus, „dass die dem Luftreinhalteprogramm zu Grunde liegende Prognose fehlerhaft ist“. Teilweise seien „nicht die aktuellsten Daten eingestellt“ worden. Daher sei „die Planung der Maßnahmen“ nicht auf dem neuesten Stand. So fehlten die Erkenntnisse aus dem im August 2023 erschienenen Klimaschutz-Projektionsbericht 2023.
Senat bemängelt zahlreiche Prognosefehler
Weiterhin beanstandet der Senat, dass bei der Maßnahme „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen“ nicht die Novelle des Gebäude-Energiegesetzes in der im September 2023 beschlossenen Fassung berücksichtigt worden sei. Diese erlaube etwa den Betrieb von Holzpellet-Heizungen, „die zu einer stärkeren Luftverschmutzung mit Feinstaub führen“. Die damit zusammenhängenden Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude seien gleichfalls unberücksichtigt geblieben.
Die Liste an Mängeln ist damit nicht zu Ende: Ebenfalls nicht prognosefehlerfrei sei, so das Oberverwaltungsgericht, das Vorhaben „Beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung idealerweise bis 2030“. Diese gehe bei der Berechnung des Minderungspotenzials noch davon aus, dass bis zum 31. Dezember 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gingen.
Beim Verkehr sieht der Senat einen weiteren Prognose-Fehler in der Berücksichtigung der Euro-7-Abgasnorm. Diese lege – entgegen der hier noch berücksichtigten Planung – weniger strenge Grenzwerte für PKW fest. Zu den im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen habe außerdem eine staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Pkw gehört. Doch diese sei zwischenzeitlich gestoppt worden.
DUH: Bundesregierung juristisch in der Verantwortung
Die Mitglieder des Senats kommen zum Schluss: „Ausgehend von diesen Prognosefehlern ist die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung des Luftreinhalteprogramms verpflichtet.“ Die Beklagte sei jedoch nicht verpflichtet, von 2025 bis 2029 einen „linearen Reduktionspfad“ mit stetig steigenden Pflichten zur Reduktion zu beschließen. Aus diesem Grunde sei der Klage nur mit dem Hilfsantrag stattgegeben worden.
Die Deutsche Umwelthilfe stellt in ihrer Stellungnahme fest: „Das heutige Urteil zieht erstmals die Bundesregierung für die Verbesserung der Luftqualität in Deutschland juristisch zur Verantwortung.“ Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betrachtet das Urteil als einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. So sagte er: „Anders als bei den 40 regionalen Luftreinhalteklagen ist es uns mit diesem wegweisenden Urteil erstmals gelungen, die Giftstoffe an der Quelle zu begrenzen und die Bundesregierung zu konkreten zusätzlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für die Menschen in Deutschland zu verurteilen“.
Damit bezieht sich Resch auf zahlreiche Klagen, die sein Verband in der Vergangenheit gegen deutsche Städte eingereicht hat, weil die Luftqualität nicht den geltenden Normen entsprach. Diese führten teilweise zu lokalen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge.
Umwelthilfe spricht von tausenden Toten
Nach DUH-Angaben sterben allein in Deutschland jährlich knapp 28.000 Menschen vorzeitig aufgrund von Stickstoffdioxid und 68.000 Menschen aufgrund von Feinstaub PM2,5.
DUH fordert als Sofortmaßnamen nach diesem Urteil die Nachrüstung von acht Millionen Dieseln oder deren Stilllegung auf Kosten der Dieselkonzerne, ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen und 80 außerorts, die Reduktion der Tierzahlen in der Massentierhaltung für weniger landwirtschaftliche Emissionen und Filterpflicht für Baumaschinen und Holzheizungen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Städtetag sieht eigene Möglichkeiten ausgeschöpft
Der stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Stefan Hahn sagte nach dem Urteil: Die Städte in ganz Deutschland hätten schon viele Hebel in Bewegung gesetzt, um Luftschadstoffe zu reduzieren. „Wir haben unsere eigenen Möglichkeiten mit verschärften Tempolimits, reduzierten Fahrspuren, größeren Frischluftschneisen und mehr ÖPNV jetzt aber weitgehend ausgeschöpft.”
Die Bundesregierung müsse einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, um Emissionen an der Quelle zu reduzieren, meint Hahn. „Vor allem Industrie, Automobilhersteller, Energiewirtschaft und Landwirtschaft tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei.”
Dieser Artikel wurde am 24.07.2024 aktualisiert.
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ist freier Journalist. Er ist Mitglied im Verein Deutsches Institut für Normung und dort im Redaktionskreis für eine DIN Einfache Sprache. Webseite: leichtgesagt.eu