„Urbane Gebiete“: Bund will Baurecht ändern
Viele Menschen zieht es in die großen Städte. Dort werden die Wohnungen immer knapper und teurer. Eine Reform des Baurechts soll es den Stadtplanern nun ermöglichen, den Neubau von weiteren Wohnungen zu genehmigen.
„Urbane Gebiete” als neue Kategorie
Dazu wird neben den Gebietskategorien „Wohngebiet“ und „Mischgebiet“ eine weitere Kategorie geschaffen: „Urbanes Gebiet“. Dort darf dichter und höher gebaut werden als in den Mischgebieten. Auch wird der Lärmschutz gelockert: Die Grenzwerte für gewerblichen Lärm werden in urbanen Gebieten angehoben.
„Das neue urbane Gebiet soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen“, sagt Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). „Mit dem urbanen Gebiet folgen wir dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.“
Wohnen und Sport nebeneinander
Auch die Lärmschutzverordnung für Sportanlagen wird überarbeitet, sodass es dort abends und an Sonn- und Feiertagen auch mal etwas lauter werden darf. „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen“, begründet Barbara Hendricks den Ansatz. Sportplätze seien wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Gesundheit.
Geändert wird das Baurecht auch in Bezug auf Ferienwohnungen. Mit der Novelle wird klargestellt, dass der Bau von Ferienwohnungen in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich sollen die Kommunen mehr Steuerungsmöglichkeiten erhalten, sodass sie sich auf Basis eines Bebauungsplans auch gegen neue Ferienwohnungen aussprechen können. Auch sollen Kommunen besser dagegen vorgehen können, dass sich in bestimmten Gebieten kaum genutzte Zweitwohnungen häufen.
Städtetag sieht Reform positiv
Die Präsidentin des Deutschen Städtetags Eva Lohse begrüßt die geplanten Reformen. Die Städte erhielten mehr Spielraum für ihre Stadtplanung, sagt sie. „Die Städte können durch die vorgesehenen Urbanen Gebiete in Zukunft eine räumliche Nähe von Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung zulassen, auch um Verkehr zu reduzieren.“
Ein Baustein fehle aber in dem Gesetzentwurf, bemängelt Lohse: „Die Städte sollten die Möglichkeit erhalten, Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel besondere Lärmschutzfenster als geeignetes Mittel gegen Gewerbelärm in der Bauleitplanung vorsehen zu können.“ Damit ließen sich Konflikte vermeiden. Das Bundesbauministerium argumentiert, ein solcher „passiver Schallschutz“ sei im Baugesetzbuch nicht umsetzbar – die Pflichten der Betreiber würden damit auf die Nachbarschaft verlagert, die ja gerade geschützt werden soll.
Mehr Informationen:
Das Bauministerium antwortet auf seiner Seite auf häufige Fragen zur Baurechtsnovelle
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.