Bauministerin Geywitz

Bund startet neue Förderung für klimafreundliches Bauen

Carl-Friedrich Höck25. Januar 2023
Bauministerin Klara Geywitz
Ab März unterstützt das Bundesbauministerium den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einem neuen Programm. Wer Zuschüsse beantragen kann und was gefördert wird.

Zu Wochenbeginn musste Bundesbauministerin Klara Geywitz einräumen, dass ihr Ziel von 400.000 neuen Wohnungen auch im Jahr 2023 nicht zu erreichen sein wird. Ein Grund dafür sind Lieferengpässe, bedingt durch Russlands Krieg gegen die Ukraine. Ein anderer sind steigende Zinsen. Das macht Bauvorhaben teurer und erschwert die Finanzierung.

Zinsverbilligte Kredite

Hier setzt ein neues Förderprogramm an, das zum 1. März 2023 an den Start gehen soll. Wie es funktioniert, hat die Bauministerin an diesem Mittwoch bekanntgegeben. Pro Jahr wird der Bund 750 Millionen Euro bereitstellen. Umgesetzt wird das Programm durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese ermöglicht zinsverbilligte Kredite. Gefördert wird ausschließlich der Neubau sowie Ersterwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, meint Geywitz. Wer heute baue wie früher, um Geld zu sparen, schade dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten. Die geförderten Bauten sollen mindestens dem Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen (siehe Infokasten unten).

Klimafreundlich vom Bau bis zum Rückbau

Darüber hinaus wird mit dem neuen Förderprogramm zum ersten Mal der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigt. Es geht also nicht mehr nur darum, wie effizient der Wärme- und Stromverbrauch während des Betriebs ist. Ebenso wichtig sind der Treibhausgas-Ausstoß im Bauprozess und die Frage, welche Klimaeffekte es hat, wenn das Haus später mal abgerissen werden muss. Wenn die Neubauten die Kriterien des neu geschaffenen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) einhalten, fällt die staatliche Unterstützung größer aus. Konkret: Ohne Nachhaltigkeitssiegel beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro je Wohneinheit, mit Siegel ist eine Fördersumme bis zu 150.000 Euro möglich.

Anträge für das neue Förderprogramm können Investor*innen, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Darüber hinaus können Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse erhalten, etwa für den Bau von Wohnungen, Kitas und Schulen, teilt das Bauministerium mit.

Milliarden für den Wohnungsbau

Klara Geywitz betont, dass die neue Förderung „als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen“ sei. Allein im Jahr 2023 investiere der Bund mehrere Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, Azubi- und Studierendenwohnen, in die Förderung von Wohneigentum von Familien, das Bauen von Mehrfamilienhäusern und Genossenschaftswohnen. Sie wolle zielgenau fördern und Mitnahmeeffekte ausschließen, erklärt die SPD-Politikerin.

Bisher lag die Verantwortung für die klimafreundliche Neubauförderung beim Bundeswirtschaftsministerium und damit bei Robert Habeck (Grüne). Mit dem 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit auf das Bauministerium übergegangen. Das bisherige Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ des Wirtschaftsministeriums soll noch weiterlaufen, bis die neue Förderung startet.

 

Mehr Informationen:
Die Richtlinie zum Programm „Klimafreundlicher Neubau“ ist hier veröffentlicht: bmwsb.bund.de

Effizienzhaus

Die Begriffe Effizienzhaus (EH) 55 und EH 40 beziehen sich auf Referenzgebäude nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Ein „Effizienzhaus 55“ verbraucht nur 55 Prozent so viel Wärme wie das Referenzgebäude. Ein „Effizienzhaus 40“ darf nur 40 Prozent der Energie verbrauchen.

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